In der Satzung des Landesverbandes heißt es unter §5 Rechte und Pflichten – Absatz 3:
„Mandatsträger*innen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Mecklenburg-Vorpommern sowie Inhaber*innen von Regierungsämtern auf Landesebene leisten neben ihren satzungsgemäßen Mitgliedsbeiträgen Sonderbeiträge an den Landesverband. Die Höhe beträgt monatlich 15 Prozent des aus dieser Tätigkeit entstehenden Bruttogehaltes. Für jedes unterhaltsberechtigte Kind für welches Kindergeldanspruch besteht, werden 2 Prozentpunkte erlassen.“
Die Landesfinanzordnung wird in diesem Punkt an die gültige Satzung angepasst.