Anpassung aufgrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten. Durch die Orientierung an der Minijobverdienstgrenze (2025: 556 Euro) wird die Dynamik aus der Entwicklung des Mindestlohns aufgegriffen.
Satzung: | Landesfinanzordnung Grüne MV |
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Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 24.04.2025) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 25.04.2025, 17:55 |