Der "Geschäftsführende Ausschuss" (GA) des landesvorstandes, bestehend aus den beiden Landesvorsitzenden und dem/der Landesschatzmeister*in führen die Beschlüsse des Landesvorstandes in Rahmen des jeweils gültigen haushaltsbeschlusses aus. Insbesondere bei kostenintensiveren Projekten und/oder Veranstaltungen müssen höhere Einzelausgaben genehmigt werden. Die hiermit vorgeschlagene Änderung ermöglicht dem GA eine praktikablere Handhabung der Umsetzung der Landesvorstandsbeschlüsse.
Satzung: | Landesfinanzordnung Grüne MV |
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Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 24.04.2025) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 25.04.2025, 17:49 |