Mit der Regelung soll eine Steuerungsinstrument eingeführt werden, um die zeitnahe Einreichung von Unterlagen zu forcieren. Zum Teil ist die gelebte Praxis, dass Kreisverbände trotz mehrfacher Erinnerung Unterlagen aus dem 1. Quartal erst im 4. Quartal einreichen.
Um aber jedem Kreisverband eine möglichst aktuelle Übersicht über den Buchungsstand zu geben, ist eine fristgerechte Einreichung der Unterlagen dringende Vorraussetzung.
Die Einreichung von Unterlagen mehrerer Quartale am Jahresende führt zudem zu einer vermeidbaren Arbeitsverdichtung im Landesfinanzreferat und bewirkt außerdem Erschwernisse bei der Erstellung des Jahresabschlusses zu Lasten von Landesfinanzreferat und den Kreisverbänden.
Bei unvorhersehbaren Ereignissen (z.B. schwere Erkrankung, Tod oder Rücktritt Kreisschatzmeister*in) ist der Landesverband aufgefordert Ermessensspielräume zu nutzen. Da kommisarische Lösungen / Übergänge im Ehrenamt naturgemäß zu zeitlichen Verzögerungen führen. Betroffene Kreisverbände sollen sich bei schwierigen Situationen frühzeitig mit dem Landesfinanzreferat ins Benehmen setzen.