Veranstaltung: | Landesdelegiertenkonferenz MV 24.05.2025 (Güstrow) |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | 7. Verschiedene Anträge |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | Landesdelegiertenkonferenz |
Beschlossen am: | 24.05.2025 |
Antragshistorie: | Version 2 |
„AfD-Verbotsverfahren jetzt einleiten!“
Beschlusstext
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) stuft die Partei „Alternative für
Deutschland“ (AfD) seit dem 2. Mai 2025 aufgrund der die Menschenwürde
missachtenden, extremistischen Prägung der Gesamtpartei als gesichert
rechtsextremistisch ein. „Das in der Partei vorherrschende ethnisch-
abstammungsmäßige Volksverständnis ist nicht mit der freiheitlichen
demokratischen Grundordnung vereinbar", heißt es wörtlich in der
Pressemitteilung des BfV.
Mittlerweile wurde auch das der Entscheidung des Bundesamtes zugrundeliegende
Gutachten veröffentlicht. Darin wird festgestellt, dass sich die in Bezug auf
die AfD konstatierten Anhaltspunkte in wesentlichen Teilen zur Gewissheit
verdichtet haben und eine entsprechende extremistische Prägung der Gesamtpartei
festgestellt werden muss. Wörtlich heißt es in dem Gutachten: „Das an ethnischen
Kriterien anknüpfende Volksverständnis der AfD zielt darauf ab, bestimmte
Bevölkerungsgruppen von der gesellschaftlichen Teilhabe auszuschließen, sie
einer nicht verfassungskonformen Ungleichbehandlung auszusetzen und ihnen einen
rechtlich abgewerteten Status zuzuschreiben. Dieses ausgrenzende
Volksverständnis strahlt maßgeblich auf die fremden- und minderheitenfeindlichen
Positionen in der Partei aus; es ist Ausgangspunkt und ideologische Grundlage
für eine kontinuierliche Agitation gegen bestimmte Personen oder
Personengruppen, mit der diese pauschal diffamiert und verächtlich gemacht sowie
irrationale Ängste und Ablehnung gegenüber diesen geschürt werden.“
Die Landesdelegiertenkonferenz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mecklenburg-Vorpommern
beschließt:
1. Wir fordern Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung dazu auf, beim
Bundesverfassungsgericht gemäß Artikel 21 Abs 2, 3 und 4 des Grundgesetzes (GG)
i. V. m. § 13 Nummer 2 und 2a sowie den §§ 43 ff. des
Bundesverfassungsgerichtsgesetzes folgende Entscheidung zu beantragen:
a) gemäß Art. 21 Abs. 2 GG festzustellen, dass die Partei „Alternative für
Deutschland“ verfassungswidrig ist,
b) das Vermögen der „Alternative für Deutschland“ nach § 46 Abs. 3 S. 2 BVerfGG
zugunsten der Bundesrepublik Deutschland für gemeinnützige Zwecke einzuziehen,
hilfsweise, auch im Falle einer Entscheidung nach § 46 Abs. 2 BVerfGG,
festzustellen, dass die „Alternative für Deutschland“ nach Art. 21 Abs. 3 GG von
staatlicher Finanzierung ausgeschlossen ist.
2. Wir fordern die demokratischen Abgeordneten dazu auf, sich innerhalb und
außerhalb des Landtags von Mecklenburg-Vorpommern für die Einreichung eines
Antrags auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD beim
Bundesverfassungsgericht einzusetzen.
3. Wir bestärken unsere Bundestagsabgeordnete und die gesamte BÜNDNISGRÜNE
Bundestagsfraktion darin, sich für einen Antrag auf Einleitung eines Verfahrens
zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD beim Bundesverfassungsgericht
einzusetzen und einem solchen Antrag im Deutschen Bundestag zuzustimmen.
4. Wir fordern die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern dazu auf, sich im
Bundesrat für die Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der
Verfassungswidrigkeit der AfD einzusetzen.
5. Wir fordern die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern dazu auf, im
Rahmen einer ressortübergreifenden Gesamtstrategie gegen Rechtsextremismus das
gesamte ihr zur Verfügung stehende rechtsstaatliche Instrumentarium zu nutzen,
um rechtsextremistischen Bestrebungen in unserem Bundesland wirksam zu begegnen.
In diesem Zusammenhang erwarten wir die Einstufung des AfD-Landesverbandes als
gesichert rechtsextremistische Bestrebung.
6. Wir rufen andere BÜNDNISGRÜNE Landesverbände dazu auf, sich ebenfalls für die
Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD
auszusprechen und entsprechende Beschlüsse zu fassen.