Veranstaltung: | Landesdelegiertenkonferenz MV 24.05.2025 (Güstrow) |
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Tagesordnungspunkt: | 7. Verschiedene Anträge |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | Landesdelegiertenkonferenz |
Beschlossen am: | 24.05.2025 |
Antragshistorie: | Version 2 |
Schutz ökologisch wirtschaftender Agrarbetriebe vor Verfrachtung und Abdrift von Pflanzenschutzmitteln
Beschlusstext
Die LDK von Bündnis 90/Die Grünen Mecklenburg-Vorpommern beschließt:
- Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern wird aufgefordert, Maßnahmen
zum Schutz ökologisch wirtschaftender Betriebe vor Verfrachtung und
Abdrift von Pflanzenschutzmitteln zu ergreifen. Zu diesem Zweck soll sie
ihre landesrechtlichen Spielräume nutzen, um über Erlasse, Förderprogramme
und Verwaltungsvorgaben tätig zu werden. Dazu zählen insbesondere:
- die Förderung freiwilliger Abstandsregelungen durch Agrarumweltprogramme,
- landesweite Aufklärungskampagnen und Schulungsangebote zur Vermeidung von
Abdrift und Verfrachtung,
finanzielle Unterstützungsprogramme für ökologisch wirtschaftende
Betriebe, um wirtschaftliche Schäden bis zur Klärung der
Verantwortlichkeit abzufedern.
Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern wird aufgefordert, sich auf
Bundesebene dafür einzusetzen, dass rechtliche Regelungen geschaffen
werden, die eine konsequente Anwendung des Verursacherprinzips auch im
Bereich der Pflanzenschutzmittelverfrachtung und -abdrift ermöglichen.
Dazu gehören insbesondere die Einführung einer Beweislastumkehr im
Schadensfall sowie klare Haftungsregelungen zugunsten ökologisch
wirtschaftender Betriebe.
Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern wird aufgefordert, sich
gemeinsam mit anderen Bundesländern und auf Bundesebene für die
Einrichtung eines Ausgleichsfonds einzusetzen, aus dem wirtschaftliche
Schäden ökologisch wirtschaftender Betriebe durch Abdrift und Verfrachtung
von Pflanzenschutzmitteln zeitnah und unbürokratisch kompensiert werden
können.