Veranstaltung: | Landesdelegiertenkonferenz MV 24.05.2025 (Güstrow) |
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Tagesordnungspunkt: | 7. Verschiedene Anträge |
Antragsteller*in: | LAG Landwirtschaft und Naturschutz (dort beschlossen am: 24.04.2025) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 25.04.2025, 00:42 |
V7: Schutz ökologisch wirtschaftender Agrarbetriebe vor Verfrachtung und Abdrift von Pflanzenschutzmitteln
Antragstext
Die LDK von Bündnis 90/Die Grünen Mecklenburg-Vorpommern beschließt:
- Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern wird aufgefordert, Maßnahmen
zum Schutz ökologisch wirtschaftender Betriebe vor Verfrachtung und
Abdrift von Pflanzenschutzmitteln zu ergreifen. Zu diesem Zweck soll sie
ihre landesrechtlichen Spielräume nutzen, um über Erlasse, Förderprogramme
und Verwaltungsvorgaben tätig zu werden. Dazu zählen insbesondere:
- die Förderung freiwilliger Abstandsregelungen durch Agrarumweltprogramme,
- landesweite Aufklärungskampagnen und Schulungsangebote zur Vermeidung von
Abdrift und Verfrachtung,
finanzielle Unterstützungsprogramme für ökologisch wirtschaftende
Betriebe, um wirtschaftliche Schäden bis zur Klärung der
Verantwortlichkeit abzufedern.
Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern wird aufgefordert, sich auf
Bundesebene dafür einzusetzen, dass rechtliche Regelungen geschaffen
werden, die eine konsequente Anwendung des Verursacherprinzips auch im
Bereich der Pflanzenschutzmittelverfrachtung und -abdrift ermöglichen.
Dazu gehören insbesondere die Einführung einer Beweislastumkehr im
Schadensfall sowie klare Haftungsregelungen zugunsten ökologisch
wirtschaftender Betriebe.
Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern wird aufgefordert, sich
gemeinsam mit anderen Bundesländern und auf Bundesebene für die
Einrichtung eines Ausgleichsfonds einzusetzen, aus dem wirtschaftliche
Schäden ökologisch wirtschaftender Betriebe durch Abdrift und Verfrachtung
von Pflanzenschutzmitteln zeitnah und unbürokratisch kompensiert werden
können.
Begründung
Ökologisch wirtschaftende Agrarbetriebe in Mecklenburg-Vorpommern sind durch Verfrachtung und Abdrift von Pflanzenschutzmitteln konventionell wirtschaftender Nachbarbetriebe gefährdet. Während es sich bei der Abdrift um die unmittelbare Verteilung feiner Tröpfchen oder Partikel während der Ausbringung handelt, beschreibt die Verfrachtung eine nachgelagerte, oft witterungsbedingte Verlagerung von Pflanzenschutzmitteln über größere Distanzen. Beide Prozesse können zu erheblichen Schäden an ökologisch bewirtschafteten Pflanzenbeständen führen.
Diese Schäden belasten die betroffenen Betriebe wirtschaftlich massiv. Oftmals können solche Schäden bis zur Insolvenz führen, da die Landwirt*innen für die entstandenen Verluste nicht entschädigt werden. Besonders problematisch ist dabei, dass die Beweislast aktuell bei den geschädigten Ökobetrieben liegt: Sie müssen im Einzelfall aufwendig nachweisen, dass der entstandene Schaden durch ein spezifisches Pflanzenschutzmittel verursacht wurde, dass dieses von einem bestimmten Nachbarbetrieb stammt und dass es sich dabei um eine Abdrift oder Verfrachtung handelte. In der Praxis ist dies kaum zu leisten, da Pflanzenschutzmittel oft nicht sichtbar sind, sich schnell abbauen oder großräumig verteilt werden.
Diese Rechtslage widerspricht dem Verursacherprinzip, da die ökologisch wirtschaftenden Betriebe sich nicht wirksam vor Abdrift und Verfrachtung der Agrochemikalien schützen können und dennoch die Konsequenzen tragen müssen. Ein gerechter und fairer Umgang mit dieser Problematik ist aus ökologischen und wirtschaftlichen Gründen dringend erforderlich.
Mit diesem Antrag fordern wir einen fairen Ausgleich für die von ökologischen Betrieben erlittenen Schäden sowie eine nachhaltige Agrarpolitik, die die ökologisch wirtschaftenden Landwirt*innen in Mecklenburg-Vorpommern stärkt.
Unterstützer*innen
- Falk Pollehne (KV Nordwestmecklenburg)
- Tommy Klein (KV Ludwigslust-Parchim)
- Judith Göbel (KV Ludwigslust-Parchim)