Änderungen von S zu S
Ursprüngliche Version: | S (Version 1) |
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Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 07.03.2025, 14:32 |
Neue Version: | S (Version 2) |
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Status: | Beschluss (vorläufig) |
Eingereicht: | 26.05.2025, 15:13 |
Titel
Keine Änderungen
Antragstext
Von Zeile 109 bis 111:
- ist als Vereinigung der Partei ein Zusammenschluss mit der Zielsetzung, sich in ihrem Wirkungskreis für
den Grundkonsensdie im Grundsatzprogramm der Partei definierten Werte einzusetzen sowie die besonderen Interessen der Grünen Jugend in den Organen der
Von Zeile 114 bis 116:
- Sie hat Programm-, Satzungs-, Finanz- und Personalautonomie. Satzung und Programm der Grünen Jugend Mecklenburg-Vorpommern dürfen dem
GrundkonsensGrundsatzprogramm der Partei nicht widersprechen.
In Zeile 146:
LandesfrauenratLandesrat für Frauen, Inter, Nichtbinäre, Trans, Agender (FINTA*).
Von Zeile 205 bis 210:
- Eine Abstimmung unter
Frauen (Frauenvotum)FINTA* (FINTA*-Votum) wird auf Antrag von mindestens fünf stimmberechtigtenFrauenFINTA*s vor der regulären Abstimmung durchgeführt. Ein dabei von mehr als der Hälfte der anwesendenFrauenFINTA*s abgelehnter Antrag kann erst auf der nächsten Landesdelegiertenkonferenz eingebracht oder von der Versammlung an den Landesdelegiertenrat oder denLandesfrauenratLandesrat für Frauen, Inter, Nichtbinäre, Trans, Agender (FINTA*) überwiesen werden.
Von Zeile 224 bis 225:
- Beschlussfassung über Satzung,
GrundkonsensGrundsatzprogramm und Programm sowie über Landesfinanzordnung, Landesschiedsgerichtsordnung,
- Beschlussfassung über Satzung,
In Zeile 258:
- zwei Delegierten des
LandesfrauenratesLandesrat für Frauen, Inter, Nichtbinäre, Trans, Agender (FINTA*).
- zwei Delegierten des
Von Zeile 275 bis 277:
§ 12 Landesfrauenrat
§ 12 Landesrat für Frauen, Inter, Nichtbinäre, Trans, Agender (FINTA*)
- Der
LandesfrauenratLandesrat für Frauen, Inter, Nichtbinäre, Trans, Agender (FINTA*) beschließt über die Richtlinien derFrauenpolitikFINTA*-Politik zwischen den Landesdelegiertenkonferenzen. Er koordiniert die Arbeit
Von Zeile 281 bis 293:
- Angelegenheiten, welche die Landesdelegiertenkonferenz an ihn delegiert. Der
LandesfrauenratLandesrat für Frauen, Inter, Nichtbinäre, Trans, Agender (FINTA*) kontrolliert die Einhaltung des Bundesfrauenstatuts auf Landesebene.
- Der
LandesfrauenratLandesrat für Frauen, Inter, Nichtbinäre, Trans, Agender (FINTA*) gibt sich eine Geschäftsordnung.
Der LandesfrauenratDas Gremium setzt sich zusammen aus der FINTA*-politischen Sprecherin des Landesverbands, den FINTA*-Delegierten der Kreisverbände und einer FINTA*-Delegierten der Grünen Jugend Mecklenburg-Vorpommern, derweiblichen Länderratsvertretung, zwei weiblichen VorstandsmitgliedernFINTA*-Vertretung im Länderrat, einem weiteren FINTA*-Mitglied des Landesvorstands, zweiweiblichenFINTA*-Mitgliedern der Landtagsfraktion sowie den zwei FINTA*-Vertreterinnen imBundesfrauenratentsprechenden Bundesgremium (Bundesfrauenrat). Die Delegierte* der Grünen Jugend muss Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sein.
- Die Delegiertenzahl eines Kreisverbandes wird errechnet, indem die Mitgliederzahl durch 25 geteilt und das Ergebnis aufgerundet wird. Maßgeblich für die Berechnung der Delegiertenzahl im Landesrat für Frauen, Inter, Nichtbinäre, Trans, Agender (FINTA*) ist die Mitgliederzahl zum 30.09. des Vorjahres. Die Delegierten werden von den Mitgliederversammlungen der Kreisverbände
Von Zeile 296 bis 303:
- Die
frauenpolitische Sprecherin wird von einem Frauenplenum vorgeschlagen und von der Landesdelegiertenkonferenz gewählt. Die frauenpolitische Sprecherin wird als stimmberechtigtes Mitglied in den Landesvorstand entsendet. Für frauenpolitisch relevante Beschlüsse des Vorstands wird ihr das Frauenvetorecht übertragen.Kandidatin* für das Amt der FINTA*-politischen Sprecherin wird vom Landesrat für Frauen, Inter, Nichtbinäre, Trans, Agender (FINTA*) vorgeschlagen und von der Landesdelegiertenkonferenz gewählt. Durch die Wahl wird sie stimmberechtigtes Mitglied des Landesvorstands. Für FINTA*-politisch relevante Beschlüsse des Vorstands wird ihr das FINTA*-Vetorecht übertragen.
- Der
LandesfrauenratLandesrat für Frauen, Inter, Nichtbinäre, Trans, Agender (FINTA*) trifft sich mindestens zweimal im Jahr. Er wird von derfrauenpolitischenFINTA*-politischen Sprecherin einberufen. Zu weiteren Sitzungen tritt er zusammen, wenn ein Fünftel seiner ständigen Delegierten dies verlangen.
Von Zeile 305 bis 306:
- Der
LandesfrauenratLandesrat für Frauen, Inter, Nichtbinäre, Trans, Agender (FINTA*) tagt in der RegelfrauenöffentlichFINTA*-öffentlich. Er kann die Öffentlichkeit mit einfacher Mehrheit erweitern oder ganz ausschließen.
Von Zeile 326 bis 330:
- Der Landesfinanzrat setzt sich
auszusammen aus:
- den
Kreisfinanzbeauftragten oder einem anderen Vorstandsmitglied je Kreisverband,Kreisschatzmeister*innen der Kreisverbände (stimmberechtigte Mitglieder),
- den
- der*dem Landesschatzmeister*in
,des Landesverbands (stimmberechtigtes Mitglied),
- der*dem Landesschatzmeister*in
- der*dem Landesschatzmeister*in
oder einem anderen Landesvorstandsmitgliedder Grünen Jugend Mecklenburg-Vorpommern, das Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sein muss, und(stimmberechtigtes Mitglied),
- der*dem Landesschatzmeister*in
- dem sachverständigen Mitglied im Bundesfinanzrat
zusammen(beratendes Mitglied),
- dem sachverständigen Mitglied im Bundesfinanzrat
- den Landesrechnungsprüfer*innen (beratende Mitglieder) und
- der*dem Landesfinanzreferent*in (beratendes Mitglied).
Von Zeile 349 bis 351:
- einer
frauenpolitischen Sprecherin, die auf Vorschlag eines Frauenplenums durch die Landesdelegiertenkonferenz für die Dauer von zwei JahrenFINTA*-politischen Sprecherin, die auf Vorschlag des Landesrat für Frauen, Inter, Nichtbinäre, Trans, Agender (FINTA*) durch die Landesdelegiertenkonferenz gewählt wird,
- einer
Von Zeile 454 bis 455:
- Gegen ein Mitglied, das gegen die Satzung oder
den Grundkonsensdie im Grundsatzprogramm definierten Werte verstößt oder in anderer Weise das Ansehen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in
Von Zeile 551 bis 552:
- Für Änderung von
GrundkonsensGrundsatzprogramm und Satzung ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich. Sie können nicht Gegenstand