Es ist sinnvoll, dass die frauenpolitische Sprecherin des Landesverbands auch mit ihrer Wahl durch die LDK qua Amt auch Mitglied des Landesfrauenrats wird. Durch die bisherige Regelung war - mit zeitlicher Verzögerung - eine Wahl durch den Landesvorstand selbst nötig.
Um den Anteil von Mitgliedern des Landesvorstands im Landesfrauenrat nicht zu erhöhen, wird in der Folge dann nur noch ein weiterer Platz für den LaVo zur Verfügung gestellt, den er durch Wahl/Entsendung besetzen kann.