Veranstaltung: | Landesdelegiertenkonferenz MV 24.05.2025 (Güstrow) |
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Tagesordnungspunkt: | 11.1. Tiefenprüfung KV Schwerin 2023 |
Antragsteller*in: | Landesrechnungsprüfung (dort beschlossen am: 29.03.2025) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 10.05.2025, 13:08 |
H1: Nachtrag zur Landesrechnungsprüfung 2023: Tiefenprüfungsbericht Kreisverband Schwerin für das HH-Jahr 2023
Antragstext
Die Tiefenprüfung des Kreisverbands Schwerin wurde am 29. März 2025 von Lea
Wolff, MaLou Heger und Kai Budde-Sagert in der Kreisgeschäftsstelle Rostock,
Doberaner Straße 13, 18057 Rostock anhand der vorgelegten Haushaltsunterlagen in
einem Ordner mit Finanzbelegen, Gehaltsabrechnungen und dem Rechenschaftsbericht
für 2023 vorgenommen. Der Haushalt konnte nicht mit den Kontenblättern
verglichen werden, da die Kontenblätter, der Haushalt sowie ein gegebenenfalls
beschlossener Wahlkampfhaushalt nicht vorlagen.
Die Rechnungsprüfung erfolgte in allen Bereichen. Es wurden die Unterlagen bis
einschließlich 31.12.2023 geprüft.
Die Kontoauszüge der Bankkonten lagen vollständig vor. Die zur Prüfung
vorgelegten Belege sind vollständig und übersichtlich angeordnet. Die Prüfung
zeigte, dass alle Vorgänge nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung
bearbeitet wurden.
Mit wenigen Ausnahmen (s.u.) erfolgte die Abrechnung in Übereinstimmung mit der
Erstattungsordnung.
Die Eröffnungsbilanz 2023 stimmt mit der Schlussbilanz 2022 überein. Die im
Rechenschaftsbericht angegebenen Kontostände der Bankkonten stimmen mit den
Kontoauszügen überein.
Es wurden an verschiedenen Stellen Einsparungspotenzial erkannt:
- Fristgerechte Bezahlung von Rechnungen, insbesondere von Lohnnebenkosten,
um Mahngebühren zu vermeiden
- Fortlaufende Aktualisierung der Sherpa und ggf. Einstellung von
Lastschriftverfahren bei Mitgliedern mit geschlossenen Konten, um die
Kosten der Rückbuchung zu vermeiden
- Kein (Express-)Versand von Anträgen und Videobotschaften zu KV-Anträgen an
den Bundesverband per Post, sondern stattdessen eine Übermittlung auf
digitalem Weg
- Inanspruchnahme der Angebote der Landesgeschäftsstelle zur inhouse-
Erstellung von Kampagnen und Druckprodukten im Wahlkampf
Des Weiteren gibt es von Seiten der Rechnungsprüfung weitere Anmerkungen:
- An vielen Stellen fehlt bei Kostenabrechnungen die Teilnehmer*innenliste
interner Veranstaltungen. Diese ist immer einzureichen.
- Außerdem sind Rechnungen stets die Inhalte beziehungsweise der Titel einer
Veranstaltung beizufügen, damit eine Zuordnung erfolgen kann.
- Des Weiteren sind alkoholische Getränke nach Kostenerstattungsordnung
nicht erstattungsfähig. Die Kostenerstattungsordnung ist zu beachten.
- Es sind immer die Beschlüsse von den zuständigen Gremien beizulegen, um
sichtbar zu machen, wer wann über welche Aufträge entschieden hat und zu
diesen Beschlüssen berechtigt war.
- Bei Neuanstellungen von Mitarbeitenden ist eine Beilage des Vertrages
beziehungsweise der Aufgabenbereiche zur Transparenz hilfreich.
Positiv hervorzuheben ist das Kostenerstattungsformular des Kreisverbandes
Schwerin, auf dem die Antragssteller*innen ihre Ausgaben und den
Verwendungszweck für Dritte nachvollziehbar vermerken können. Des Weiteren
reichte die Kreisgeschäftsführung einen Antrag auf Kostenerstattung ein, in dem
sie sich auf einen Beschluss des Kreisvorstandes bezog und somit ihre Befugnis
zur Beschaffung von Materialien für uns nachvollziehbar aufzeigen konnte.
Als Grundlage für die Rechnungsprüfung wurden herangezogen:
- Landesfinanzordnung LV MV vom 23.03.2019
- Kostenerstattungsordnung LV MV vom 23.03.2019
- Rechenschaftsbericht KV Schwerin vom 31.12.2023
Rostock, 29. März 2025
gez. Lea Wolff MaLou Heger Kai Budde-Sagert