Veranstaltung: | Landesdelegiertenkonferenz MV 24.05.2025 (Güstrow) |
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Tagesordnungspunkt: | 8.2. Landeswahlordnung (sofern ÄA vorliegen) |
Antragsteller*in: | Landesverband (dort beschlossen am: 13.10.2012) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 07.03.2025, 15:51 |
LWO: Landeswahlordnung Grüne MV
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Antrag
Antragstext
- Für die Stimmabgabe dürfen nur die von der Wahlkommission ausgegebenen
Stimmzettel benutzt werden. Ein Stimmzettel ist ungültig, wenn- dieser den Willen des Abstimmenden nicht zweifelsfrei erkennen läßt,
- auf einen/eine Kandidat_in mehrere Stimmen abgegeben wurden,
- dieser nicht den Anweisungen entsprechend ausgefüllt ist und dies
für die Abstimmung erheblich ist, - dieser Vorbehalte oder zusätzliche Namen enthält,
- mehr Stimmen als erlaubt abgegeben wurden.
- Erhält auch im zweiten Wahlgang kein/keine Kandidat_in die in § 6, Abs. 1,
genannte Mehrheit, so wird ein dritter Wahlgang (Stichwahl) durchgeführt,
in dem die beiden Kandidat_innen zur Wahl stehen, die im zweiten Wahlgang
die meisten Stimmen erhielten. Hierbei sind Stimmenthaltungen unzulässig.
Nicht ausgefüllte Stimmzettel nach § 4, Abs. 6, werden als ungültige
Stimmen gezählt.
- Sind in einem Wahlgang nach Abs.1 oder 2 mehrere Plätze zu vergeben, ist
die Zahl der zur Wahl stehenden Kandidat_innen entsprechend zu
vergrößern:- zu vergebende Plätze: 2
- Kandidat_innen im 2. Wahlgang: 5
- Kandidat_innen im 3. Wahlgang: 3
- zu vergebende Plätze: 3
- Kandidat_innen im 2. Wahlgang: 8
- Kandidat_innen im 3. Wahlgang: 5
- zu vergebende Plätze: n
- Kandidat_innen im 2. Wahlgang: 3n-1
- Kandidat_innen im 3. Wahlgang: 2n-1
- zu vergebende Plätze: 2
- Die nachfolgenden Ämter und Funktionen sind in der Regel in folgender
fester Reihenfolge zu wählen. Ausnahmen sind nach § 4, Abs. 1 möglich.- Landesvorsitzende,
- Landesvorsitzende_r,
- Landesschatzmeister_in,
- die frauenpolitische Sprecherin,
- weitere weibliche Mitglieder des Landesvorstandes,
- weitere offene Plätze im Landesvorstand,
- Mitglieder des Landesverbandes im Länderrat, wobei das Basismitglied
zuerst zu wählen ist, - Basismitglied im Bundesfinanzrat,
- Vorsitzende_r und Beisitzer_innen des Landesschiedsgerichts und
- die Landesrechnungsprüfer_innen.
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