Veranstaltung: | Landesdelegiertenkonferenz MV 24.05.2025 (Güstrow) |
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Tagesordnungspunkt: | 7. Verschiedene Anträge |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | Landesdelegiertenkonferenz |
Beschlossen am: | 24.05.2025 |
Antragshistorie: | Version 2 |
Integration statt Repression – Bezahlkarte abschaffen
Beschlusstext
Seit Anfang des Jahres wird sie auch in Mecklenburg-Vorpommern eingeführt: die
Bezahlkarte für Menschen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
(AsylbLG) erhalten. Auch wenn die konkreten Regelungen in den Kommunen und den
beiden Landeseinrichtungen unterschiedlich ausfallen, zeigt sich bereits kurz
nach der Einführung: Das System ist repressiv. In vielen Regionen gelten
pauschale Bargeldlimits – teilweise gestaffelt nach Aufenthaltsstatus. Das
lehnen wir als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mecklenburg-Vorpommern entschieden ab.
Die ohnehin eingeschränkte soziale Teilhabe von Asylbewerber*innen und
Geduldeten wird durch den begrenzten Bargeldzugang noch weiter eingeschränkt –
und damit auch ihre Integrationschancen. Soziale Teilhabe ist jedoch ein
zentraler Bestandteil gelingender Integration.
Die derzeitige Umsetzung entlastet auch die Kommunen nicht wirklich. Zwar
entfallen vielerorts die Bargeldauszahlungen durch Ämter, was grundsätzlich
positiv ist – gleichzeitig führt die Notwendigkeit, Überweisungen und
Daueraufträge durch Behörden genehmigen zu lassen, zu neuem bürokratischem
Aufwand in erheblichem Maße. Besonders kritisch sehen wir, dass hiervon in
einigen Kommunen auch Zahlungen an Anwält*innen betroffen sind, wodurch das
Recht auf Rechtsbeistand massiv gefährdet wird. Wir fordern die Landesregierung
daher auf, umgehend zu handeln: Überweisungen müssen mit der Bezahlkarte
uneingeschränkt möglich sein. Auch sollte es keine Einschränkungen bei der
Auszahlung des Bargelds mehr geben.
Seit 2016 hat in Deutschland jeder – unabhängig von der Herkunft – ein Recht auf
ein Konto, sofern eine Meldeadresse vorliegt. Daher setzen wir uns als GRÜNE
dafür ein, dass das Land den Kommunen ermöglicht, Leistungen nach dem AsylbLG
direkt auf Konten der Leistungsempfängerinnen zu überweisen. Das wäre eine echte
Entlastung – für die Verwaltung wie auch für die Betroffenen.
Solidarität mit zivilgesellschaftlichen Initiativen zum Gutscheintausch: Wir
solidarisieren uns ausdrücklich mit allen Menschen, die sich diesem repressiven
System entgegenstellen – etwa durch Gutschein-Tausch, um Geflüchteten mehr
Handlungsfreiheit zu ermöglichen. Die von der Union angestrebten Verbote solcher
Unterstützungsformen lehnen wir entschieden ab.