Veranstaltung: | Landesdelegiertenkonferenz MV 24.05.2025 (Güstrow) |
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Tagesordnungspunkt: | 8.4. Geschäftsordnung Landesdelegiertenkonferenz (sofern ÄA vorliegen) |
Antragsteller*in: | Landesverband (dort beschlossen am: 23.09.2023) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 07.03.2025, 16:40 |
LDK-GO: Geschäftsordnung Landesdelegiertenkonferenz Grüne MV
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Antrag
Antragstext
- Anträge zur LDK müssen dem Landesvorstand mindestens vier Wochen vor der
LDK schriftlich vorliegen. Bis spätestens drei Wochen vor der LDK sind die
Anträge durch die Landesgeschäftsstelle an die Kreis- beziehungsweise
Ortsverbände zu senden. Die inhaltliche Zuordnung der Anträge im Rahmen
eines vorläufigen Tagesordnungsentwurfs übernimmt im Vorfeld der LDK eine
Antragskommission. Sie setzt sich zusammen aus dem/der
Landesgeschäftsführer_in, einem Mitglied des Landesvorstandes, sowie drei
durch die LDK für ein Jahr gewählten Mitglieder. Die Antragskommission
bereitet die Behandlung eines oder mehrerer Tagesordnungspunkte in
Zusammenarbeit mit den Antragstellern_innen vor. Sie kann der LDK
Empfehlungen zum Abstimmungsverfahren von Anträgen geben. Ihre
Empfehlungen bedürfen der Zustimmung der LDK. Über ihre Empfehlungen wird
zuerst abgestimmt. Empfehlungen der Antragskommission sind nur zum
Verfahren, nicht aber bezüglich der Annahme oder Ablehnung von Anträgen
zulässig. Empfehlungen werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden
Mitglieder der Antragskommission gegeben. Im übrigen gilt die
Landessatzung.
- Nicht fristgerecht eingereichte Anträge können als Dringlichkeitsanträge
behandelt werden. Die Dringlichkeit ist zu begründen. Sie werden
zugelassen, wenn sich die Mehrheit der anwesenden Delegierten für ihre
Behandlung ausspricht. Dies gilt nicht für Änderungsanträge zu bereits
zugelassenen Anträgen. Satzungsändernde Anträge und Anträge auf Abwahl aus
Ämtern der Partei können nicht als Dringlichkeitsanträge gestellt werden.
- GO-Anträge sind:
- Schluss der Redner*innenliste
- Abbruch der Aussprache
- Änderung der Reihenfolge der Tagesordnung
- Vertagung oder Aufhebung eines TOP
- Ausschluss und Wiederherstellen der Öffentlichkeit
- Unterbrechung, Vertagung und Aufhebung der Sitzung
- Einholung eines Frauenvotums
- Erneute Befassung bereits geschlossener Beratungsgegenstände
(Rückholanträge) - Antrag auf schriftliche Abstimmung
- Verweisung eines Antrages an eine Landesarbeitsgemeinschaft
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