Veranstaltung: | Landesdelegiertenkonferenz MV 24.05.2025 (Güstrow) |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | 7. Verschiedene Anträge |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | Landesdelegiertenkonferenz |
Beschlossen am: | 24.05.2025 |
Antragshistorie: | Version 2 |
Femizide benennen – Gewalt gegen Frauen sichtbar machen und bekämpfen
Beschlusstext
Täglich werden Frauen Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt – in Deutschland etwa
jeden zweiten Tag mit tödlichem Ausgang. Diese Tötungsdelikte sind keine
tragischen Einzelfälle, sondern Ausdruck struktureller patriarchaler
Gewaltverhältnisse. Der Begriff Feminizid benennt sie als das, was sie sind: die
extremste Form geschlechtsspezifischer Gewalt, oft verübt aus Besitzanspruch,
Kontrollzwang oder einem tief verankerten Frauenhass.
Auch in Mecklenburg-Vorpommern ist dieses Problem allgegenwärtig. Femizide
geschehen nicht irgendwo, sondern hier – mitten unter uns. 2022 wurde in Parchim
eine 39-jährige Frau von ihrem Ehemann in der gemeinsamen Wohnung getötet. 2021
erstach in Stralsund ein Mann seine getrennt lebende Partnerin auf offener
Straße. 2023 tötete ein ehemaliger Lebensgefährte in Neubrandenburg eine Frau
vor den Augen der gemeinsamen Kinder. Diese Fälle stehen stellvertretend für
viele weitere, die oft kaum mehr als eine Randnotiz in der Lokalpresse erhalten
– wenn überhaupt.
Trotz dieser Realität fehlt bislang eine klare politische und gesellschaftliche
Anerkennung von Femiziden als systemisches Problem.
Der Landesparteitag möge beschließen:
- Bündnis 90/Die Grünen Mecklenburg-Vorpommern erkennen Femizide als
spezifische Form geschlechtsspezifischer Gewalt an und benennen sie
öffentlich als solche.
- Der Landesverband setzt sich auf Landes- und Bundesebene dafür ein, dass:
- Femizide klar definiert, statistisch erfasst und als eigene
Kategorie in der Kriminalitätsstatistik ausgewiesen werden, - bestehende Schutzmaßnahmen im Sinne der Istanbul Konvention für
gefährdete Personen deutlich ausgebaut und finanziell langfristig
abgesichert werden (z. B. Frauenhäuser, Gewaltschutzambulanzen,
niedrigschwellige Beratungsangebote), - eine umfassende, landesweite Aufklärungskampagne zu
geschlechtsspezifischer Gewalt und Femiziden konzipiert und
umgesetzt wird.
- Femizide klar definiert, statistisch erfasst und als eigene
- polizeiliche und juristische Fachkräfte regelmäßig zu
geschlechtsspezifischer Gewalt und Femiziden fortgebildet werden,
- polizeiliche und juristische Fachkräfte regelmäßig zu
Der Landesverband bringt das Thema Femizide verstärkt in die eigene
Öffentlichkeitsarbeit ein, etwa durch regelmäßige Gedenk- und Aktionstage (z. B.
am 25. November – Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen und Mädchen) sowie
durch Bündnisse mit zivilgesellschaftlichen Organisationen.