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            <title>Landesdelegiertenkonferenz MV 24.05.2025 (Güstrow): Alles</title>
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                <title>Landesdelegiertenkonferenz MV 24.05.2025 (Güstrow): Alles</title>
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                        <title>LTW2: Landtagswahl 2026 – Prozess zur Aufstellung der Landesliste Bündnis 90/ Grüne MV</title>
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                        <author>Landesdelegiertenkonferenz (dort beschlossen am: 24.05.2025)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Landtagswahl 2026 – Prozess zur Aufstellung der Landesliste Bündnis 90/ Grüne MV</strong><br><em>Allen Mitgliedern einen gerechten Zugang ermöglichen, eine breite Parteidebatte<br>
führen und Demokratie leben.</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Mit der Landtagswahl verbinden wir GRÜNE MV das Ziel, in der Legislaturperiode<br>
2026-2031 erneut mit einer starken bündnisgrünen Fraktion im Landtag vertreten<br>
zu sein. Unsere zukünftigen Landtagsabgeordneten werden, wie 2021, alle über die<br>
Landesliste in den Landtag einziehen. Daraus resultiert die Bedeutung des<br>
nachfolgenden Prozesses.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Prozess soll im Ergebnis eine Landesliste herbeiführen, welche die<br>
regionale, kulturelle und thematische Vielfalt unserer Partei widerspiegelt, für<br>
jeden Listenplatz die besten Kandidat*innen hervorbringt und wir als<br>
Gemeinschaft gestärkt in den Wahlkampf zur Landtagswahl 2026 eintreten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Ziel des Landesverbandes ist, mit einem transparenten Verfahren, für alle<br>
Mitglieder eine gerechte Teilhabe am Prozess zu ermöglichen. Erstens bezogen auf<br>
das individuelle Recht sich als Kandidat*in zu bewerben und zweitens als<br>
Mitglied im Prozess der Listenaufstellung, also der Wahl der<br>
Listenkandidat*innen, informiert und beteiligt zu sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir Bündnisgrünen stehen für einen transparenten und fairen Umgang mit den<br>
politischen Mitbewerbern: Hart in der Sache, fair im Ton. Nach diesem Prinzip<br>
gehen wir auch partei-intern miteinander um, insbesondere bei Personenwahlen.<br>
Der Landesvorstand hat den Anspruch an sich, den Prozess moderierend zu<br>
begleiten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Landesvorstand wird beauftragt den Prozess zur Listenaufstellung gemäß<br>
folgenden Grundsätzen und Meilensteinen zu organisieren:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Die Landesliste zur Landtagswahl 2026 soll im Herbst 2025 auf einer<br>
Landeswahl-versammlung aufgestellt werden. Die Liste wird gemäß<br>
Bundesfrauenstatut quotiert.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Die Listenplätze für den Aufstellungsprozess werden in folgenden Clustern<br>
zusammengefasst:
<ul><li>Spitzenkandidat*innen (Platz 1-2),</li><li>sichere Plätze (Platz 3-4),</li><li>aussichtsreiche Plätze (Platz 5-6),</li><li>weitere Listenplätze (ab Platz 7).</li></ul></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Landesvorstand formuliert bis Anfang Juni, welche Erwartungen an die<br>
jeweiligen Kandidat*innen eines Clusters vor und nach der Listenaufstellung<br>
gestellt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Der Landesvorstand organisiert vor den Sommerferien 2025 zwei<br>
parteiinterne Informationsveranstaltungen (Videokonferenzen) für<br>
Mitglieder, die an einer Kandidatur interessiert sind.
<ul><li>Die erste Videokonferenz findet Anfang Juni (KW 23) statt und dient<br>
zur Information zu Anforderungen, Rechten und Pflichten eines<br>
Landtagsmandats und den Aufgaben einer*eines Kandidat*in und zum<br>
individuellen Ausloten des Interesses.</li><li>Die zweite Videokonferenz findet Anfang Juli (KW 27) statt und dient<br>
dazu Transparenz zur Bewerbungslage herzustellen. Es soll Input über<br>
den weiteren Verlauf der Kandidat*innenfindung geben und die<br>
weiteren Schritte bis zur Listenaufstellung. Sofern die<br>
Kandidat*innen wollen, informieren sie auf welchem Platz bzw. welche<br>
Platzgruppe sie gerne antreten möchten.</li></ul></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Der Landesverband stellt spätestens ab dem 13. Juni 2025 auf seiner<br>
Homepage ein Sonderseite zur Listenaufstellung online, auf der alle<br>
Mitglieder über die Termine zum Listenprozess, das Wahlforum und die<br>
jeweils aktuelle Bewerbungslage für die Landesliste informiert werden.<br>
Jede*r Kandidat*in erhält auf dieser Seite die Möglichkeit sich, entlang<br>
der Vorgaben des Landesverbandes, vorzustellen und so für ihre*seine<br>
Kandidatur zu werben. Die Kandidat*innenvorstellung kann neben der<br>
Schriftform auch ergänzend ein Video umfassen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li>Die Einreichung von Bewerbungen seitens der Kandidat*innen erfolgt über<br>
das vom Landesverband Anfang Juni veröffentlichte Antragsgrün zur<br>
Landesdelegiertenkonferenz/ Landeswahlversammlung. Mit der Einreichung im<br>
Antragsgrün wird die Kandidatur als offizielle Kandidatur vom<br>
Landesverband anerkannt, das Bewerbungsformular umfasst auch die Abfrage<br>
nach dem angestrebten Listenplatz bzw. Cluster.<br>
Eingereichte Bewerbungen sind von der Landesgeschäftsstelle zeitnah im<br>
Antragsgrün und auf der Wahlseite zu veröffentlichen. Für Bewerbungen, die<br>
bis sieben Tage vor der Wahlversammlung nicht eingereicht werden, besteht<br>
aus organisatorischen Gründen kein Anspruch mehr auf der Wahlseite<br>
veröffentlichen zu werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li>Es gilt formal immer der Grundsatz: Kandidaturen für einen Listenplatz<br>
sind bis zur Schließung der Kandidat*innenliste auf der<br>
Landeswahlversammlung möglich.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="7"><li>Circa zwei Wochen vor der Landeswahlversammlung organisiert der<br>
Landesverband ein öffentliches landesweites Wahlforum (Präsenz), auf dem<br>
alle bis dahin bekannten Kandidat*innen ausreichend Möglichkeit haben sich<br>
den Mitgliedern vorzustellen. Die Länge der Vorstellung kann nach dem<br>
erklärten Listenplatz variieren. Das konkrete Konzept entwickelt die<br>
Landesgeschäftsstelle in Absprache mit dem Landesvorstand. Über den<br>
Termin, Ort und Konzept werden die Mitglieder und Kandidat*innen<br>
spätestens vor Beginn der Sommerferien per Mail (Newsletter) informiert.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="8"><li>Als &quot;Warmup&quot; für das Landeswahlforum (Präsenz) wird kurz nach dem Ende der Sommerferien (circa 2,5 Wochen Landeswahlversammlung) noch eine kompakte, digitale Variante zur Kurzvorstellung aller Kandidat*innen geben. Diese digitale Kandidat*innenvorstellung ist a) für Kandidierende eine Möglichkeit sich in pointierten Reden vor der Partei zu üben und b) ein Angebot für alle Mitglieder, die keine Möglichkeit haben das landesweite Wahlforum zu besuchen und sich dennoch über die Kandidat*innen informieren wollen. Das genaue Datum wird allen Kandidat*innen und Mitgliedern rechtzeitig mitgeteilt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="9"><li>In der Woche vor der Landeswahlversammlung organisiert der Landesverband<br>
eine Pressekonferenz, auf der sich alle Kandidat*innen für die<br>
Listenplätze 1 und 2 der Presse vorstellen können. Der Termin und der Ort<br>
der Pressekonferenz wird allen betreffenden Kandidat*innen rechtzeitig<br>
mitgeteilt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="10"><li>Die Landesliste zur Landtagswahl 2026 soll im Herbst 2025 auf einer<br>
Landeswahl-versammlung aufgestellt werden. Die Liste wird gemäß<br>
Bundesfrauenstatut quotiert.<br>
Die Aufstellung erfolgt in zwei Schritten:
<ul><li>Im Rahmen der Landesdelegiertenkonferenz (LDK) wird in einem<br>
Stimmungsbild für jeden Listenplatz ein*e Kandidat*in gewählt. Das<br>
Stimmungsbild wird zur Vereinfachung mit elektronischen<br>
Abstimmgeräten durchgeführt. Bei diesem Stimmungsbild sind alle LDK-<br>
Delegierten von Kreisverbänden und Grüner Jugend MV stimmberechtigt.</li><li>In der Landeswahlversammlung wird per schriftlicher<br>
Schlussabstimmung in einem verbundenen Wahlgang, entlang des<br>
Ergebnisses des Stimmungsbilds, die Landesliste gewählt. Die<br>
Landeswahlversammlung ist eine besondere<br>
Vertretreter*innenversammlung, das Stimmrecht haben dabei alle<br>
Delegierten der Kreisverbände zur Landeswahlversammlung, welche am<br>
Tag der Wahl die Voraussetzungen für das aktive Wahlrecht zur<br>
Landtagswahl erfüllen und Mitglied bei Bündnis 90/DIE GRÜNEN sind.</li></ul></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="11"><li>Eine Kandidatur für einen Listenplatz und die damit verbundenen Termine<br>
dürfen nicht an der finanziellen Lage einer*eines Kandidat*in scheitern.<br>
Für die Teilnahme am Landeswahlforum (Präsenz) und an der<br>
Landeswahlversammlung, sofern die*der Kandidat*in nicht über einen<br>
Kreisverband delegiert ist, können Kandidat*innen in finanziell<br>
schwierigen Lagen die Erstattung von Reisekosten beim Landesverband<br>
beantragen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="12"><li>Den Kreisverbänden steht es frei eigene Kandidat*innenvorstellungen zu<br>
organisieren, dabei sind jeweils alle bekannten Kandidat*innen einzuladen.<br>
Die Landesgeschäftsstelle richtet einen Mailverteiler mit den<br>
Kandidat*innen ein und leitet Einladungen weiter.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="13"><li>Kreisverbände, Landesarbeitsgemeinschaften und der Landesfrauenrat<br>
entscheiden in eigener Hoheit, ob sie Voten für Kandidat*innen vergeben.</li></ol></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 26 May 2025 15:20:08 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>LTW1: Landtagswahl 2026 – Meilensteine zum Landtagswahlprogramm</title>
                        <link>https://mv-ldk2025.antragsgruen.de/mv-ldk2025/landtagswahl-2026-meilensteine-zum-landtagswahlprogramm-51607</link>
                        <author>Landesdelegiertenkonferenz (dort beschlossen am: 24.05.2025)</author>
                        <guid>https://mv-ldk2025.antragsgruen.de/mv-ldk2025/landtagswahl-2026-meilensteine-zum-landtagswahlprogramm-51607</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Landesdelegiertenkonferenz beschließt folgenden Prozess zum Wahlprogramm für die Landtagswahl 2026:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline">Frühjahr bis Herbst 2025</span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>parteiinterne und/oder öffentliche Fach-Veranstaltungen der Landesarbeitsgemeinschaften (LAGen) und andere Gliederungen zu offenen Debattenfragen zum Landtagswahlprogramm</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline">ab Mai 2025 und fortlaufend</span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Einsetzung der Schreibgruppe durch den Landesvorstand (LaVo)</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Struktur für das Wahlprogramm und Dokument zum Stil: Beschluss durch Landesvorstand (Umfang, Kapitel, Stichpunkte)</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Digitaler Auftaktworkshop mit Schreibgruppe, Landtagsabgeordneten, Landesarbeitsgemeinschaften und Landesvorstand</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Landesvorstand beschließt inhaltliche Gliederung für das Wahlprogramm</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline">Oktober 2025</span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Erinnerung an die Kreisverbände für Inputs zum Programm</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline">November 2025</span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Themenwerkstatt</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline">Dezember 2025</span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Finales Schreiben des Programmentwurfs durch die Schreibgruppe bis Ende 2025</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Beschluss zur Beteiligung der Mitglieder und Gremien zum Entwurf durch den Landesvorstand</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline">Januar 2026</span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Überarbeitungsschlaufen nach Feedback aus der Partei</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline">März 2026</span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Veröffentlichung des Programmentwurf spätestens acht Wochen vor der Programm-LDK</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Einreichung von Änderungsanträgen zum Programmentwurf über das Antragsgrün
<ul><li>Antragsfrist: zwei Wochen vor der LDK</li><li>Ziel für Abschluss der Verhandlungen eine Woche vor der LDK</li></ul></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline">April/Mai 2026</span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Befassung und Beschluss des Wahlprogramms auf der Frühjahrs-LDK 2026</li></ul></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 26 May 2025 15:19:28 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>LFO: Landesfinanzordnung Grüne MV</title>
                        <link>https://mv-ldk2025.antragsgruen.de/mv-ldk2025/landesfinanzordnung-grune-mv-49173</link>
                        <author>Landesdelegiertenkonferenz (dort beschlossen am: 24.05.2025)</author>
                        <guid>https://mv-ldk2025.antragsgruen.de/mv-ldk2025/landesfinanzordnung-grune-mv-49173</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>I. Zuständigkeiten </em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 1 Landesschatzmeister*in</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="1"><li>Der/Die Landesschatzmeister*in ist verantwortlich für die Erstellung des Haushaltsplanes (gemäß § 13 Abs. 1 Landessatzung), die laufende Kontrolle der Ein- und Ausgaben und die ordnungsgemäße Vorlage des Rechenschaftsberichtes des Landesverbandes inklusive aller Untergliederungen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="2"><li>Der/Die Landesschatzmeister*in informiert den Landesvorstand monatlich und den Landesfinanzrat quartalsweise über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="3"><li>Der/Die Landesschatzmeister*in hat bei finanzwirksamen Beschlüssen des<br>
Landesvorstandes ein aufschiebendes Vetorecht.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="4"><li>Der/Die Landesschatzmeister*in hat bei Finanzwirksamen Beschlüssen des Landesfinanzrates - die den Landesverband betreffen - ein aufschiebendes Vetorecht. (gemäß §2.3 GO Lafi)</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 2 Landesfinanzrat</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Landesfinanzrat berät den Landesverband in allen Finanzfragen. Insbesondere ist er zuständig für: (gemäß §13 Landessatzung)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="lowerAlpha" start="1"><li>die Aufstellung des Entwurfs des Haushaltes für den Landesverband und seine vorläufige Inkraftsetzung bis zur nächsten Landesdelegiertenkonferenz sowie die Budgetkontrolle,</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="lowerAlpha" start="2"><li>die Vorbereitung von Vereinbarungen zur Aufteilung der Finanzmittel zwischen Landesverband und Kreisverbänden für die Landesdelegiertenkonferenz,</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="lowerAlpha" start="3"><li>die Beschlussfassung über sämtliche Fragen hinsichtlich der Sonderbeiträge auf Grundlage der Beschlüsse der Landesdelegiertenkonferenz,</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="lowerAlpha" start="4"><li>die Entscheidung über die Vergabe von Finanzmitteln aus dem Finanzausgleichsfonds,</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="lowerAlpha" start="5"><li>die Entscheidung über Anträge und Gegenstände, die von anderen Gremien an ihn verwiesen werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 3 Kreisverbände </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="1"><li>Es gilt der Grundsatz weitgehender Autonomie der Kreisverbände, die ihre Grenze nur in der politischen Wirksamkeit der Landespartei und den Bestimmungen des Parteiengesetzes findet.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="2"><li>Die Kreisverbände sind für eine ordnungsgemäße Kassenführung verantwortlich und dem/der Landesschatzmeister*in gegenüber rechenschaftspflichtig.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="3"><li>Kreisverbände und Gremien können sich eine eigene Finanzordnung geben. Diese darf jedoch den Bestimmungen der Landesfinanzordnung nicht widersprechen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>II. Organisatorisches </em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 4 Landeshaushalt</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="1"><li>Der/Die Landesschatzmeister*in ist verantwortlich für die Erstellung des Haushaltsplanes, der vom Landesfinanzrat und der Landesgeschäftsstelle vorbereitet wird und vom Landesfinanzrat bis zur nächsten Landesdelegiertenkonferenz vorläufig in Kraft gesetzt wird. (gemäß § 13 Abs. 1 Landessatzung)</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="2"><li>Dem Haushaltsplan ist ein mittelfristiger Finanzplan anzufügen, der mindestens die nächsten 2 folgenden Haushaltsjahre umfasst.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="3"><li>Die Landesdelegiertenkonferenz kann über den vorgelegten Entwurf mit einfacher Mehrheit befinden. Änderungsanträge zu dem vom/von der Landesschatzmeister*in eingebrachten Entwurf bedürfen zu ihrer Annahme ebenfalls einer einfachen Mehrheit.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="4"><li>Liegt für das angelaufene Jahr noch kein genehmigter Haushalt vor, so dürfen über die vertraglichen Verpflichtungen hinaus nur Ausgaben getätigt werden, die pro Monat den zwölften Teil des Vorjahresansatzes nicht übersteigen. Neue vertragliche Verpflichtungen, die mit Ausgaben über diesen Rahmen hinaus verbunden sind, sind nicht zulässig.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="5"><li>Ist es absehbar, dass der Haushalt nicht einzuhalten ist, hat die/der Landesschatzmeister*in unverzüglich einen Nachtragshaushalt einzubringen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="6"><li>Im Vorfeld der Aufstellung des Haushaltsplanes stimmen die jeweiligen Gremien oder Organe mit eigenem Haushaltsansatz ihre Finanzplanung für das nächste Haushaltsjahr mit dem/der Landesschatzmeister*in ab.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 5 Rechenschaftsbericht </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="1"><li>Die/der Landesschatzmeister*in ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Vorlage des Rechenschaftsberichtes des Landesverbandes inklusive aller Untergliederungen gemäß dem Parteiengesetz und den Beschlüssen der Bundespartei spätestens bis zum 30. April eines jeden Jahres.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="2"><li>Zu diesem Zweck legen die Kreisschatzmeister*innen und die Finanzverantwortlichen der Gremien, die zu einer eigenen Kassenführung verpflichtet sind der/dem Landeschatzmeister*in bis spätestens zum 28. Februar eines jeden Jahres die Jahreskassenberichte ihres Kreisverbandes bzw. Gremiums vor. Kreisverbände, die ihren Bericht nicht bis zum 28.02. eingereicht haben, zahlen dafür 50,- Euro je angefangene Woche Verzögerung an den Landesverband. Legt der Kreisvorstand gegen diesen Beschluss der/des Landesschatzmeister*in Widerspruch beim Landesfinanzrat ein, so entscheidet der Landesfinanzrat auf seiner nächsten ordentlichen Sitzung, ob der Beschluss der/des Landesschatzmeister*in aufgehoben wird.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="3"><li>Der Landesverband bietet die Möglichkeit die Buchführung der Kreisverbände und übrigen Untergliederungen zentral abzuwickeln. Die Modalitäten sowie die Kostenträgerfragen hierfür werden einzelvertraglich geregelt. Für die Gewährleistung einer zeitnahen und ordnungsgemäßen Buchführung sollen die Kreisverbände alle erforderlichen Unterlagen quartalsweise dem Landesverband zur Verfügung stellen. Kreisverbände, welche die Unterlagen für ein Quartal bis drei Wochen nach Quartalsende unentschuldigt nicht zur Verfügung gestellt haben, zahlen dafür 25,- Euro Verzugsgebühr je angefangener Woche Verzögerung an den Landesverband.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="4"><li>Bestandteile der Jahreskassenberichte sind:
<ul><li>eine Übersicht über die Einnahmen, die Ausgaben, die Aktivposten und die Passivposten in der Form, dass die Erstellung des Rechenschaftsberichtes entsprechend den Bestimmungen des Parteiengesetzes ermöglicht wird. Die/der Landesschatzmeister*in stellt hierfür ein entsprechendes Formblatt zur Verfügung.</li><li>Durchschläge oder Übersichten über die für das Berichtsjahr ausgestellten Zuwendungsbescheinigung</li><li>eine Liste der Mitglieder zum Stand des 31. Dezember des Berichtsjahres</li><li>eine Übersicht über den Stand und die Beschlusslage zu den ausgewiesenen internen Rücklagen</li><li>den ersten und letzten Kontoauszug des Berichtsjahres.</li><li>Deckblatt, (Vollständigkeitserklärung)</li></ul></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="5"><li>Die/der Landesschatzmeister*in ist für die Kontrolle der ordnungsgemäßen Kassenführung der Kreisverbände und der Gremien, die zur Abgabe eines Jahreskassenberichtes verpflichtet sind, verantwortlich. Es ist zu gewährleisten, dass jederzeit die zur Erstellung des Prüfvermerks für den Rechenschaftsbericht der Gesamtpartei entsprechend dem Parteiengesetz vorgeschriebenen Stich-proben möglich sind.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="6"><li>Die/der Landesschatzmeister*in darf Kreisverbänden und Gremien zustehende Gelder nur auszahlen, wenn die Vorlage eines ordnungsgemäßen Jahreskassenberichtes sichergestellt ist. Ist die ordnungsgemäße und/oder rechtzeitige Abgabe des Rechenschaftsberichtes auf Bundesebene gefährdet, muss die/der Landesschatzmeister*in die Kassenführung des Kreisverbandes bzw. des Gremiums an sich ziehen oder eine/n Beauftragte/n einsetzen. In diesem Fall hat die/der zuständige Kreisschatzmeister*in alle für die Erstellung eines ordnungsgemäßen Rechenschaftsberichtes notwendigen Unterlagen an die/den Landesschatzmeister*in zu übergeben. Die hieraus entstehen-den Kosten hat der entsprechende Kreisverband zu tragen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 6 Rechnungsprüfung </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="1"><li>Die Rechnungsprüfer*innen des Landesverbandes sind im in den Abs. 2 und 3 Maße auch für die Kreisverbände zuständig.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="2"><li>Die Rechnungsprüfer*innen des Landesverbandes prüfen auf Beschluss des Landesfinanzrates Kreisverbände in ihrer Buchführung. Die Auswahl treffen die Rechnungsprüfer*innen in Abstimmung mit dem Landesfinanzrat.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="3"><li>Die Rechnungsprüfer*in können außerdem von den Kreisverbänden zu Buchführungsprüfungen angefordert werden. Die entstehenden Kosten übernimmt der jeweilige Kreisverband.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>III. Einnahmen </em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 7 Mitgliedsbeiträge</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="1"><li>Der monatliche Mitgliedsbeitrag sollte 1 % des Nettoeinkommens betragen. Jedes Mitglied hat die Pflicht, den Beitrag rechtzeitig zu bezahlen. Der Mitgliedsbeitrag ist eine Bringschuld, die keiner gesonderten Aufforderung bedarf. Die Kreisverbände haben die Möglichkeit, in ihren Finanzordnungen andere Beiträge festzulegen oder eine Beitragsermäßigung oder -befreiung zu regeln.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="2"><li>Zu Beginn des dritten Quartalsmonats führen die Kreisfinanzbeauftragten die anteiligen Beiträge an den Landesverband ab. Für jedes Mitglied eines Kreisverbandes ist vor Ablauf des dritten Quartalsmonats des an den Bundesverband abzuführenden Beitragsanteils zuzüglich 1,00 Euro je Mitglied an den Landesverband abzuführen. Der Landesverband leitet den Beitragsanteil an den Bundesverband weiter.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="3"><li>Die Mitgliedsdaten sind von den Kreisverbänden monatsgenau in Sherpa einzupflegen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="4"><li>Um die Höhe der Beitragsabführung zu ermitteln, werden die Mitgliedszahlen aus den drei Quartalsmonaten addiert, die Summe wird mit dem Gesamt-Beitragsanteil multipliziert.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 8 Mandatsträgerbeiträge</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Landespartei macht von ihrem durch Parteiengesetz und Bundessatzung vorgesehen Recht, Mandatsträgerinnenbeiträge von ihren Mandatsträger*innen auf Landes- und Bundesebene sowie von Inhaber*innen von Regierungsämtern auf Landesebene zu erheben, Gebrauch. Die Höhe der Sonderbeiträge wird von der Landesdelegiertenkonferenz bestimmt. (gemäß §5 Abs. 3 der Landessatzung)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 9 Spenden </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="1"><li>Der Landesverband und die Kreisverbände sind berechtigt, Spenden im Sinne des Parteiengesetzes anzunehmen. Ausgenommen sind Spenden, die nach Parteiengesetz unzulässig sind (z.B. anonyme Spenden von mehr als 500 EUR). Solche Spenden sind über den Landesverband und Bundesverband unverzüglich an das Präsidium des Deutschen Bundestages weiterzuleiten. Im Übrigen stehen jeder Ebene die bei ihr eingegangenen Spenden ungeteilt zu.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="2"><li>Landesschatzmeister*in und Kreisfinanzbeauftragte sind dafür verantwortlich, dass Spenden gemäß Parteiengesetz rechtmäßig vereinnahmt und verbucht werden. Nur sie sind befugt, Spendenbescheinigungen auszustellen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="3"><li>Jeder Spendenbescheinigung muss eine entsprechende Buchung zugrunde liegen. Spendenbescheinigungen sollen am Jahresende über die Gesamtsumme ausgestellt werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="4"><li>Der Landesverband verpflichtet sich zur Einhaltung des Spenden-Codex‘ des Bundesverbandes.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 10 Verteilung der staatliche Parteienfinanzierung </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="1"><li>Die/Der Landesschatzmeister*in beantragt die staatliche Parteienfinanzierung (Land) beim Präsidium des Mecklenburger Landtages, sofern dies nicht schon durch den Bundesverband er-folgt ist.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="2"><li>Die Kreisverbände erhalten als Grundfinanzierung 25% der Summe, die der Landesverband als Mittel aus der staatlichen Parteienfinanzierung (Bund und Land) zugewiesen bekommt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="3"><li>Die Verteilung der Grundfinanzierung auf die einzelnen Kreisverbände richtet sich nach der Maßgabe eines Grundbedarfes der einzelnen Kreisverbände in Abhängigkeit von der Fläche, und Anreizfaktoren für das Einwerben von Mitgliedern, Spendern*innen und Wählern*innen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="4"><li>Die Grundfinanzierung wird wie folgt auf die Kreisverbände verteilt:
<ol class="lowerAlpha"><li>35% nach gleichen Teilen,</li><li>20% nach der anteiligen Fläche,</li><li>20% nach dem Anteil der eingeworbenen Zuwendungen (Mitgliedsbeiträge, Spenden natürlicher und juristischer Personen),</li><li>20% nach der Anzahl der Wählerstimmen (Erst- und Zweitstimmen) bei der letzten Landtags- und Bundestagswahl innerhalb der Grenzen des Kreisverbandes zum Stand 31. Dezember des Vorjahres,</li><li>5% fließen in einen Finanzausgleichsfonds, über dessen Verwendung im Haushaltsjahr der Landesfinanzrat entscheidet (gemäß §13 Landessatzung). Sollten die Mittel des Finanzausgleichsfonds im Haushaltsjahr nicht oder nicht vollständig ausgeschüttet werden, fließen sie zusätzlich in die Mittel der Grundfinanzierung des nächsten Jahres.</li></ol></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>IV. Ausgaben </em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 11 Finanzwirksame Beschlüsse</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="1"><li>Über Finanzausgaben entscheidet der Landesvorstand im Rahmen des Haushalts mit einfacher Mehrheit.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="2"><li>Finanzausgaben für den laufenden Geschäftsbedarf bis 500,- Euro im Monat können durch die Geschäftsführung selbstständig verantwortet werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="3"><li>Finanzausgaben bis 1000,- Euro können durch den/die Landesschatzmeister*in in Abstimmung mit der/dem Landesgeschäftsführer*in selbstständig verantwortet werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="4"><li>Finanzausgaben bis 2000,- Euro können durch den Geschäftsführenden Ausschuss des Landesvorstands mit einfacher Mehrheit freigegeben werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="5"><li value="5">Finanzwirksame Anträge ohne Deckungsvorschlag sind nicht zur Behandlung zuzulassen. Kommt dennoch ein entsprechender Beschluss zustande, darf der Beschluss nicht vollzogen werden, bis von einem Beschlussorgan mit Zustimmung der/des Landesschatzmeister*in eine entsprechende Umwidmung innerhalb des Haushaltes des Landesverbandes vorgenommen worden ist. Über derartige Umwidmung ist dem Landesfinanzrat Bericht zu erstatten.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 12 Kostenerstattungen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Erstattungsfähig sind Kosten, die Mitgliedern oder anderen beauftragten Personen entstehen bei der Wahrnehmung von Ämtern, Mandaten und Aufgaben in die, die ihnen oder mit denen sie von einer Mitglieder- oder Vertreter*innen-Versammlung oder einem anderen, satzungsgemäß dazu berechtigten Organ oder Gremium der Partei gewählt, entsendet, erteilt oder betraut wurden. Näheres regelt die Kostenerstattungsordnung des Landesverbandes Bündnis 90/Die Grünen Mecklenburg-Vorpommern. Die Kostenerstattungsordnung des Landesverbandes Bündnis 90/Die Grünen Mecklenburg-Vorpommern wird vom Landesfinanzrat MV beschlossen und der Landesfinanzordnung des Landesverbandes Bündnis 90/Die Grünen Mecklenburg-Vorpommern als Anhang beigefügt ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 13 Personalausgaben </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="1"><li>Der Landesverband verpflichtet sich bei der Bezahlung von Mitarbeiter*innen zur Einhaltung eines Mindestlohnes, der den gesetzlichen Mindestlohn um mindestens 1,00 EUR pro Stunde übersteigt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="2"><li>Die monatliche Vergütung für ein studienbegleitendes oder vergleichbares Vollzeitpraktikum erfolgt mindestens in Höhe der Minijobverdienstgrenze.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="3"><li>Die Landesvorsitzenden haben die Möglichkeit ihre Tätigkeit vergütet zu bekommen. Die Vergütung orientiert sich an vergleichbaren Tätigkeiten, über die Höhe entscheidet der Landesvorstand. (Umsetzung des Z3 LDK Stralsund 2011)</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 14 Gremienbudgets </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="1"><li>Auszahlungen im Rahmen der Gremienbudgets orientieren sich an dem nach § 4 abgestimmten Finanzplan des jeweiligen Gremiums.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="2"><li>Auszahlungen sind grundsätzlich zweckgebunden und erfolgen gegen Vorlage entsprechender Belege nach den Regelungen für Kostenerstattungen der aktuellen Kostenerstattungsordnung des Landesverbandes.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="3"><li>Vorschusszahlungen können vom Landesvorstand nach Vorlage der voraussichtlichen Gesamtkostenübersicht genehmigt werden. Es gelten die Genehmigungsregeln des § 11. Die Belege müssen nach betreffender Veranstaltung gesammelt inkl. tatsächlicher Gesamtkostenübersicht eingereicht werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="4"><li>Budgets für öffentliche Veranstaltungen, welche von Gremien organisiert werden, bedürfen eines entsprechenden Antrages inkl. voraussichtlicher Gesamtkostenübersicht. Es gelten die Genehmigungsregeln des § 11.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 15 Rücklagen </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="1"><li>Auf allen Ebenen der Landespartei werden überschüssige Finanzmittel prinzipiell internen Rücklagen zugeführt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="2"><li>Darüber, wann und wofür diese Rücklagen wieder aufgelöst werden sollen, entscheiden die zuständigen Parteiorgane möglichst frühzeitig nach der Einnahme.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="3"><li>Dem Haushaltsplan sind Übersichten über den Stand der internen Rücklagen beizufügen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="4"><li>Rücklagen sollen möglichst zinsträchtig angelegt werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline">Anlage</span><br>
Spendenkodex des Bundesverbands in der jeweils gültigen Fassung</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 26 May 2025 15:18:28 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S Satzung Bündnis 90/ DIE GRÜNEN MV</title>
                        <link>https://mv-ldk2025.antragsgruen.de/mv-ldk2025/satzung-bundnis-90-die-grunen-mv-42137</link>
                        <author>Landesdelegiertenkonferenz (dort beschlossen am: 24.05.2025)</author>
                        <guid>https://mv-ldk2025.antragsgruen.de/mv-ldk2025/satzung-bundnis-90-die-grunen-mv-42137</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 1 Name und Sitz</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="1"><li>Der Name der politischen Vereinigung ist BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Mecklenburg-Vorpommern, die Kurzbezeichnung lautet GRÜNE. Weitere Zusätze der Kreisverbände oder Regionen sind möglich.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="2"><li>Sitz der Landesgeschäftsstelle ist Schwerin.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="3"><li>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Mecklenburg-Vorpommern ist ein Landesverband des Bundesverbandes BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 2 Mitgliedschaft</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="1"><li>Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Mecklenburg-Vorpommern kann jede*r werden, die*der das Grundsatzprogramm und die Satzung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Mecklenburg-Vorpommern anerkennt und keiner anderen Partei angehört.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="2"><li>Eine Mitgliedschaft ist ab dem vollendeten 14. Lebensjahr und unabhängig von der Staatsangehörigkeit möglich.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="3"><li>Eine frühere oder aktuelle Mitgliedschaft in der NPD oder einer rechtsextremen Gruppierung ist zusammen mit dem Mitgliedsantrag offenzulegen. Eine Falschaussage ist hinreichender Grund für einen sofortigen Parteiausschluss.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 3 Aufnahme von Mitgliedern</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="1"><li>Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand des für den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsortes zuständigen Gebietsverbandes der jeweils untersten Ebene. Gegen die Zurückweisung eines Aufnahmeantrages kann die*der Bewerber*in bei der zuständigen Mitgliederversammlung Einspruch einlegen, die mit einfacher Mehrheit entscheidet.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="2"><li>Die Zurückweisung ist der*dem Bewerber*in gegenüber innerhalb von 14 Tagen schriftlich zu begründen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="3"><li>Die Mitgliedschaft beginnt mit der Zustimmung des zuständigen Gremiums gegenüber der*dem Bewerber*in.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="4"><li>Jedes Mitglied hat das Recht, den Gebietsverband zu wechseln. Die schriftlich begründete Ummeldung hat durch das Mitglied gegenüber dem zuständigen Gebietsverband zu erfolgen. Gegen die Nichtaufnahme ist der Rechtsweg der Schiedsgerichtsbarkeit eröffnet.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="5"><li>Abweichend von Absatz 1 hat der Landesvorstand das Recht, Fördermitglieder aufzunehmen. Sie haben im Rahmen der Gesetze die gleichen Rechte wie freie Mitarbeiter*innen. Die Höhe des Förderbeitrages richtet sich nach den Möglichkeiten des Fördermitglieds.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="1"><li>Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Erlöschen, Ausschluss oder Tod.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="2"><li>Der Austritt ist gegenüber dem zuständigen Kreisverband schriftlich zu erklären.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="3"><li>Zahlt ein Mitglied länger als sechs Monate nach Fälligkeit keinen Beitrag, so gilt dies nach Ablauf eines Monats nach Zustellung der zweiten Mahnung als Austritt. Auf diese Folge muss in der zweiten Mahnung hingewiesen werden. Die Ausführungsbestimmungen regeln die Kreisverbände.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="4"><li>Der Ausschluss eines Mitgliedes erfolgt durch den Beschluss des Landesschiedsgerichtes auf Antrag.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="5"><li>Gegen den Ausschluss kann innerhalb von 14 Tagen beim Bundesschiedsgericht Beschwerde eingereicht werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 5 Rechte und Pflichten</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="1"><li>Jedes Mitglied hat das Recht,
<ol class="lowerAlpha"><li>an der politischen Willensbildung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Mecklenburg-Vorpommern mitzuwirken,</li><li>bei der Aufstellung von Kandidat*innen mitzuwirken,</li><li>für Funktionen innerhalb von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Mecklenburg-Vorpommern und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben bei allgemeinen Wahlen für Mandate zu kandidieren,</li><li>sich mit anderen Mitgliedern der Partei zu eigenständigen, speziellen Fachgruppen zu organisieren,</li><li>sich frei und verantwortungsbewusst zu artikulieren und dabei auch persönliche Meinungen in der Öffentlichkeit zu vertreten, die nicht der Beschlusslage entsprechen.</li></ol></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="2"><li>Jedes Mitglied hat die Pflicht,
<ol class="lowerAlpha"><li>das Grundsatzprogramm mit seinen dort definierten Grundwerten zu vertreten,</li><li>die satzungsgemäß gefassten Beschlüsse der Parteiorgane anzuerkennen,</li><li>vor dem Gremium Rechenschaft abzulegen, das es in ein Mandat oder in eine Funktion der Partei gewählt hat,</li><li>in der Öffentlichkeit geäußerte Meinungen, die von der Mehrheit der Parteimitglieder nicht mitgetragen werden, deutlich als solche zu kennzeichnen,</li><li>seinen Beitrag pünktlich zu entrichten.</li></ol></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="3"><li>Mandatsträger*innen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Mecklenburg-Vorpommern sowie Inhaber*innen von Regierungsämtern auf Landesebene leisten neben ihren satzungsgemäßen Mitgliedsbeiträgen Sonderbeiträge an den Landesverband. Die Höhe beträgt monatlich 15 Prozent des aus dieser Tätigkeit entstehenden Bruttogehaltes. Für jedes unterhaltsberechtigte Kind für welches Kindergeldanspruch besteht, werden 2 Prozentpunkte erlassen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="4"><li>Mitarbeiter*innen und ehemalige Mitarbeiter*innen von Geheimdiensten
<ol class="lowerAlpha"><li>Jedes Mitglied, das für eine Parteifunktion oder ein Mandat in Parlamenten kandidieren will, hat eine schriftliche Erklärung zur Frage über die Mitarbeit in staatlichen Geheimdiensten abzugeben.</li><li>Im Fall einer Falschaussage erfolgt sofortiger Parteiausschluss.</li><li>Mitarbeiter*innen und ehemalige Mitarbeiter*innen von Geheimdiensten sind in der Regel von einer Kandidatur auf Landesebene ausgeschlossen. Über die Zulässigkeit einer Kandidatur entscheidet die Landesdelegiertenkonferenz.</li></ol></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 6 Freie Mitarbeit</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="1"><li>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Mecklenburg-Vorpommern ermöglichen die Form der Freien Mitarbeit. Sie steht jeder und jedem offen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="2"><li>Freie Mitarbeit beginnt mit der schriftlichen Erklärung gegenüber dem jeweiligen Arbeitsgremium.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="3"><li>Freie Mitarbeiter*innen haben das Recht, sich an der politischen Arbeit und Diskussion in der Partei zu beteiligen, sowie das Recht auf Information.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="4"><li>Freie Mitarbeit endet:
<ol class="lowerAlpha"><li>durch Erklärung gegenüber dem jeweiligen Arbeitsgremium,</li><li>bei Verweigerung der Mitarbeit durch das zuständige Arbeitsgremium,</li><li>bei Verstoß gegen die im Grundsatzprogramm von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN formulierten Grundwerte oder gegen die Satzung.</li></ol></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="5"><li>Freie Mitarbeiter*innen können keine Parteifunktion ausüben, wohl aber Mandate auf Wahllisten übernehmen. Sie können nicht in die Entscheidungsgremien von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Mecklenburg-Vorpommern delegiert werden, wohl aber mit beratender Stimme berufen werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 7 Grüne Jugend</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="1"><li>Die Grüne Jugend Mecklenburg-Vorpommern ist die politische Jugendorganisation von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mecklenburg-Vorpommern. Sie ist als Vereinigung der Partei ein Zusammenschluss mit der Zielsetzung, sich in ihrem Wirkungskreis für die im Grundsatzprogramm der Partei definierten Werte einzusetzen sowie die besonderen Interessen der Grünen Jugend in den Organen der Partei zu vertreten, um an der politischen Willensbildung mitzuwirken.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="2"><li>Die Grüne Jugend Mecklenburg-Vorpommern organisiert ihre Arbeit autonom. Sie hat Programm-, Satzungs-, Finanz- und Personalautonomie. Satzung und Programm der Grünen Jugend Mecklenburg-Vorpommern dürfen dem Grundsatzprogramm der Partei nicht widersprechen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="3"><li>Landeskongress und Landesvorstand der Grünen Jugend Mecklenburg-Vorpommern haben das Recht, Anträge an alle Organe der Landespartei zu stellen. Die Grüne Jugend Mecklenburg-Vorpommern entsendet je eine*n stimmberechtigten Delegierte*n in den Landesfrauenrat und den Landesfinanzrat, zwei stimmberechtigte Delegierte zum Landesdelegiertenrat, zwei stimmberechtigte Delegierte zur Landesdelegiertenkonferenz sowie ein Vorstandsmitglied als stimmberechtigtes Mitglied in den Landesvorstand, die alle Mitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sein müssen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 8 Gliederung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="1"><li>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mecklenburg-Vorpommern gliedern sich in Kreisverbände und Basisgruppen oder Ortsverbände. Mehrere Kreisverbände können sich unter Wahrung ihrer Autonomie zu einem Regionalverband zusammenschließen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="2"><li>Der räumliche Geltungsbereich der Untergliederungen soll sich mit der entsprechenden politischen Gliederung in Gemeinden und Landkreisen decken.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="3"><li>Basisgruppen oder Ortsverbände umfassen mindestens drei Mitglieder. Kreisverbände umfassen mindestens fünf Mitglieder.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="4"><li>Die Bildung neuer Kreisverbände, einschließlich des Zusammenschlusses von Kreisverbänden, bedarf der Zustimmung durch den Landesvorstand. Ortsverbände können nach Zustimmung der Kreismitgliederversammlung gebildet werden. Ortsverbände haben nur mit Zustimmung der Kreismitgliederversammlung Finanzautonomie. Das Nähere regeln die jeweiligen Kreissatzungen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 9 Organe</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="1"><li>Organe von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Mecklenburg-Vorpommern sind:
<ol class="lowerAlpha"><li>Landesdelegiertenkonferenz,</li><li>Landeswahlversammlung,</li><li>Landesdelegiertenrat,</li><li>Landesvorstand,</li><li>Landesfinanzrat,</li><li>Landesrat für Frauen, Inter, Nichtbinäre, Trans, Agender (FINTA*).</li></ol></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="2"><li>Ist ein Kreisverband zum Zeitpunkt der Eröffnung einer Landesdelegiertenkonferenz mit seiner Beitragsabführung gemäß Landesfinanzordnung zwei oder mehr Quartale im Rückstand und liegt zu diesem Zeitpunkt keine mit dem Landesfinanzrat abgestimmte Regelung der Verbindlichkeiten an den Landesverband vor, haben die Delegierten dieses Kreisverbandes kein Stimmrecht auf der Landesdelegiertenkonferenz. Die Kreisverbände sind mit der Einladung zur Landesdelegiertenkonferenz über den Stand ihrer Beitragsabführung zu unterrichten. Die Bestimmungen der Sätze 1 und 2 gelten für die anderen Organe des Landesverbandes mit Ausnahme des Landesvorstandes entsprechend.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 10 Landesdelegiertenkonferenz</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="1"><li>Die Landesdelegiertenkonferenz findet mindestens einmal im Jahr statt. Die Delegierten werden auf den Mitgliederversammlungen der Kreisverbände gewählt. Die Delegiertenzahl eines Kreisverbandes wird errechnet, indem die Mitgliederzahl des Kreisverbandes mit 100 multipliziert und dann durch die Mitgliederzahl des Landesverbandes dividiert wird. Bei Nachkommastellen wird das Ergebnis immer auf ganze Zahlen aufgerundet. Das Ergebnis ist die jeweilige Delegiertenzahl, die aber in jedem Fall mindestens Zwei betragen muss (Grundmandate). Die entsendenden Gliederungen sind verpflichtet die jeweils geltenden Regelungen zur paritätischen Besetzung der Delegiertenplätze einzuhalten. Darüber hinaus entsendet die Grüne Jugend Mecklenburg-Vorpommern zwei stimmberechtigte Delegierte in die Landesdelegiertenkonferenz, die beide Mitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sein müssen. Die Delegiertenmeldung hat schriftlich vor der Landesdelegiertenkonferenz zu erfolgen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="2"><li>Maßgeblich für die Berechnung der Delegiertenstimmen in der Landesdelegiertenkonferenz ist die Mitgliederzahl zum 30.09. des Vorjahres.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="3"><li>Der Landesvorstand beruft die Landesdelegiertenkonferenz in der Regel sechs Wochen vorher durch schriftliche Ladung der gewählten Delegierten unter Beifügung der vorläufigen Tagesordnung ein. Die Festsetzung des Termins erfolgt in der Regel zwölf Wochen vor der Landesdelegiertenkonferenz. Bei besonderer Dringlichkeit kann die Frist verkürzt werden. Eine Landesdelegiertenkonferenz wird innerhalb von acht Wochen durchgeführt, wenn drei Kreisverbände oder ein Viertel der Mitglieder oder der Landesdelegiertenrat dies fordern. Der Landesvorstand übernimmt die ordentliche Einladung.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="4"><li>Anträge, die auf der Landesdelegiertenkonferenz behandelt werden sollen, müssen mindestens vier Wochen vor der Landesdelegiertenkonferenz dem Landesvorstand vorliegen. Spätestens drei Wochen (Poststempel) vor der Landesdelegiertenkonferenz sind die Anträge an die Kreisverbände und Delegierten zu verschicken. Änderungsanträge sind bis spätestens 72 Stunden (3 Tage) vor offiziellem Beginn der Landesdelegiertenkonferenz einzureichen. Antragsberechtigt sind die Orts- und Kreisverbände, alle Organe des Landesverbandes, die Landesarbeitsgemeinschaften sowie fünf Mitglieder, die gemeinschaftlich einen Antrag stellen. Nicht fristgerecht eingereichte Anträge können als Dringlichkeitsanträge behandelt werden. Die Dringlichkeit ist zu begründen. Sie werden zugelassen, wenn sich die Mehrheit der anwesenden Delegierten für ihre Behandlung ausspricht. Änderungsanträge zu Dringlichkeitsanträgen können bis zum Zeitpunkt der Behandlung auf der Landesdelegiertenkonferenz gestellt werden. Satzungsändernde Anträge und Anträge auf Abwahl aus Ämtern der Partei können nicht als Dringlichkeitsanträge gestellt werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="5"><li>Die inhaltliche Zuordnung der Anträge im Rahmen eines Tagesordnungsentwurfs sowie die formale Prüfung übernimmt im Vorfeld der Landesdelegiertenkonferenz die Antragskommission. Näheres regelt die Geschäftsordnung der Landesdelegiertenkonferenz.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="6"><li>Eine Abstimmung unter FINTA* (FINTA*-Votum) wird auf Antrag von mindestens fünf stimmberechtigten FINTA*s vor der regulären Abstimmung durchgeführt. Ein dabei von mehr als der Hälfte der anwesenden FINTA*s abgelehnter Antrag kann erst auf der nächsten Landesdelegiertenkonferenz eingebracht oder von der Versammlung an den Landesdelegiertenrat oder den Landesrat für Frauen, Inter, Nichtbinäre, Trans, Agender (FINTA*) überwiesen werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="7"><li>Die Landesdelegiertenkonferenz ist das oberste Organ von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Mecklenburg-Vorpommern. Zu ihren ausschließlichen Aufgaben gehören:
<ol class="lowerAlpha"><li>Beschlussfassung zu den Rechenschaftsberichten von Landesvorstand und Landesschatzmeister*in,</li><li>Wahl, Entlastung und Abwahl des Vorstandes oder einzelner Mitglieder des Landesvorstandes,</li><li>Beschlussfassung über den Haushalt des Landesverbandes,</li><li>Wahl und Entlastung der Vertreter*innen für den Länderrat,</li><li>Wahl und Entlastung der Mitglieder im Bundesfinanzrat und deren Stellvertretungen, wobei die*der Landesschatzmeister*in mit der Wahl gleichzeitig zum Mitglied im Bundesfinanzrat gewählt wird,</li><li>Wahl der Delegierten zum Kongress der Europäischen Grünen Partei (EGP) für zwei Jahre,</li><li>Wahl der Delegierten zum Bundesdiversitätsrat sowie deren Stellvertretungen,</li><li>Beschlussfassung über Satzung, Grundsatzprogramm und Programm sowie über Landesfinanzordnung, Landesschiedsgerichtsordnung, Landesurabstimmungsordnung, Landeswahlordnung und Landesarbeitsgemeinschaftsordnung,</li><li>Wahl der Landesrechnungsprüfer*innen,</li><li>Wahl des Landesschiedsgerichtes,</li><li>Wahl von Sonderausschüssen,</li><li>Bestätigung von Koalitionsvereinbarungen auf Landesebene.</li></ol></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="8"><li>Zu den weiteren Aufgaben der Landesdelegiertenkonferenz gehören:
<ol class="lowerAlpha"><li>Abforderung und Entgegennahme von Berichten von Vertreter*innen des Länderrates,</li><li>Entgegennahme von Berichten von Mandatsträger*innen des Landesverbandes auf Europa-, Bundes- und Landesebene.</li><li>Beschlüsse der Landesdelegiertenkonferenz sind zu protokollieren. Das Protokoll ist an alle Kreisverbände und Delegierten auszusenden.</li></ol></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="9"><li>Die Landesdelegiertenkonferenz ist öffentlich. Über den zeitweiligen Ausschluss der Öffentlichkeit entscheidet die Landesdelegiertenkonferenz.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="10"><li>Die Landesdelegiertenkonferenz gibt sich eine Geschäftsordnung.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 11 Landesdelegiertenrat</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="1"><li>Der Landesdelegiertenrat ist das oberste Organ zwischen den Landesdelegiertenkonferenzen; er beschließt über die Richtlinien der Politik zwischen den Landesdelegiertenkonferenzen. Der Landesdelegiertenrat berät und kontrolliert den Landesvorstand; er kann Beschlüsse des Landesvorstandes überprüfen und gegebenenfalls mit einfacher Mehrheit aufheben.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="2"><li>Der Landesdelegiertenrat setzt sich zusammen aus:
<ol class="lowerAlpha"><li>je zwei Delegierten der Kreisverbände,</li><li>zwei Mitgliedern des Landesvorstandes,</li><li>zwei weiteren Mitgliedern, die Mandatsträger*innen im Landtag, im Deutschen Bundestag oder im Europäischen Parlament sein sollen,</li><li>zwei durch die Grüne Jugend entsandten Delegierten, die Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sein müssen,</li><li>zwei Delegierten des Landesrat für Frauen, Inter, Nichtbinäre, Trans, Agender (FINTA*).</li></ol></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Delegierten der Kreisverbände werden von deren Mitgliederversammlungen gewählt, die übrigen jeweils von den sie entsendenden Organen und Vereinigungen. Die Landeswahlordnung und das Landesfrauenstatut gelten entsprechend. Die Mitglieder nach Satz 1 lit. c) werden von der Landesdelegiertenkonferenz für jeweils zwei Jahre gewählt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="3"><li>Der Landesdelegiertenrat trifft sich mindestens einmal im Jahr, wenn nicht mindestens zwei Landesdelegiertenkonferenzen im selben Jahr stattfinden. Der Landesdelegiertenrat wird vom Landesvorstand einberufen oder auf Antrag von mindestens zwei Kreisverbänden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="4"><li>Alle Entscheidungen des Landesdelegiertenrates können durch die Landesdelegiertenkonferenz aufgehoben werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="5"><li>Der Landesdelegiertenrat gibt sich eine Geschäftsordnung.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="6"><li>Die Beratungen des Landesdelegiertenrates sind für die Mitglieder des Landesverbandes öffentlich. Über weitere Öffentlichkeit entscheidet der Landesdelegiertenrat separat.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 12 Landesrat für Frauen, Inter, Nichtbinäre, Trans, Agender (FINTA*)</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="1"><li>Der Landesrat für Frauen, Inter, Nichtbinäre, Trans, Agender (FINTA*) beschließt über die Richtlinien der FINTA*-Politik zwischen den Landesdelegiertenkonferenzen. Er koordiniert die Arbeit zwischen den Gremien des Landesverbandes, der Fraktion und den Kreisverbänden. Er entwickelt und plant gemeinsam allgemeinpolitische Initiativen. Er berät den Landesvorstand und befasst sich mit Angelegenheiten, welche die Landesdelegiertenkonferenz an ihn delegiert. Der Landesrat für Frauen, Inter, Nichtbinäre, Trans, Agender (FINTA*) kontrolliert die Einhaltung des Bundesfrauenstatuts auf Landesebene.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="2"><li>Der Landesrat für Frauen, Inter, Nichtbinäre, Trans, Agender (FINTA*) gibt sich eine Geschäftsordnung.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="3"><li>Das Gremium setzt sich zusammen aus der FINTA*-politischen Sprecherin des Landesverbands, den FINTA*-Delegierten der Kreisverbände und einer FINTA*-Delegierten der Grünen Jugend Mecklenburg-Vorpommern, der FINTA*-Vertretung im Länderrat, einem weiteren FINTA*-Mitglied des Landesvorstands, zwei FINTA*-Mitgliedern der Landtagsfraktion sowie den zwei FINTA*-Vertreterinnen im entsprechenden Bundesgremium (Bundesfrauenrat). Die Delegierte* der Grünen Jugend muss Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sein.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="4"><li>Die Delegiertenzahl eines Kreisverbandes wird errechnet, indem die Mitgliederzahl durch 25 geteilt und das Ergebnis aufgerundet wird. Maßgeblich für die Berechnung der Delegiertenzahl im Landesrat für Frauen, Inter, Nichtbinäre, Trans, Agender (FINTA*) ist die Mitgliederzahl zum 30.09. des Vorjahres. Die Delegierten werden von den Mitgliederversammlungen der Kreisverbände gewählt. Mindestens eine der Delegierten wird für eine Amtszeit von zwei Jahren gewählt. Wiederwahl ist möglich.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="5"><li>Die Kandidatin* für das Amt der FINTA*-politischen Sprecherin wird vom Landesrat für Frauen, Inter, Nichtbinäre, Trans, Agender (FINTA*) vorgeschlagen und von der Landesdelegiertenkonferenz gewählt. Durch die Wahl wird sie stimmberechtigtes Mitglied des Landesvorstands. Für FINTA*-politisch relevante Beschlüsse des Vorstands wird ihr das FINTA*-Vetorecht übertragen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="6"><li>Der Landesrat für Frauen, Inter, Nichtbinäre, Trans, Agender (FINTA*) trifft sich mindestens zweimal im Jahr. Er wird von der FINTA*-politischen Sprecherin einberufen. Zu weiteren Sitzungen tritt er zusammen, wenn ein Fünftel seiner ständigen Delegierten dies verlangen. Die weitere Arbeit regelt die Geschäftsordnung.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="7"><li>Der Landesrat für Frauen, Inter, Nichtbinäre, Trans, Agender (FINTA*) tagt in der Regel FINTA*-öffentlich. Er kann die Öffentlichkeit mit einfacher Mehrheit erweitern oder ganz ausschließen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 13 Landesfinanzrat</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="1"><li>Der Landesfinanzrat berät den Landesverband in allen Finanzfragen. Insbesondere ist er zuständig für:
<ol class="lowerAlpha"><li>die Aufstellung des Entwurfs des Haushaltes für den Landesverband und seine vorläufige Inkraftsetzung bis zur nächsten Landesdelegiertenkonferenz sowie die Budgetkontrolle,</li><li>die Vorbereitung von Vereinbarungen zur Aufteilung der Finanzmittel zwischen Landesverband und Kreisverbänden für die Landesdelegiertenkonferenz,</li><li>die Beschlussfassung über sämtliche Fragen hinsichtlich der Sonderbeiträge auf Grundlage der Beschlüsse der Landesdelegiertenkonferenz,</li><li>den Vorschlag für das sachverständige Mitglied im Bundesfinanzrat und dessen Stellvertretung an die Landesdelegiertenkonferenz,</li><li>die Entscheidung über die Vergabe von Finanzmitteln aus dem Finanzausgleichsfonds,</li><li>die Entscheidung über Anträge und Gegenstände, die von anderen Gremien an ihn verwiesen werden.</li></ol></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Weiteres regelt die Finanzordnung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="2"><li>Der Landesfinanzrat setzt sich zusammen aus:
<ol><li>den Kreisschatzmeister*innen der Kreisverbände (stimmberechtigte Mitglieder),</li><li>der*dem Landesschatzmeister*in des Landesverbands (stimmberechtigtes Mitglied),</li><li>der*dem Landesschatzmeister*in der Grünen Jugend Mecklenburg-Vorpommern (stimmberechtigtes Mitglied),</li><li>dem sachverständigen Mitglied im Bundesfinanzrat (beratendes Mitglied),</li><li>den Landesrechnungsprüfer*innen (beratende Mitglieder) und</li><li>der*dem Landesfinanzreferent*in (beratendes Mitglied).</li></ol></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="3"><li>Der Landesfinanzrat trifft sich einmal im Quartal. Zu weiteren Sitzungen tritt er zusammen, wenn die*der Landesschatzmeister*in oder drei Kreisfinanzbeauftragte es beantragen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="4"><li>Beratungen sind für Mitglieder des Landesverbandes grundsätzlich öffentlich.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="5"><li>Der Landesfinanzrat wählt die Stellvertretung der*des Landesschatzmeister*in für den Bundesfinanzrat.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="6"><li>Der Landesfinanzrat gibt sich eine Geschäftsordnung.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 14 Landesvorstand</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="1"><li>Der Landesvorstand vertritt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Mecklenburg-Vorpommern nach innen und außen. Er führt die Geschäfte des Landesverbandes auf Grundlage der Beschlüsse der übergeordneten Landesgremien. Der Landesvorstand wird gemeinsam gesetzlich vertreten durch die Vorsitzenden und die*den Landesschatzmeister*in (Geschäftsführender Ausschuss).</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="2"><li>Der Landesvorstand setzt sich zusammen aus:
<ol class="lowerAlpha"><li>den zwei Vorsitzenden des Landesvorstandes,</li><li>einer*einem Landesschatzmeister*in,</li><li>einer FINTA*-politischen Sprecherin, die auf Vorschlag des Landesrat für Frauen, Inter, Nichtbinäre, Trans, Agender (FINTA*) durch die Landesdelegiertenkonferenz gewählt wird,</li><li>weiteren vier Mitgliedern,</li><li>einem von der Grünen Jugend Mecklenburg-Vorpommern für die Dauer von einem Jahr gewählten Mitglied, das zugleich Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sein muss. Die*der Vertreter*in der Grünen Jugend Mecklenburg-Vorpommern wird von der Landesdelegiertenkonferenz mit einfacher Mehrheit bestätigt.</li></ol></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dem Landesvorstand dürfen nicht mehr als vier Mitglieder des Landtags, des Deutschen Bundestages, des Europäischen Parlamentes oder einer Regierung angehören.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="3"><li>Die Mitglieder des Landesvorstandes, ausgenommen die*der Vertreter*in der Grünen Jugend, werden von der Landesdelegiertenkonferenz in geheimer Wahl für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Wiederwahl ist möglich. Alle Mitglieder des Landesvorstandes werden auf derselben Landesdelegiertenkonferenz gewählt. Ist eine Nachwahl erforderlich, erfolgt diese nur für den Rest der laufenden Amtszeit. Die Mitglieder des Landesvorstandes führen bis zur Neuwahl des Landesvorstandes die Geschäfte kommissarisch weiter.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="4"><li>Die Mitglieder des Landesvorstandes können von der Landesdelegiertenkonferenz insgesamt oder einzeln mit absoluter Mehrheit abgewählt werden, jedoch nicht aufgrund eines Dringlichkeitsantrages.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="5"><li>Der Landesvorstand kann bis zu zwei weitere Personen als Beauftragte des Landesvorstandes wählen. Beauftragte sind mit einem klar definierten Auftrag versehen und übernehmen Aufgaben, die nicht in die Zuständigkeit anderer Organe, anderer Gliederungen oder der Landesarbeitsgemeinschaften fallen. Die Wahl von Stellvertreter*innen ist möglich. Die Beauftragten und ihre Stellvertreter*innen werden für die Dauer von maximal zwei Jahren gewählt. Die Beauftragten müssen nicht Mitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sein.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="6"><li>Der Landesvorstand gibt sich eine Geschäftsordnung. Darin kann eine Vertretung im Geschäftsführenden Ausschuss geregelt werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="7"><li>Alle Beratungen des Landesvorstandes sind für Mitglieder des Landesverbandes grundsätzlich öffentlich.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 15 Landeswahlversammlung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="1"><li>Die Landeswahlversammlung ist besondere Vertreter*innenversammlung im Sinne der Wahlgesetze. Sie stellt die Landeslisten zur Wahl zum Landtag, zum Deutschen Bundestag und gegebenenfalls zum Europäischen Parlament auf.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="2"><li>Die Delegierten zur Landeswahlversammlung werden von den Versammlungen der im Zeitpunkt der Versammlung der gemäß anzuwendendem Wahlgesetz wahlberechtigten Mitglieder (Kreiswahlversammlung) aus ihrer Mitte gewählt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="3"><li>Die Delegiertenzahl wird wie die der Landesdelegiertenkonferenz errechnet. Es gelten die Regelungen des anzuwendenden Wahlgesetzes.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="4"><li>§ 10 Absätze 2 bis 6 und 9 bis 11 gelten für die Landeswahlversammlung entsprechend.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="5"><li>Die Landeswahlversammlung ist beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß eingeladen wurde und solange mehr als die Hälfte der möglichen Delegierten anwesend ist.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 16 Landesarbeitsgemeinschaften</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="1"><li>Landesarbeitsgemeinschaften haben das Ziel, die inhaltliche Arbeit der Gremien und Ebenen der Partei zu entwickeln und zu vernetzen. Sie leisten inhaltliche Netzarbeit mit Aktiven, Verbänden, Initiativen und wissenschaftlichen Institutionen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="2"><li>Landesarbeitsgemeinschaften zu einem landespolitischen Politikfeld auf der Basis bündnisgrüner Programmatik können auf Antrag von mindestens fünf Mitgliedern auf Beschluss des Landesvorstandes gebildet werden. Der Beschluss bedarf der Bestätigung durch den nächsten Landesdelegiertenrat oder die nächste Landesdelegiertenkonferenz.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="3"><li>Die Mitglieder der Landesarbeitsgemeinschaft wählen aus ihrer Mitte mindestens eine*n Sprecher*in, die*der Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Mecklenburg-Vorpommern sind.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="4"><li>Die Landesarbeitsgemeinschaften geben sich eine Geschäftsordnung.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="5"><li>Die Landesarbeitsgemeinschaften geben jährlich dem Landesverband Rechenschaft über ihre Arbeit.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="6"><li>Die Landesarbeitsgemeinschaften haben das Recht, ihre Arbeitsergebnisse auf Landesdelegiertenkonferenzen vorzustellen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="7"><li>Des Weiteren gilt für die Landesarbeitsgemeinschaften das LAG Statut.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 17 Landesschiedsgericht</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="1"><li>Aufgabe des Landesschiedsgerichtes ist es,
<ol class="lowerAlpha"><li>Streitigkeiten zwischen Parteimitgliedern oder zwischen Parteiorganen oder zwischen Parteimitgliedern und Parteiorganen zu schlichten oder zu entscheiden, soweit dadurch Parteiinteressen berührt werden,</li><li>Ordnungsmaßnahmen gegen Gebietsverbände, Parteiorgane oder gegen einzelne Mitglieder auszusprechen,</li><li>einen Notvorstand gemäß § 29 BGB analog in Verbindung mit § 11 Parteiengesetz im Falle der Handlungsunfähigkeit des Landes- oder eines Kreisvorstandes zu bestellen.</li></ol></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="2"><li>Das Landesschiedsgericht ist in allen Fällen zuständig, in denen eine Zuständigkeit des Bundesschiedsgerichtes nicht gegeben ist. Streitigkeiten, soweit sie die Finanzen eines Gebietsverbandes betreffen, sind durch die*den Landesschatzmeister*in zu schlichten. Erklärt die*der Landesschatzmeister*in oder eine der Streitparteien die Schlichtung für gescheitert, kann das Landesschiedsgericht angerufen werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="3"><li>Das Landesschiedsgericht besteht aus zwei gleichberechtigten Vorsitzenden und einer*einem Beisitzer*in. Die Vorsitzenden und die*der Beisitzer*in sowie die jeweiligen persönlichen Stellvertreter*innen werden von der Landesdelegiertenkonferenz für zwei Jahre gewählt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="4"><li>Mitglieder des Vorstandes einer Parteigliederung oder Parteimitglieder, die in einem beruflichen oder finanziellen Abhängigkeitsverhältnis zur Partei stehen, können nicht Schiedsrichter*in sein. Alle Mitglieder der Schiedsgerichte sind unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Sie können nicht abgewählt werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="5"><li>Das Landesschiedsgericht fällt seine Entscheidungen mit einfacher Mehrheit.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="6"><li>Anträge auf Schiedsgerichtsverfahren können von jedem Mitglied oder Organ von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Mecklenburg-Vorpommern gestellt werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="7"><li>Die Durchführung des Schiedsverfahrens regelt die Landesschiedsgerichtsordnung.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 18 Ordnungsmaßnahmen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="1"><li>Ordnungsmaßnahmen werden grundsätzlich vom Landesschiedsgericht ausgesprochen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="2"><li>Gegen ein Mitglied, das gegen die Satzung oder die im Grundsatzprogramm definierten Werte verstößt oder in anderer Weise das Ansehen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Mecklenburg-Vorpommern in einem Maße beeinträchtigt, das einen Ausschluss noch nicht rechtfertigt, können verhängt werden:
<ol class="lowerAlpha"><li>Verwarnung,</li><li>Enthebung von einem Parteiamt,</li><li>Aberkennung der Ämterfähigkeit bis zur Höchstdauer von zwei Jahren,</li><li>das zeitweilige Ruhen der Mitgliedsrechte bis zu zwei Jahren.</li></ol></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="3"><li>Ein Mitglied, das vorsätzlich gegen die Satzung oder erheblich gegen Grundsätze oder Ordnung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verstößt und der Partei damit schweren Schaden zufügt, kann ausgeschlossen werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="4"><li>In dringenden und schwerwiegenden Fällen, die sofortiges Eingreifen erfordern, kann der Landesvorstand ein Mitglied von der Ausübung seiner Rechte bis zur Entscheidung des Schiedsgerichts ausschließen. Der Vorstand hat in diesem Fall gleichzeitig ein Parteiausschlussverfahren beim Landesschiedsgericht einzuleiten. Wird die Maßnahme nicht innerhalb von drei Monaten vom Landesschiedsgericht bestätigt, so tritt sie mit Ablauf dieser Frist außer Kraft. Gegenüber einem Mitglied des Landesvorstandes kann die Maßnahme nur vom Landesdelegiertenrat ausgesprochen werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="5"><li>Gegen Gebietsverbände oder Organe von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Mecklenburg-Vorpommern, die Bestimmungen der Satzung missachten, insbesondere Beschlüsse übergeordneter Parteiorgane nicht durchführen oder sich weigern, begründete Beschwerden aufzugreifen und an ein Schiedsgericht heranzutragen, oder in wesentlichen Fragen gegen die politische Zielsetzung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN handeln, können verhängt werden:
<ol class="lowerAlpha"><li>Ein Verweis, gegebenenfalls verbunden mit der Auflage, eine bestimmte Maßnahme innerhalb der gesetzten Frist zu treffen,</li><li>die Amtsenthebung von Vorständen oder einzelner Mitglieder derselben; in diesem Fall kann das Landesschiedsgericht auf Vorschlag des Landesvorstandes ein oder mehrere Parteimitglieder mit der kommissarischen Wahrnehmung der Vorstandsgeschäfte bis zur unverzüglichen satzungsgemäß einzuleitenden Neuwahl des Vorstandes beauftragen,</li><li>die Auflösung des Gebietsverbandes, wenn der Vorstand der nächsthöheren Verbandsstufe es beantragt.</li></ol></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 19 Beschlussfähigkeit</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="1"><li>Die Landesdelegiertenkonferenz ist beschlussfähig, wenn und solange mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Delegierten anwesend ist.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="2"><li>Der Landesdelegiertenrat ist beschlussfähig, wenn und solange mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="3"><li>Der Landesvorstand ist beschlussfähig, wenn und solange mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="4"><li>Der Landesfinanzrat ist beschlussfähig, wenn und solange mehr als ein Drittel seiner Mitglieder anwesend ist.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 20 Wahlverfahren</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="1"><li>Wahlen sind grundsätzlich geheim.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="2"><li>Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit findet eine Stichwahl statt, bei erneuter Gleichheit entscheidet das Los.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="3"><li>Bei Landesdelegiertenkonferenzen und Landeswahlversammlungen ist eine Wahlkommission zu bilden, es ist über jede Wahl ein Protokoll anzufertigen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="4"><li>Näheres regelt die Landeswahlordnung.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 21 Kommunalwahlen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zuständig für die Aufstellung von Wahlbewerber*innen zu Kommunalwahlen ist die Versammlung der im Zeitpunkt ihres Zusammentritts im jeweiligen Wahlgebiet wahlberechtigten Mitglieder (Wahl-Mitgliederversammlung). Sind in einem Wahlgebiet weniger als drei Mitglieder wahlberechtigt, werden die Wahlbewerber*innen durch die Mitglieder- bzw. Hauptversammlung des zuständigen Kreisverbandes aufgestellt. Die Einladung zur Wahl-Mitgliederversammlung nach den gesetzlichen Bestimmungen obliegt dem Ortsverband, wenn keiner vorhanden ist, dem Kreisverband.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 22 Kreiswahlvorschläge zur Landtags- und Bundestagswahl</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="1"><li>Kreiswahlvorschläge für den Deutschen Bundestag und den Landtag Mecklenburg-Vorpommern werden von eigens zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlungen der im Zeitpunkt des Zusammentrittes der Versammlung wahlberechtigten Mitglieder des jeweiligen Wahlkreises (Wahlkreisversammlungen) nominiert.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="2"><li>Für die Einberufung der Wahlkreisversammlungen sind die Kreisverbände zuständig. Gehören zu einem Wahlkreis mehrere Kreisverbände oder Teile von Kreisverbänden, so entscheidet der Landesvorstand, welcher Kreisverband für die Einberufung der Wahlkreisversammlung zuständig ist. Die Mitgliederversammlungen der betreffenden Kreisverbände können für die in Satz 2 genannten Wahlkreise einvernehmlich beschließen, dass die Wahlkreisversammlung eine Vertreter*innenversammlung ist. Für die Wahlkreis-Vertreter*innenversammlung gelten die Bestimmungen über die Landeswahlversammlung entsprechend.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="3"><li>In Kreisen und kreisfreien Städten, die mehrere Wahlkreise umfassen, können die Bewerber*innen für diejenigen Wahlkreise, deren Gebiet die Grenze des Kreises oder der kreisfreien Stadt nicht durchschneidet, in einer gemeinsamen Mitgliederversammlung (gemeinsame Wahlkreisversammlung) gewählt werden, wenn Untergliederungen, deren Tätigkeitsgebiet einen Wahlkreis umfasst, nichts anderes beschließen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="4"><li>Zur Wahlkreisversammlung ist vom zuständigen Kreisverband schriftlich mit einer Frist von mindestens 14 Tagen einzuladen. Entscheidend für die Berechnung der Frist ist das Datum des Poststempels. In dringenden Fällen kann die Frist durch den zuständigen Kreisvorstand auf sieben Tage verkürzt werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="5"><li>Die Wahlkreisversammlung ist beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß und fristgerecht eingeladen wurde. Darauf ist in der Einladung hinzuweisen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="6"><li>Soweit das jeweilige Wahlgesetz nichts anderes vorsieht, gelten die Bestimmungen der Landeswahlordnung auch für die Wahl der Wahlkreisbewerber*innen zum Landtag und zum Bundestag.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 23 Beschlussfassung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="1"><li>Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst, soweit Satzung und Geschäftsordnung nichts anderes vorschreiben.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="2"><li>Für Änderung von Grundsatzprogramm und Satzung ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich. Sie können nicht Gegenstand eines Dringlichkeitsantrages sein.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="3"><li>Für die Verabschiedung und Änderung von Programmen, der Landeswahlordnung und der Urabstimmungsordnung ist eine absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="4"><li>Minderheitenvoten, die von mindestens einem Fünftel der Stimmberechtigten unterstützt werden, sind den Beschlüssen beizufügen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 24 Urabstimmung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="1"><li>Urabstimmungen sind auf allen Strukturebenen des Landesverbandes möglich.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="2"><li>Urabstimmungen können zu allen Fragen der Politik von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="3"><li>Urabstimmungen auf Landesebene finden statt auf Antrag:
<ol class="lowerAlpha"><li>von einem Zehntel der Mitglieder des Landesverbandes,</li><li>von drei Kreisverbänden,</li><li>des Landesdelegiertenrates,</li><li>der Landesdelegiertenkonferenz.</li></ol></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Antragsteller*innen legen durch die Antragsschrift den Inhalt der Urabstimmung fest. Die Frage ist so zu formulieren, dass eine Antwort mit Ja oder Nein möglich ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="4"><li>Die Landesgeschäftsstelle ist für die Durchführung der Urabstimmung verantwortlich. Näheres regelt die Urabstimmungsordnung.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="5"><li>Die Kosten trägt die jeweilige Strukturebene.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="6"><li>Der einmal urabgestimmte Inhalt kann erst nach Ablauf von einem Jahr erneut Gegenstand einer Urabstimmung sein.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="7"><li>Eine Urabstimmung ist nur gültig, wenn sie ordnungsgemäß durchgeführt wurde. § 23 der Satzung gilt entsprechend.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 25 Gleichberechtigte Teilhabe</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="1"><li>Die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in der Politik ist ein politisches Ziel von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die Mindestquotierung von Ämtern und Mandaten ist eines der Mittel, um dieses Ziel zu erreichen. Von dem Begriff „Frauen“ werden alle erfasst, die sich selbst so definieren.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="2"><li>Es gilt das Bundesfrauenstatut.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="3"><li>Ebenso wie die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen ist die Anerkennung geschlechtlicher Vielfalt ein Ziel von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Trans*, inter und nicht-binäre Menschen sollen in unserer Partei gleichberechtigte Teilhabe erhalten.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 26 Auflösung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="1"><li>Über die Auflösung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Mecklenburg-Vorpommern oder Verschmelzung mit einer anderen Organisation kann nur eine Landesdelegiertenkonferenz mit einer Mehrheit von zwei Dritteln entscheiden. Dieser Beschluss bedarf der Bestätigung durch eine Urabstimmung der Mitglieder.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="2"><li>Das Vermögen des Landesverbandes fällt im Falle der Auflösung dem Bundesverband zu.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 27 Schlussbestimmungen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="1"><li>Die Satzung tritt am Tag ihrer Beschlussfassung in Kraft.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="2"><li>Gleichzeitig tritt die bisherige Satzung außer Kraft.</li></ol></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 26 May 2025 15:13:29 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V6: Keine Investitionen in neue fossile Infrastruktur - No more gas, no more oil, keep the carbon in the soil!</title>
                        <link>https://mv-ldk2025.antragsgruen.de/mv-ldk2025/keine-investitionen-in-neue-fossile-infrastruktur-no-more-gas-no-mo-6156</link>
                        <author>Landesdelegiertenkonferenz (dort beschlossen am: 24.05.2025)</author>
                        <guid>https://mv-ldk2025.antragsgruen.de/mv-ldk2025/keine-investitionen-in-neue-fossile-infrastruktur-no-more-gas-no-mo-6156</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>I. Die Landesdelegiertenkonferenz von Bündnis 90/Die Grünen Mecklenburg-Vorpommern stellt fest:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>es gibt mehrere konkrete Vorhaben, neue fossile Infrastruktur in Mecklenburg-Vorpommern zu schaffen und in Betrieb zu nehmen – im Jahr 2025 – also nur 10 Jahre bevor eine vollständige Klimaneutralität in Mecklenburg-Vorpommern nötig ist, damit wir unseren Anteil am Abkommen von Paris einhalten können. Zum Beispiel:
<ol class="lowerAlpha"><li>wird im Hafen Rostock derzeit der Bau eines neuen LNG-Terminals vorbereitet. Dieses wurde von einer Tochtergesellschaft des russischen Gasunternehmens JSC Novatek zunächst als „Schiffstankstelle“ geplant und bereits am 26. Oktober 2020 genehmigt. Seit dem 2. Februar 2024 ist jedoch auch der Neubau einer Pipelineanbindung zur Einspeisung des Erdgases geplant. Da die Genehmigung zum 31. Dezember 2028 ausläuft, verfolgt der Investor das Vorhaben mit Hochdruck und plant eine Fertigstellung des Leitungsanschlusses bereits bis Ende 2027. Die Kapazität des als „Small Scale“ oder „Mid Scale“ Terminal bezeichneten Projekts genügt, um 17% des deutschen LNG-Imports abzudecken (Vergleichsjahr 2023).<a href="#sdfootnote1sym"><sup>1</sup></a></li><li>treiben die Investoren Equinor und VNG in Rostock das Projekt H2GE voran, in dessen Rahmen importiertes Erdgas in Wasserstoff und CO2 aufgespalten werden soll. Das überschüssige CO2 soll abgeschieden und auf Schiffe verladen werden, um mittels CCS vor der dänischen Ostseeinsel Seeland oder vor der norwegischen Atlantikküste in Meeresboden verpresst zu werden.<a href="#sdfootnote2sym"><sup>2</sup></a> Die Regierungsfraktionen von SPD und LINKEN haben dafür im Juni 2024 den Weg im Landtag freigemacht.<sup>3</sup></li><li>setzt sich die Landesregierung aus SPD und LINKEN für ein neues Gaskraftwerk am Standort Rostock ein.<a href="#sdfootnote4sym"><sup>4</sup></a> Die Koalitionsverhandlungen im Bund haben zu dem Ergebnis geführt, dass nicht wie von der Ampel geplant H2-ready-Kraftwerke gebaut werden, sondern ausschließlich fossile Gaskraftwerke. Unabhängig davon, dass fossile Energieträger nicht zukunftsfähig sind, muss der Ausbau von Reserve- und Ersatzkraftwerken systemdienlich erfolgen, damit die Energiewende möglichst kostengünstig für alle Bürger*innen erfolgen kann. Expert*innen aus dem Umfeld der Netzregulierung vertreten jedoch die Ansicht, dass ein solches zusätzliches Kraftwerk in Mecklenburg-Vorpommern nicht für die Versorgungssicherheit erforderlich ist.</li></ol></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li value="2">jede weitere Investition in fossile Infrastrukturen manifestiert die Verbrennung fossiler Energieträger und behindert damit den notwendigen Umstieg auf 100% erneuerbare Energien.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>II. Die Landesdelegiertenkonferenz von Bündnis 90/Die Grünen Mecklenburg-Vorpommern bekräftigt die Beschlüsse zurückliegender Landesdelegiertenkonferenzen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Energiewende, Umwelt und Tourismus haben Vorrang vor Erdölförderung in Mecklenburg-Vorpommern (15.03.2014)</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Unterstützung der Korbacher Resolution durch den Landesverband Mecklenburg-Vorpommern – Kein Fracking (11.10.2014)</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Divest now! Mecklenburg-Vorpommern muss raus aus den fossilen Energien – Land, Kommunen und Versorgungswerke stecken Millionen in Kohle und Öl (10./11.10.2015)</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Fossile Energieträger im Boden lassen – Erdgaspipeline Nord Stream 2 begraben! (09.09.2017)</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Länder und Kommunen bei der Umsetzung konkreter Klimaschutzmaßnahmen nicht weiter behindern (26.10.2019)</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Das BÜNDNISGRÜNE 10-Punkte-Energie-Programm für Mecklenburg-Vorpommern (24.09.2022)</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Keine fossilen Überkapazitäten schaffen (22.04.2023)</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Energiewende vorantreiben - Erneuerbare ausbauen! (22.04.2023)</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>III. Die Landesdelegiertenkonferenz von Bündnis 90/Die Grünen Mecklenburg-Vorpommern beschließt:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Alle Strukturen von Bündnis 90/Die Grünen Mecklenburg-Vorpommern setzen sich dafür ein, dass künftig keine Investitionen in neue fossile Infrastrukturprojekte mehr erfolgen. Das Geld muss endlich für die Zukunft ausgegeben werden und nicht länger für die Vergangenheit.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Insbesondere die Flächen im Rostocker Hafen müssen klüger eingesetzt werden als für neue fossile Kraftwerke oder die Umwandlung von fossilem Erdgas in CO2 und H2.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><a href="#sdfootnote1anc">1</a><a href="https://www.dokumentation.landtag-mv.de/parldok/dokument/63832/8_4601_lng_terminal_rostock_genehmigung">https://www.dokumentation.landtag-mv.de/parldok/dokument/63832/8_4601_lng_terminal_rostock_genehmigung</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><a href="#sdfootnote2anc">2</a><a href="https://www.vng-handel.de/de/projekt-h2ge-rostock">https://www.vng-handel.de/de/projekt-h2ge-rostock</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><a href="#sdfootnote3anc">3</a><a href="https://www.dokumentation.landtag-mv.de/parldok/dokument/60809/8_3746_neu_keine_co2_speicherung_in_mecklenburg_vorpommern_verbot_muss_bleiben_wirtschaftliche_nutzung_aus_co2_abscheidung_ermoeglichen">https://www.dokumentation.landtag-mv.de/parldok/dokument/60809/8_3746_neu_keine_co2_speicherung_in_mecklenburg_vor-pommern_verbot_muss_bleiben_wirtschaftliche_nutzung_aus_co2_abscheidung_ermoegli-chen</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><a href="#sdfootnote4anc">4</a><a href="https://www.dokumentation.landtag-mv.de/parldok/dokument/63751/8_4559_keine_ungerechtfertigte_bevorzugung_des_suedens_bei_der_energiewende">https://www.dokumentation.landtag-mv.de/parldok/dokument/63751/8_4559_keine_ungerechtfertigte_bevorzugung_des_sued-ens_bei_der_energiewende</a></p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 26 May 2025 10:36:14 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V16: Femizide benennen – Gewalt gegen Frauen sichtbar machen und bekämpfen</title>
                        <link>https://mv-ldk2025.antragsgruen.de/mv-ldk2025/femizide-benennen-gewalt-gegen-frauen-sichtbar-machen-und-bekampfen-34526</link>
                        <author>Landesdelegiertenkonferenz (dort beschlossen am: 24.05.2025)</author>
                        <guid>https://mv-ldk2025.antragsgruen.de/mv-ldk2025/femizide-benennen-gewalt-gegen-frauen-sichtbar-machen-und-bekampfen-34526</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Täglich werden Frauen Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt – in Deutschland etwa jeden zweiten Tag mit tödlichem Ausgang. Diese Tötungsdelikte sind keine tragischen Einzelfälle, sondern Ausdruck struktureller patriarchaler Gewaltverhältnisse. Der Begriff <em>Feminizid</em> benennt sie als das, was sie sind: die extremste Form geschlechtsspezifischer Gewalt, oft verübt aus Besitzanspruch, Kontrollzwang oder einem tief verankerten Frauenhass.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Auch in Mecklenburg-Vorpommern ist dieses Problem allgegenwärtig. Femizide geschehen nicht irgendwo, sondern hier – mitten unter uns. 2022 wurde in Parchim eine 39-jährige Frau von ihrem Ehemann in der gemeinsamen Wohnung getötet. 2021 erstach in Stralsund ein Mann seine getrennt lebende Partnerin auf offener Straße. 2023 tötete ein ehemaliger Lebensgefährte in Neubrandenburg eine Frau vor den Augen der gemeinsamen Kinder. Diese Fälle stehen stellvertretend für viele weitere, die oft kaum mehr als eine Randnotiz in der Lokalpresse erhalten – wenn überhaupt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Trotz dieser Realität fehlt bislang eine klare politische und gesellschaftliche Anerkennung von Femiziden als systemisches Problem.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Der Landesparteitag möge beschließen:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><strong>Bündnis 90/Die Grünen Mecklenburg-Vorpommern erkennen Femizide als spezifische Form geschlechtsspezifischer Gewalt an und benennen sie öffentlich als solche.</strong></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><strong>Der Landesverband setzt sich auf Landes- und Bundesebene dafür ein, dass:</strong><ul><li>Femizide klar definiert, statistisch erfasst und als eigene Kategorie in der Kriminalitätsstatistik ausgewiesen werden,</li><li>bestehende Schutzmaßnahmen im Sinne der Istanbul Konvention für gefährdete Personen deutlich ausgebaut und finanziell langfristig abgesichert werden (z. B. Frauenhäuser, Gewaltschutzambulanzen, niedrigschwellige Beratungsangebote),</li><li>eine umfassende, landesweite Aufklärungskampagne zu geschlechtsspezifischer Gewalt und Femiziden konzipiert und umgesetzt wird.</li></ul></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><ul><li>polizeiliche und juristische Fachkräfte regelmäßig zu geschlechtsspezifischer Gewalt und Femiziden fortgebildet werden,</li></ul></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Der Landesverband bringt das Thema Femizide verstärkt in die eigene Öffentlichkeitsarbeit ein, etwa durch regelmäßige Gedenk- und Aktionstage (z. B. am 25. November – Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen und Mädchen) sowie durch Bündnisse mit zivilgesellschaftlichen Organisationen.</strong></p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 26 May 2025 10:34:46 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V15: Bildungsgerechtigkeit schaffen</title>
                        <link>https://mv-ldk2025.antragsgruen.de/mv-ldk2025/bildungsgerechtigkeit-schaffen-39532</link>
                        <author>Landesdelegiertenkonferenz (dort beschlossen am: 24.05.2025)</author>
                        <guid>https://mv-ldk2025.antragsgruen.de/mv-ldk2025/bildungsgerechtigkeit-schaffen-39532</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Kinder sind von klein auf wissbegierig und wollen immer wieder Neues lernen. Sie auf diesem Weg zu begleiten und zu fördern ist zuvorderst Aufgabe der Eltern. Allerdings zeigen Bildungsstudien nach wie vor, dass Bildung in hohem Maße von den Voraussetzungen im Elternhaus abhängig ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gute Bildung ist die Grundlage für Chancengerechtigkeit. Sie kann den Armutskreislauf durchbrechen und ist Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben. Wir machen uns stark, für eine inklusive, moderne und zukunftsorientierte Bildungslandschaft in Mecklenburg-Vorpommern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ziel von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist deshalb, dass jedes Kind die gleichen Chancen und Unterstützungsangebote hat und den für die eigenen Interessen und Fähigkeiten bestmöglichen Schulabschluss erreicht. Gerade Schulen und Kitas haben eine wichtige Aufgabe nicht nur bei der Vermittlung von Wissen, sondern auch bei der Ausgestaltung von Bildungsgerechtigkeit.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir müssen für alle Kinder und jungen Menschen die bestmöglichen Bedingungen schaffen, damit sie sich zu eigenverantwortlichen Menschen entwickeln können, die ihr Leben in Verantwortung für sich und die Gesellschaft gestalten können. Hierzu brauchen Schulen und Kitas aber auch die bestmöglichen Voraussetzungen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Mecklenburg-Vorpommern gehört zu den Bundesländern mit den höchsten Schulabbruchquoten. Für die betroffenen Schüler*innen führt dies zu großen Schwierigkeiten auf ihrem weiteren Lebensweg. Zugleich entstehen durch die hohen Abbruchraten enorme Folgekosten in den sozialen Unterstützungssystemen und durch Ersatzmaßnahmen wie Berufsvorbereitungsjahre. Es ist deutlich sinnvoller, diese Gelder in gelingende Bildung zu investieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gute Bildung von Anfang an bedeutet für uns:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><strong>Mehr Personal in den Kindertageseinrichtungen</strong></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gute Bildung beginnt in der Kita. Entscheidender Faktor für eine hohe Qualität in unseren Kindertagesstätten ist die Fachkraft-Kind-Relation. Hier ist Mecklenburg-Vorpommern deutschlandweit Schlusslicht. Diese Position wollen wir endlich überwinden! Unsere Erzieher*innen brauchen mehr Zeit, die sie unmittelbar mit dem Kind verbringen können. Der aktuelle und prognostizierte Geburtenrückgang ist eine einmalige Gelegenheit, hier weitgehende Verbesserungen zu ermöglichen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Daher fordern wir bis 2030 eine schrittweise Reduzierung der Fachkraft-Kind-Relation:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>1:4 für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>1:10 für Kinder ab dem dritten Lebensjahr bis zum Eintritt in die Schule sowie</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>1:17 für Hortkinder im Grundschulalter.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><strong>Längeres gemeinsames Lernen stärkt den Bildungserfolg für alle</strong></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Alle Kinder haben ein Recht auf qualitativ hochwertige Bildung. Wir wollen, dass der Bildungserfolg nicht von der sozialen Herkunft abhängt. Alle jungen Menschen sollen den für sie besten Bildungsabschluss erreichen können. In kooperativen und integrierten Gesamtschulen haben die Kinder in Mecklenburg-Vorpommern bereits heute die Möglichkeit, länger gemeinsam zu lernen und den individuell bestmöglichen Schulabschluss zu erreichen. Wir setzen uns für durchlässige Bildungsgänge ein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dieses Modell bietet auch weitreichende Vorteile für den ländlichen Raum. Wir wollen in Schulclustern zwei bis maximal acht Schulstandorte in geografisch benachbarter Lage im Sinne einer Gemeinschaftsschule unter einer gemeinsamen Leitung zusammenschließen. So können wir Schulstandorte trotz sinkender Schüler*innenzahlen halten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><strong>Echte Inklusion umsetzen</strong></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Während der parteiübergreifende Inklusionsfrieden zu einigen wenigen Leuchtturmschulen führte, sind wir von einem echten inklusiven Schulsystem in M-V noch weit entfernt. Unser grünes Ziel sind Lernorte, in denen die Interessen und Möglichkeiten aller Kinder berücksichtigt werden. Ob hochbegabt oder mit sonderpädagogischem Förderbedarf, ob mit ADHS oder Sprachproblemen, ob Mathe-Ass oder Sprachgenie, Sporttalent oder künstlerisch begabt. Schüler*innen sollen nicht mehr aufgrund von Entscheidungen anderer bereits frühzeitig in Bildungslaufbahnen gezwängt werden, aus denen sie nur schwer wieder herauskommen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Inklusion ist nicht nur umzusetzende Aufgabe nach der UN-Behindertenrechtskonvention von 2006, sondern sie schafft, mit den notwendigen Ressourcen ausgestattet, auch Bildungsgerechtigkeit für jedes Kind. Sie fördert alle nach dem jeweiligen Potential und lässt kein Kind zurück. Internationale Studien zeigen: Inklusiver Unterricht führt zu besseren Lernerfolgen für alle, wenn die notwendigen Rahmenbedingungen gegeben sind.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In einem inklusiven Unterricht wird nicht nur die Fachkompetenz in den Blick genommen, sondern auch die Selbst- und Sozialkompetenz. Um echte Inklusion zu erreichen, muss Schule das Prinzip der Gleichheit und Vergleichbarkeit sowie den Defizitgedanken hinter sich lassen. Denn jedes Kind ist anders und Lernerfolg ist immer individuell. Es bedarf individueller, projektorientierter Lernwege, bei denen Kinder mitentscheiden können, was, wie und wann sie lernen wollen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Allerdings ist auch klar, dass im aktuellen Schulsystem in Mecklenburg-Vorpommern Inklusion nur Stückwerk ist und von dem Engagement weniger abhängt. Die Strategie der Landesregierung zur Umsetzung der Inklusion im Bildungssystem in Mecklenburg-Vorpommern ist erneut verschoben worden. Förderschulen sind zwar auf dem Papier aufgehoben worden, aber tatsächlich unverändert, oft nicht einmal räumlich, als Teil einer anderen Schule zugeordnet worden. Das ist keine Inklusion, sondern Scharade.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir fordern deshalb</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>einen verbindlichen Plan zur Umsetzung der Inklusion an allen Schulen des Landes</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>eine Ressourcenausstattung, die den Anforderungen der Inklusion gerecht wird</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>eine Qualifizierungsoffensive für Schulleitungen und Lehrkräfte</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>mehr Sonderpädagogik im Lehramtsstudium</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>eine neue Lernkultur, die Teamarbeit verstärkt in den Blick nimmt, aber auch binnendifferenzierten Unterricht.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Schulen, die auch räumlich den Anforderungen an inklusiven Unterricht gerecht werden.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li><strong>Multiprofessionelle Teams an allen Schulen</strong></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zur Sicherung von Qualität sowie Bündelung von Kompetenzen und Kapazitäten bedarf es der Zusammenarbeit in multiprofessionellen Teams. Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte, Integrationshelfende, Verwaltungskräfte für administrative Aufgaben und IT-Aufgaben arbeiten dazu mit den außerschulischen Kooperationspartner*innen zielorientiert Hand in Hand. Hierzu braucht es auch mehr Kooperation zwischen Land und Kommunen. Schulsozialarbeiter*innen und Schulpsycholog*innen können darüber hinaus unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten in den Sozialraum wirken.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es braucht multiprofessionelle Teams an jeder Schule – nicht nur für eine gelingende Inklusion. Nur so können auch all jene Kinder individuell gefördert werden, die bereits heute oft zu kurz kommen. Schüler*innen sind in allen Schulformen keine einheitliche Gruppe, sondern zunehmend individueller. Sie stellen Lehrkräfte vor Herausforderungen, die immer wieder neue pädagogische Ansätze brauchen. Wir brauchen Teams anstatt einzelner Lehrkräfte, damit Klassen geteilt werden können und lernbeeinträchtigte Kinder genauso wie hochbegabte Kinder oder solche mit besonderen emotionalen Bedürfnissen innerhalb einer Klasse die Aufmerksamkeit und Förderung bekommen, die eine Lehrkraft allein nicht leisten kann. Deshalb ist es wichtig, dass multiprofessionelle Teams an jeder Schule sind, denen auch unterstützende IT- und Verwaltungskräfte angehören. Sie unterstützen die Schüler*innen und auch die Lehrkräfte. Sie unterstützen die Schüler*innen und auch die Lehrkräfte. Gemeinsam tragen sie Verantwortung für gelingende Bildung, sorgen aber auch dafür, dass mental health für alle nicht nur ein Wort bleibt. Außerdem ist die Investition in unbefristete Stellen für Schulsozialarbeiter*innen, Schulpsycholog*innen, pädagogische Mitarbeiter*innen und Kulturvermittler*innen unerlässlich für die präventive Bewältigung der individuellen Probleme von Schulschwänzer*innen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die flächendeckende Umsetzung des Ganztagsrechtsanspruches ab dem Schuljahr 2026/2027 ist ein guter Anlass, um diese multiprofessionellen Teams an den Schulen zu bilden. Dafür müssen Schule, Hort und außerschulische Kooperationspartner bestmöglich im Sinne des einzelnen Kindes zusammenwirken. Unser bevorzugtes Modell ist das eines rhythmisierten Ganztags, bei denen sich Lern- und Erholungsphasen über den Tag verteilen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir fordern</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>die Schaffung eines gesetzlichen Rahmens, der es ermöglicht, die auf unterschiedliche Gesetze verteilten Zuständigkeiten im Interesse eines chancengerechten Bildungssystems zusammenzufassen. Mecklenburg-Vorpommern könnte in einem solchen Versuch deutschlandweit vorangehen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Kompetenzen bei den Schulleitungen, um im Rahmen eines Budgets neben Lehrkräften auch weitere pädagogische Fachkräfte, Inklusionshelfende, Schulsozialarbeiter*innen oder auch Logopäd*innen oder Ergotherapeut*innen und Verwaltungskräfte zu beschäftigen und in Teams zu führen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Zeit, um die notwendigen Abstimmungen in regelmäßigen Teammeetings vornehmen zu können.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Einen räumlichen Rahmen, der Unterricht in multiprofessionellen Teams ermöglicht.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li><strong>Schulen bauen, die auch im 21. Jahrhundert noch funktionieren! </strong></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Schulgebäude sind oft noch aus dem vorigen Jahrhundert und genügen den Anforderungen moderner Pädagogik nicht mehr. Außerdem ist der Renovierungsstau noch immer nicht abgebaut. Die Problematik der inneren und äußeren Schulverwaltung zeigt sich im Schulbau besonders. Die Kommunen sind zuständig für die äußere Schulverwaltung, also Gebäude und Ausstattung, das Land für Lehrkräfte und Lerninhalte. Allerdings fehlen den Kommunen oft die finanziellen Mittel, um in den Schulbau zu investieren. Schulbau funktioniert nur mit Fördermitteln, die an bestimmte Voraussetzungen gebunden sind. Eine Schulbaurichtlinie des Landes, die endlich Anforderungen an moderne Schulgebäude formulieren würde, gibt es in Mecklenburg-Vorpommern bisher nicht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Inklusion, Ganztag, Gemeinschaftsschulen und individuelles Lernen? Wir wollen umsetzen, was eine moderne Bildungsgesellschaft braucht. Voraussetzung dafür sind neben dem Personal auch zeitgemäße, barrierefreie und klimaneutrale Gebäude und eine moderne digitale Ausstattung, die all das auch tatsächlich ermöglichen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir brauchen Schulen, die Gruppenarbeiten erlauben, Platzangebote für geteilte Klassen bieten, Kreativräume, Schulhöfe sowie Aufenthaltsräume, die dem Bewegungsdrang der Schüler*innen genauso wie dem Rückzugsbedürfnis Raum geben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir fordern deshalb:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>in Bau- und Sanierungsplanung von Schulen müssen neben im Schulbau erfahrenen Architekt*innen und Verwaltungsmitarbeitenden auch Lehrkräfte und Schüler*innen einbezogen werden,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Bereitstellung der notwendigen finanziellen Ressourcen. Hierzu müssen auch die im Bundeshaushalt in Aussicht gestellte Investitionsmittel genutzt werden und das Land die eigenen Möglichkeiten für Zukunftsinvestitionen auch im Bildungsbereich nutzen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Erstellung einer Schulbaurichtlinie durch das Land, die endlich Anforderungen an moderne Schulgebäude formuliert.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li><strong>Lehrkräftemangel entgegenwirken, Lehramtsstudium reformieren</strong></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Unübersehbar ist, dass wir einen akuten Lehrkräftemangel haben. Damit weniger Stunden ausfallen müssen, setzen wir uns für mehr Lehrer*innen und eine echte Vertretungsreserve ein. Um die Attraktivität des Lehramtsstudiums zu verbessern, unterstützen wir die Reform des Lehramtsstudiums. Im aktuellen Gesetzentwurf muss aber neben dem Praxisanteil auch die Zahl der Mentor*innen deutlich gesteigert werden. Für ein inklusives Schulsystem muss darüber hinaus die sonderpädagogische Ausbildung in allen Lehramtsstudiengängen deutlich gestärkt werden. Eine inklusive Bildungslandschaft, in der Kinder aus intrinsischer Motivation heraus individuell lernen, erfordert Lehrkräfte, die sich zunehmend zu Lernbegleiter*innen weiterentwickeln. Die damit einhergehende Arbeit in multiprofessionellen Teams muss ebenfalls bereits im Studium vermittelt und eingeübt werden. Die Attraktivität des Lehramtsstudiums könnte auch durch einen dualen Studiengang erhöht werden. Das würde sowohl den Lehramtsstudierenden viel früher den Zugang in die Praxis des Lehralltags ermöglichen als auch die Verfügbarkeit an den Schulen erhöhen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir fordern deshalb:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>die Erhöhung des Praxisanteils im Lehramtsstudium,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>eine verpflichtende Zahl von Mentor*innen, die Lehramtsstudierende im Referendariat begleiten und dafür auch ausreichend Zeit bekommen. Der Finanzierungsvorbehalt muss fallen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Den Anteil der sonderpädagogischen Lerninhalte in allen Lehramtsstudiengängen zu erhöhen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Die schrittweise Senkung des hohen Pflichtstundensolls für Lehrkräfte sowie</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Die Einrichtung eines Dualen Studiengangs zunächst als Modellprojekt, perspektivisch aber als 2. Weg zum Lehramtsabschluss.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="7"><li><strong>Demokratie und politische Bildung stärken</strong></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Mitbestimmung als Grundpfeiler unserer Demokratie lässt sich nur erlernen, wenn sie von Anfang an geübt und auch praktisch vorgelebt wird. Dafür müssen Kinder und Jugendliche stärker an schulischen und gesellschaftlichen Prozessen beteiligt werden. Schüler*innenvertretung und Schulkonferenz müssen gelebte Praxis an jeder Schule sein und Schüler*innen dadurch an gelebter Schuldemokratie teilhaben können. Die praktische Arbeit in Kinder- und Jugendparlamenten muss aktiv ab der siebten Klasse in Projektform gefördert und in die Lehrpläne integriert werden. Gleichzeitig setzen wir uns dafür ein, die politische Bildung und Demokratieerziehung noch stärker als bisher als Querschnittsthema in allen Unterrichtsfächern zu behandeln. In Zeiten, in denen auf Sozialen Medien wie Tiktok im großen Stil Hassbotschaften, Falschmeldungen und Verschwörungstheorien verbreitet werden, in denen zudem die künstliche Intelligenz schnelle Antworten auf komplexe Fragestellungen liefert, muss vor allem die Medienbildung eine zentrale Rolle bei der Demokratiebildung an den Schulen einnehmen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es braucht deshalb</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Ausreichend Zeit für die Arbeit der Schüler*innenvertretung, die von der Schule aktiv gefördert und unterstützt wird.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Schulprojekte, die Schüler*innen demokratische Verfahren durch Erleben näherbringen, z.B. Kontakt zu Kinder- und Jugendparlamenten oder Jugendbeteiligungs-projekten.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Politische Bildung als Querschnittsthema an den Schulen. Der Beutelsbacher Konsens macht Schulen nicht zu politikfreien Zonen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Medienbildung, die Schüler*innen sensibel und altersgerecht in den Umgang mit sozialen Medien bildet und</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>eine Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus ab Klassenstufe 7 sowie Gedenkstättenfahrten für alle Schüler*innen.</li></ul></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 26 May 2025 10:34:11 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V14: Für eine Politik, die junge Menschen in den Mittelpunkt stellt</title>
                        <link>https://mv-ldk2025.antragsgruen.de/mv-ldk2025/fur-eine-politik-die-junge-menschen-in-den-mittelpunkt-stellt-13897</link>
                        <author>Landesdelegiertenkonferenz (dort beschlossen am: 24.05.2025)</author>
                        <guid>https://mv-ldk2025.antragsgruen.de/mv-ldk2025/fur-eine-politik-die-junge-menschen-in-den-mittelpunkt-stellt-13897</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Für eine Politik, die junge Menschen in den Mittelpunkt stellt</strong><br><em>Gemeinsamer Antrag der Grünen Jugend MV und Constanze Oehlrich, MdL</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>977 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren haben an 13 Orten in Mecklenburg-Vorpommern an der U18-Wahl teilgenommen. Dabei entfielen 34,89 % der Stimmen auf die AfD, 19,01 % der Stimmen auf Die Linke, 14,81 % der Stimmen auf die SPD und 11,76 % auf die CDU. Unter die 5-Prozent-Hürde fielen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, (4,83 %), BSW (4,31 %), FDP (3,57%) und die Tierschutzpartei (2,84 %).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Ergebnisse der U18-Wahl sind, so der Landesjugendring, nicht repräsentativ, zeigen aber Tendenzen auf. Dass sich Kinder und Jugendliche von der Politik immer weniger gesehen und gehört fühlten, werde seit Jahren von zahlreichen Studien und engagierten Akteuren in der Jugendpolitik belegt. Der Landesjugendring M-V fordert deshalb eine wirksame jugendpolitische Strategie auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene. Diese müsse die anhaltend hohe Kinder- und Jugendarmut angehen, die unzureichende Finanzierung und Ausstattung der Jugendarbeit und -hilfe beheben sowie langfristige Angebote der politischen Bildung und Demokratiebildung schaffen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In Mecklenburg-Vorpommern sind 345.000 Menschen von Armut betroffen. Fast ein Fünftel aller Kinder lebt unterhalb der Armutsgrenze, das heißt, das Einkommen ihrer Familien liegt bei unter 60 Prozent dessen, was anderen Familien normalerweise zur Verfügung steht. Besonders erschreckend ist: Immer mehr Kinder und Jugendliche sind von Ernährungsarmut betroffen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Zahl gewaltbereiter Jugendlicher in organisierten Neonazi-Gruppen wie ‚Jung und Stark‘ oder ‚Deutsche Jugend Voran‘ steigt nach einem Bericht von Innenminister Christian Pegel deutlich an. Rekrutiert wird in den sozialen Medien, aber zunehmend auch in den Fankurven der Fußballstadien oder in Kampfsportvereinen. Schon jetzt zeichnet sich ab: Im Bereich der „Politisch Motivierten Kriminalität - Rechts“ wächst der Anteil jugendlicher Tatverdächtiger.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Nach den jüngst von der Beratungsstelle LOBBI M-V veröffentlichten Zahlen haben rechtsextreme Gewalttaten bei uns im Land einen absoluten Höchststand erreicht. Ein Drittel der von den Taten Betroffenen sind Kinder und Jugendliche. Nicht nur die direkt von rechtsextremer Gewalt Betroffenen leiden unter dieser Entwicklung. Viele Menschen fühlen sich zunehmend bedroht – auch in Situationen, die unterhalb der Schwelle körperlicher Gewalt bleiben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In einem gemeinsamen Positionspapier der Landesschülervertretungen der Ostländer heißt es: „Rechtsextremismus ist ein aktuell steigendes Problem der Gesellschaft, bei dem wir feststellen müssen, dass es keinen Halt vor den Toren der Schulen macht. Völkische Narrative, antisemitische Verschwörungstheorien und extremistisches Gedankengut treten auch im Raum Schule immer häufiger zu Tage und treffen dabei auf eine Schulgemeinschaft, die personell, materiell und vom Wissen her schlecht vorbereitet ist.“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Landesdelegiertenkonferenz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mecklenburg-Vorpommern beschließt:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir fordern die Landesregierung dazu auf, die Belange junger Menschen in den Mittelpunkt ihrer Politik zu stellen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. Kein junger Mensch darf in unserem reichen Land von Armut bedroht sein. Denn Armut von Kindern und Jugendlichen bedeutet immer auch Ausgrenzung, Diskriminierung und schlechtere Bildungschancen. Jedes Kind, jede*r Jugendliche verdient Unterstützung, denn Zukunftschancen dürfen nicht von der sozialen Herkunft abhängen. Dabei reicht es nicht, auf die Einführung einer Kindergrundsicherung durch den Bund zu hoffen. Vielmehr muss die Landesregierung flächendeckend für eine gute soziale Infrastruktur hier bei uns im Land sorgen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. Die Landesregierung muss gemeinsam mit dem Bund, den anderen Bundesländern und den Kommunen eine wirksame jugendpolitische Strategie erarbeiten und damit die anhaltend hohe Kinder- und Jugendarmut angehen, die unzureichende Finanzierung und Ausstattung der Jugendarbeit und -hilfe beheben sowie langfristige Angebote der politischen Bildung und Demokratiebildung schaffen. Wir fordern hierfür die Schaffung der Stelle einer*eines Kinder- und Jugendbeauftragten, die die Aufgabe erhält, dies sicherzustellen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>3. Junge Menschen brauchen Beteiligungsmöglichkeiten auf allen politischen Ebenen. In Mecklenburg-Vorpommern wurde das Wahlalter auf 16 Jahre gesenkt. Wir fordern eine Absenkung des Wahlalters auch auf Bundesebene. Die rot-rote Koalition hier bei uns im Land hat ein Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz verabschiedet. Kinder und Jugendliche waren daran nicht beteiligt – und das merkt man auch. Wir fordern die Regierungskoalition dazu auf, für Nachbesserungen zu sorgen. Insbesondere sind die Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte von jungen Menschen verbindlich auszugestalten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>4. Junge Menschen haben ein Recht auf Schutz vor Gewalt. Wir fordern wirksame Präventionsmaßnahmen, eine konsequente Strafverfolgung sowie Maßnahmen zur Qualitätssicherung und zum Kinder- und Jugendschutz in allen gerichtlichen Verfahren. Dazu gehören auch Aufklärung, Ausbildung, Fortbildung, Beratung und Unterstützung von Kindern, Jugendlichen, Familien, Jurist*innen, Mediziner*innen, Pädagog*innen und Polizist*innen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>5. Mehr als jeder zehnte junge Mensch in Deutschland hat noch nie von den Begriffen Holocaust oder Schoah gehört. Das hat eine Umfrage im Auftrag der Jewish Claims Conference ergeben. Aus Sicht des Landesschülerrats muss die Institution Schule ein ausreichend großes Wissen über die Vergangenheit sicherstellen. Erreicht werden könne das durch eine Stärkung des Geschichtsunterrichts. Junge Menschen, die nicht den Umgang mit modernen Informationsquellen erlernen, seien zudem dafür anfällig, sich über das Netz zu radikalisieren und Grundprinzipien einer Demokratie zu hinterfragen. In der Schule muss der Umgang mit diesen Medien vermittelt und gleichzeitig über die Methoden der modernen Rechten aufgeklärt werden. Auch sollten die Fächer wie Politik oder Sozialkunde ausgebaut und im Wahlpflichtbereich attraktiver gemacht werden. Diese Forderungen machen wir uns ausdrücklich zu eigen. Da die Konfrontation mit antidemokratischen Inhalten immer früher beginnt, braucht es eine entsprechende Antwort in der Demokratiebildung. Sie sollte so früh wie möglich beginnen, um den Einflüssen von sozialen Medien schon von Beginn an etwas entgegensetzen zu können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>6. Demokratie darf kein abstrakter Begriff sein, sondern muss immer wieder im eigenen Alltag erfahren und erprobt werden können. Eine demokratische Jugend braucht politische Wirksamkeit, sowie Bildung, die als Querschnittsaufgaben in Kitas, Schulen und Jugendhilfe konzeptionell und finanziell gestärkt werden müssen. Wir fordern die Landesregierung dazu auf, dies sicherzustellen und Demokratiebeteiligungsprojekte, Jugendverbände sowie Kulturangebote, besonders im ländlichen Raum, zu fördern.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 26 May 2025 10:33:41 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V13: Starke Kinder, starkes Land: Für eine selbstbestimmte, chancengerechte und unbeschwerte Kindheit und Jugend in Mecklenburg-Vorpommern </title>
                        <link>https://mv-ldk2025.antragsgruen.de/mv-ldk2025/starke-kinder-starkes-land-fur-eine-selbstbestimmte-chancengerechte-47862</link>
                        <author>Landesdelegiertenkonferenz (dort beschlossen am: 24.05.2025)</author>
                        <guid>https://mv-ldk2025.antragsgruen.de/mv-ldk2025/starke-kinder-starkes-land-fur-eine-selbstbestimmte-chancengerechte-47862</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wie kein anderes Bundesland ist Mecklenburg-Vorpommern vom demografischen Wandel geprägt. Knapp 30% der Bevölkerung im Norden ist 65 Jahre oder älter – Tendenz seit Jahren stark steigend. Nach dem Geburtenknick Anfang der 1990er Jahre und zeitweiser Erholung bis 2022 ist die Zahl der Neugeborenen zuletzt wieder stark rückläufig. Aktuelle Herausforderungen, wie die Energiekrise, die Inflation und der Ukraine-Krieg lassen Paare ihren Kinderwunsch aufschieben. Auch von den starken Abwanderungstendenzen seit der Wende aufgrund von Arbeitslosigkeit und Niedriglöhnen, hat sich Mecklenburg-Vorpommern bis heute nicht erholt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Hoffnung gibt, dass die Zahl junger Menschen zwischen 20 und 35 Jahren, die unser Bundesland als ihren Lebensmittelpunkt wählen, in den letzten Jahren stark zugenommen hat und die Zahl der Abwanderungen kontinuierlich übersteigt.Diese Chance gilt es zu nutzen und unser lebenswertes Bundesland mit all seinen Seen, Wäldern, den weiten Stränden und malerischen Altstädten zu einem Land für Familien zu gestalten. Wir Bündnisgrüne wissen, dass wir die Erde von unseren nur Kindern geborgt haben und machen seit jeher die Absicherung der Lebensgrundlagen für nachfolgende Generationen zum Fokus unserer politischen Arbeit. Eine intakte Natur, sauberes Wasser und ein kontinuierliches Bekämpfen der Klimakrise sind Grundlage für ein gesundes Aufwachsen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Darüber hinaus gilt es Eltern und insbesondere unseren kleinsten und jüngsten Teil der Bevölkerung zu fördern, zu schützen und zu stärken. Mecklenburg-Vorpommern ist weit mehr als ein Tourismus- und Urlaubsland. Mecklenburg-Vorpommern könnte Heimat sein und werden, in dem junge Menschen sicher aufwachsen, sich entfalten und auch nach Schule und Ausbildung gerne bleiben oder zurückkehren wollen, um ihre Zukunft zu verbringen. Mitentscheidend dafür sind eine starke Infrastruktur aus guten Kindergärten und Schulen, attraktive Freizeitangeboten, eine starke Wirtschaft, leistungsfähige Netzwerke und ein niedrigschwelliger sowie für alle erreichbarer öffentlichen Nahverkehr - auch im ländlichen Raum.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Angesichts einer komplexen Welt, die uns zunehmend vor größere Herausforderungen stellt, müssen wir insbesondere unsere Kinder und Jugendliches stärken und begleiten, damit die bei ihnen in den letzten Jahren stark angestiegenen Ängste sowie Einsamkeiten, mentale Erkrankungen und Armut wieder rückläufig werden. Wir kämpfen dafür, dass das Recht auf eine freie, unbeschwerte und selbstbestimmte Kindheit eines jeden jungen Menschen in unserem Land Wirklichkeit wird. Unabhängig vom Familienstand, dem Einkommen der Eltern, egal, ob in Parchim, auf Hiddensee oder in Neubrandenburg - kein Kind darf durch‘s Netz fallen!</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Für uns ist klar: Nur ein familienfreundliches Mecklenburg-Vorpommern ist auch ein zukunftsfähiges Mecklenburg-Vorpommern. Wir wollen, dass Mecklenburg-Vorpommern zum Familienland wird, in dem jeder Mensch unabhängig von seiner Herkunft, Alter, Behinderung, Sexualität oder Klasse, Religion oder Weltanschauung gleichwertig und gut leben kann. Glückliche Familien mit starken Kinder schaffen dabei ein starkes Land.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><strong>Chancengerecht aufwachsen in Mecklenburg-Vorpommern: Kinder- und Jugendarmut strukturell bekämpfen </strong></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die meisten Eltern in Mecklenburg-Vorpommern sind berufstätig. Im einkommensschwächsten Bundesland sind die Gehälter jedoch oft so niedrig, dass selbst bei einer Tätigkeit in Vollzeit, Familien auf ergänzende Leistungen wie beispielsweise Wohngeld oder den Kinderzuschlag angewiesen sind. Die rund 30 % Alleinerziehenden in unserem Bundesland sind davon in besonderer Weise betroffen. Hinzu kommt die im deutschlandweiten Vergleich hohe Arbeitslosenquote. Problematisch ist in diesem Zusammenhang insbesondere die verdeckte Armut, bei der Menschen ihren Anspruch auf Grundsicherungs- beziehungsweise Sozialhilfeleistungen aus Scham, Unkenntnis oder anderen Gründen nicht einlösen. Zudem verfügt die Hälfte der Bevölkerung kaum über Rücklagen. Dort, wo ein geringes Einkommen auf wenig Vermögen trifft, ist die Verwundbarkeit der Bevölkerung besonders hoch.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Fast jedes vierte Kind und jeder dritte junge Mensch ist in Mecklenburg-Vorpommern von Armut betroffen. Wer einmal arm ist, bleibt lange arm. Viele Familien können sich über Generationen nicht aus der Spirale befreien. Kinder, die in Familien aufwachsen, deren Einkommen dauerhaft ungesichert sind, bleiben von zahlreichen sozialen und kulturellen Aktivitäten ausgeschlossen. Dies führt nicht nur zu einer Verstetigung der Armutslagen, sondern auch zu Abwanderungsbewegungen derjenigen jungen Menschen, die sich an anderen Orten Deutschlands ein besseres Leben erhoffen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir möchten dem entgegenwirken und Mecklenburg-Vorpommern zu einem Bundesland machen, in dem jedes Kind niedrigschwellig den Zugang in die Gemeinschaft findet, um unabhängig vom Einkommen der Eltern aufzuwachsen. Anstatt weiterer monetärer Transferleistungen bedarf es vielmehr einen für Kinder und junge Menschen niedrigschwelligen Zugang zu Bildung, Kultur, Freizeiteinrichtungen und Vereinen. Um gezielt die Familien zu erreichen, die die höchsten Bedarfe an Unterstützung und Beratung haben, sind zudem passgenaue Lösungen vor Ort notwendig.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Armut lässt sich nicht durch einzelne Leuchtturmprojekte vermeiden. Armutsbekämpfung ist eine politische Entscheidung, die strukturell und auf Grundlage einer sozialräumlich zuverlässigen Datenbasis getroffen werden muss.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Für die strukturelle Bekämpfung der Kinder- und Jugendarmut in unserem Land fordern wir daher:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p><strong>Kinder und Jugendbericht: </strong>Nur auf der Grundlage regionaler und sozialräumlicher Daten, die regelmäßig erhoben werden sowie auf Grundlage der Evaluation entwickelter Maßnahmen, lassen sich vor Ort passgenaue Lösungen finden.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p><strong>Frühkindliche Bildung stärken: </strong>Gute Bildung und ein selbstbestimmtes Leben beginnen in einer qualitativ hochwertigen Kita. Daher setzen wir uns für eine Steigerung der Qualität der Betreuung durch eine bessere Fachkraft-Kind-Relation und mehr Zeit mit den Kindern ein.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p><strong>Selbstbestimmt leben durch gute Schulbildung: </strong>Schulen müssen Chancengerechtigkeit eröffnen und gute Bildung für alle gewährleisten. Schule muss aber auch Ort der Entwicklung sein und individueller sowie ganzheitlich das einzelne Kind fördern.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p><strong>Präventionsnetzwerke vor Ort langfristig aufbauen: </strong>Wir machen uns stark für eine Präventionskette, die städtische Fachbereiche, Wohlfahrtsverbände, Kitas und Schulen, das Management in Quartieren, das Gesundheitssystem sowie Vereine an einem Strang ziehen lässt.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p><strong>Hilfe- und Beratungsnetz stärken: </strong>Um allen Familien in belasteten Lebenslagen zu begegnen und passgenaue Angebote bereitzustellen, sind bei einem Einzugsgebiet von ca. 15 km rund 120 bis 150 Kinder- und Familienzentren bedarfsgerecht. Für eine Verstetigung müssen nicht nur die sich derzeit noch im Modellprojekt befindlichen 16 Kinder- und Familienzentren im Rahmen der kommunalen Jugendhilfeplanung mitgedacht, sondern auch seitens des Landes im Rahmen einer Landesjugendhilfeplanung schrittweise strategisch und flächendeckend erweitert werden.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p><strong>Jugendclubs und Vereine stärken: </strong>Neben dem Ziel die vorhandenen Mittel des Bildungs- und Teilhabepaketes allen anspruchsberechtigten Familien in Mecklenburg-Vorpommern zugänglich zu machen, ist ein möglichst flächendeckendes und niedrigschwelliges Angebot an Jugendclubs, Vereinen und Sportstätten unumgänglich, um die Teilhabe und Gemeinschaft aller Kinder und jungen Menschen unabhängig vom Einkommen der Eltern zu stärken.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p><strong>Kinder- und Jugendfreizeiten ermöglichen:</strong> Kinder- und Jugendreisen verbinden, erweitern den Horizont, öffnen neue Erfahrungsräume und ermöglichen unabhängig vom Einkommen der Eltern Gemeinschaft, Teilhabe und Zugänge zu außerschulischem Lernen. Es ist Aufgabe des Landes diese bedarfsgerecht zu fördern und die Anbieter so auszustatten, dass jedes Kind die Option hat, Kinder- und Jugendfreizeiten zumindest einmal jährlich zu besuchen.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p><strong>Bezahlbarer Nahverkehr:</strong> Wir fordern ein vergünstigtes Deutschlandticket für höchstens 19€ für Personen, die existenzsichernde Leistungen erhalten. Für alle Menschen unter 27 Jahren soll der ÖPNV vollständig kostenfrei sein.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>2. </strong><strong>Für ein selbstbestimmtes Leben der jungen Menschen in Mecklenburg-Vorpommern</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Vielfalt ist keine Bedrohung, sondern ein Geschenk. Genau wie an jedem anderen Ort in der Welt leben bei uns in Mecklenburg Vorpommern Kinder und junge Menschen aus zahlreichen Ländern und Nationen, aus verschiedenen Elternhäusern mit unterschiedlich hohen Einkommen, mit vielfältigen Weltanschauungen und Religionen sowie diverser sexueller Orientierung. Das Recht auf Selbstbestimmung über den eigenen Körper und das eigene Leben muss für alle Kinder und Jugendlichen, insbesondere auch Mädchen, trans*, inter*, agender und nichtbinäre junge Menschen mit und ohne Behinderung, uneingeschränkt gelten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Angesichts verstärkter Ängste durch Hass und Hetze zunehmend erstarkter Rechtspopulist*innen, die insbesondere auf den autochthonen Teil der Bevölkerung wirken, ist unsere demokratische Gesellschaft und eine selbstbestimmte Kindheit und Jugend in Mecklenburg-Vorpommern keine Selbstverständlichkeit mehr. Es gilt die demokratische Gemeinschaft durch vielfältige Projekte zu stärken, Integrationsmittel zu erhöhen, Individualität nicht zu verstecken sondern aktiv sichtbar zu machen und Desinformationen entgegenzuwirken. Gelebte Vielfalt kann Gemeinschaft werden, wenn wir Begegnungen auf Augenhöhe, Austausch, Dialog, Verständnis und Sicherheit auf Basis demokratischer Werte für alle Seiten schaffen. Minderheitenschutz kann in einer Mehrheitsgesellschaft nur gelingen, wenn Entscheidungen Hand in Hand getroffen werden. Die regionale Vielfalt, die unterschiedlichen Lebensstile und die verschiedenen historischen Erfahrungen gilt es dabei stets zu beachten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Für ein d</strong><strong>iskriminierungs- und barrierefreies aufwachsen in Mecklenburg-Vorpommern fordern wir:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p><strong>Mitbestimmung und Demokratie leben:</strong> Wir setzen uns ein für starke Kinder- und Jugendparlamente in jeder Kommune sowie gelebte Demokratie an Kitas und Schulen.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p><strong>Barrierefreie Kindheit ermöglichen: </strong>Alle Kinder und jungen Menschen in Mecklenburg-Vorpommern müssen unabhängig von ihren individuellen Voraussetzungen die Möglichkeit haben, ihr volles Potential zu entfalten und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können. Barrierefreiheit für Kinder und junge Menschen reicht von Kindergärten über Schulen bis hin zu Sport- und Freizeitangeboten, rollstuhlgerechten Wegen und Beförderungsmöglichkeiten.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p><strong>Inklusive Kindergärten und Schulen: </strong>Wir stellen uns klar gegen separierende Kindergärten und Schulen und machen uns für ein Bildungssystem stark, dass im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention individuelle Bedürfnisse, Interessen, Stärken und das eigene Lerntempo eines jeden jungen Menschen berücksichtigt.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p><strong>Barrierefreie Gesundheitsförderung: </strong>Während derzeit noch die Eltern stark für die individuelle Förderung ihrer Kinder und die Terminierung von gesundheitlichen Hilfestellungen bei Physiotherapeut*innen, Ergotherapeut*innen, Logopäd*innen oder Musiktherapeut*innen am Nachmittag gefordert sind, setzen wir uns für kind- und passgenaue Lösungen in öffentlichen Bildungsinstitutionen ein.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p><strong>Frühförderstellen stärken:</strong> Die Erreichbarkeit und die aufsuchende soziale Arbeit der Frühförderstellen ist zu stärken und und aufzuwerten sowie zudem deutlich enger mit den Kindertagesstätten und Schulen zu verzahnen.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p><strong>Starke Gemeinschafts- und Integrationsprojekte:</strong> Nur in gemeinsamer Tätigkeit und im Austausch kann Gemeinschaft langfristig entstehen. Toleranz, Akzeptanz und Sicherheit sind die Basis einer aktiven und langfristig lebenden demokratischen Gesellschaft. Für unsere Kinder und jungen Menschen in Mecklenburg-Vorpommern ist es für ein selbstbestimmtes Leben unumgänglich, dies in gemeinsamer Begegnung und Akzeptanz ihrer selbst und anderer von Beginn an zu erlernen.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p><strong>Beratungsstrukturen und Unterstützung für queere junge Menschen</strong>: Die bestehenden Angebote für die Beratung von Kindern, jungen Menschen und Familien sind rund um die Themen Kinderwunsch, Familie und Rechtsberatung auf Regenbogenfamilien auszuweiten.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>3. Kinderschutz geht alle an</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Für uns ist klar, dass Kinder und Jugendliche Rechte und einen Anspruch auf Förderung und Schutz haben. Ein Blick auf die Zahlen in Mecklenburg-Vorpommern zeigt, dass sich die Situation in den letzten Jahren verschlechtert hat. Seit 2012 ist die Zahl der Kindeswohlgefährdungen in Mecklenburg-Vorpommern um 11,5 % angestiegen. Die steigende Zahl an hilfebedürftigen Kindern, trifft auf Jugendämter, die nicht nur personell zu schwach ausgestattet sind, sondern auch auf ein Landesjugendamt, dass nach eigener Aussage nicht vollständig arbeitsfähig ist. Kinderschutz gilt jedoch nicht nur in Familien, sondern auch in Kindertagesstätten, Schulen und außerschulischen Lernorten sowie Vereinen, Jugendclubs usw.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Auch Kinder die häusliche Gewalt an ihren Müttern erfahren, können in den Frauenhäusern oft nicht ausreichend begleitet werden. Aufgrund fehlender finanzieller Mittel und einer dünnen Personaldecke sind Kinder- und Jugendberaterinnen hier vielerorts nicht selbstverständlich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Durchleben Kinder und junge Menschen selbst körperliche oder sexualisierte Gewalt, müssen sie sich rein statistisch an sieben Erwachsene wenden, bis sie gehört werden. Danach beginnt eine Odyssee durch Polizeistellen, Jugendämter, Ärzte, Anwälte und Richter. Psychologische Begleitung für die Kinder bleibt an dieser Stelle oft untersagt, da dies die Aussage verfälschen könnte. Nach dem eigentlichen Missbrauch, werden zahlreiche Opfer so erneut im Prozess traumatisiert. Das Childhood-Haus Schwerin bietet als zentrale Anlaufstelle, den betroffenen Kindern und Jugendlichen einen professionellen, traumainformierten Ort und die Gewährleistung eines fairen und kinderfreundlichen Verfahrens. In einem multiprofessionellen Angebot aus Polizei, Justiz, Rechtsmedizin aber auch Kinder- und Jugendmedizin, Psychotherapie sowie der Kinder- und Jugendhilfe, können hier strafrechtliche Verfahrensabläufe gekürzt und Kinder bedarfsgerecht begleitet werden. Leider ist diese Institution in Mecklenburg-Vorpommern bisher einmalig.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir machen uns stark für Kinderrechte und echten gelebten Kinderschutz in unserem Bundesland und fordern:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p><strong>Bedarfsgerechte Ausstattung der Jugendämter:</strong> mehr qualifizierte Fachkräfte, Dokumentationspflicht und Mehraugenprinzip</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p><strong>Prävention stärken durch Netzwerke:</strong> regional die interdisziplinäre Zusammenarbeit im Kinderschutz stärken</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p><strong>Kinderschutz im Ehrenamt und bei außerschulischen Bildungspartner*innen stärken:</strong> auch Träger ambulanter Dienste, wie z.B. der Kinder- und Jugendsozialarbeit, aber auch Vereine und außerschulische Bildungpartner*innen müssen Schutzkonzepte vorlegen</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p><strong>Arbeitsfähiger Landesjugendhilfeausschuss:</strong> angemessene Ausstattung, um Empfehlungen für das Land zu erarbeiten</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p><strong>Landesjugendamt wieder auf Landesebene ansiedeln: </strong>Zusammenführung der Aufgaben nach § 85 Absatz 2 SGB VIII in einer Hand auf Landesebene</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p><strong>Strategische Landesjugendhilfeplanung: </strong>geordnete Feststellung der Bedarfe an Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe über die Grenze der Landkreise und kreisfreien Städte hinaus, sinnvolle Strukturen aufbauen und Doppelungen vermeiden</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p><strong>Kinder- und Jugendberatungen in allen Frauenhäusern und Interventionsstellen</strong>: Retraumatisierung verhindern, Kinder und junge Menschen bedarfsgerecht begleiten</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p><strong>Childhood-Häuser ausbauen: </strong>Ein bedarfsgerecht ausgestattetes Childhood-Haus pro Landgerichtsbezirk (Schwerin, Rostock, Neubrandenburg, Stralsund)</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>4. Gesundheit ist Kinderrecht: Vollwertige Verpflegung für Alle </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Mehr als 15 Prozent der Kinder und Jugendlichen in unserem Bundesland sind übergewichtig. Armut verschärft dieses Problem. Dem kann hinsichtlich einer gesunden Ernährung an den dafür prädestinierten Orten für Prävention und Gesundheitsförderung begegnet werden, beispielsweise in Kitas, Schulen und Horten. Hier können alle Kinder und jungen Menschen gleichermaßen erreicht werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Aktuell weist Mecklenburg-Vorpommern im bundesweiten Vergleich erhebliche Defizite im Bereich der Verpflegungsqualität und -quantität auf. Außerdem kommen viele Kinder aus armutsgefährdeten Haushalten ohne Frühstück in die Schule und haben keine eigene Verpflegung dabei. Auch die Teilnahmequoten an der Mittagsverpflegung sind niedrig. Allein in Rostock sind es aktuell weniger als 25 Prozent. In der Konsequenz gehen viele Kinder und junge Menschen hungrig in den Hort oder in die Jugendfreizeiteinrichtungen. Ist dort ein Essensangebot vorhanden, hängt die Teilhabe erneut vom Geldbeutel der Eltern ab.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir fordern daher insbesondere die Umsetzung folgender Maßnahmen für eine bessere Kita- und Schulverpflegung in Mecklenburg-Vorpommern:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p><strong>Finanzielle Beteiligung:</strong> Das Land Mecklenburg-Vorpommern soll sich anteilig an den Kosten der Kita- und Schulverpflegung beteiligen</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p><strong>Gesundheitsförderliche Mahlzeiten:</strong> Im Rahmen der ganztägigen Bildung und Betreuung soll eine qualitativ hochwertige Kita- und Schulverpflegung die gesunde Ernährung von Kindern und Jugendlichen gewährleisten</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p><strong>Investitionen in die Infrastruktur:</strong> Investitionen in die Infrastruktur der Kita- und Schulverpflegung, um Essensräume kindgerecht zu gestalten und Frischeküchen auszubauen</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p><strong>Verbindliche Qualitätsstandards</strong>: Verbindliche Integration der Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung für die Kita- und Schulverpflegung in die entsprechenden Gesetze des Landes</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p><strong>Vernetzung und Austausch</strong>: Verbesserung der Vernetzung zwischen Kommunen und Verpflegungsanbietern und Aufbau eines zentralen Landeszentrums für Kita- und Schulverpflegung</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p><strong>Maßnahmen gegen Ernährungsarmut</strong>: Entwicklung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Ernährungsarmut, einschließlich eines kostenlosen Frühstücksprogramms für bedürftige Kinder</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p><strong>Förderung regionaler und biologischer Lebensmittel</strong>: Einsatz auf Bundesebene für eine erleichterte Nutzung regionaler und biologischer Lebensmittel in der Außer-Haus-Verpflegung</p></li></ul></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 26 May 2025 10:32:45 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V12: Pflege und gesundheitliche Versorgung sozial gerecht gestalten</title>
                        <link>https://mv-ldk2025.antragsgruen.de/mv-ldk2025/pflege-und-gesundheitliche-versorgung-sozial-gerecht-gestalten-5732</link>
                        <author>Landesdelegiertenkonferenz (dort beschlossen am: 24.05.2025)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Unser Gemeinwesen in Mecklenburg-Vorpommern steht vor erheblichen gesundheits- und sozialpolitischen Herausforderungen. Diese werden maßgeblich auch durch den demographischen Wandel hervorgerufen bzw. deutlich durch diesen verschärft. Die Bevölkerungszahl wird bis 2045 landesweit betrachtet um etwa sechs Prozent abnehmen, wobei sich diese Entwicklung regional und in den diversen Altersgruppen sehr unterschiedlich darstellt. Während die kreisfreien Städte Rostock und Schwerin sowie ihr Umland teilweise Bevölkerungszuwächse verzeichnen werden, müssen sich die ländlichen Regionen auf eine noch stärkere Abwanderung und eine weiter zunehmende Überalterung einstellen. Jeder fünfte Mensch in MV ist älter als 65, im Jahr 2030 wird es fast jeder dritte sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Landesdelegiertenkonferenz stellt fest:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Die Anzahl pflegebedürftiger Menschen in Mecklenburg-Vorpommern steigt kontinuierlich an. Während 2015 noch ca. 79.000 Menschen pflegebedürftig waren, sind es heute, 2024, schon etwa 129.000 und in 15 Jahren, im Jahr 2040, etwa 152.000.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Die Anzahl der verfügbaren Fachkräfte im Pflege- und Gesundheitswesen in Mecklenburg-Vorpommern ist mit steigender Tendenz unzureichend. Von den aktuell etwa 13.000 Beschäftigten in der ambulanten und den 17.000 Beschäftigten in der stationären Pflege gehen in den kommenden zehn Jahren etwa 20 Prozent in den Ruhestand und müssen ersetzt werden. Bundesweit ist bis 2044 mit einer Lücke von etwa 600.000 Pflegekräften zu rechnen. Bei Fortsetzung der derzeitigen Organisationsstrukturen werden in Mecklenburg-Vorpommern 2045 nur noch 42 Prozent des benötigten Personals in der Altenpflege verfügbar sein.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Pflegende Angehörige sind bereits heute viel zu oft mit zu schlechten Rahmenbedingungen und enormer Beanspruchung konfrontiert, die bis zur Überforderung reichen können.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Auch informelle Pflegenetzwerke abseits der Familien, in Nachbarschaften, Freundschaften und über ehrenamtliche Vereine, engagieren sich bereits oft über die Grenzen der Belastbarkeit hinaus.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li>Die wirtschaftliche Situation der über 500 ambulanten Pflegedienste ist weiterhin massiv angespannt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li>Der Notstand in der Pflege spitzt sich durch die Abwanderung jüngerer Menschen weiter zu.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="7"><li>Die Menschen in den ländlichen Regionen sind überproportional von Praxisschließungen, langen Wegen zu Fachärzt*innen und einer unzureichenden Notfallversorgung betroffen. Dadurch manifestieren sich abseits der größeren Städte geringere Zugangschancen zu Pflegeangeboten, Gesundheitsleistungen und sozialer Teilhabe.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="8"><li>Besonders betroffen davon sind ältere Menschen in den Städten und im ländlichen Raum, die marginalisierten Gruppen angehören, unter anderem ältere Menschen mit geringem Einkommen, Alleinstehende und Menschen mit Behinderungen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Auch in dieser schwierigen Lage gilt:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Für uns BÜNDNISGRÜNE ist die Würde aller Menschen in allen Altersgruppen in allen Regionen und in allen gesundheitlichen Lagen unverhandelbar. Wir haben den Anspruch, allen älteren Menschen eine gute Pflege, eine umfassende gesundheitliche Versorgung, soziale Sicherheit und eine hohe Lebensqualität zu ermöglichen, indem wir den dafür nötigen Rahmen schaffen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Landesdelegiertenkonferenz fordert:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Die Pflegelandschaft stärken - Angebote flächendeckend sichern</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Weiterentwicklung und Ausbau der aktuell 19 Pflegestützpunkte in MV zu einem Pflege-Netzwerk mit mobilen Teams, die präventive Hausbesuche, Beratung und Koordination von Pflegeleistungen auch in ländlichen Räumen sicherstellen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Beschleunigung und Verbesserung der Anerkennungsverfahren für ausländische Berufsabschlüsse und mehr Möglichkeiten zur Nachqualifikation.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Förderung der Arbeit multiprofessioneller Teams aus Pflegefachpersonal, Ärzt*innen und Gesundheitsfachberufen unter Einbeziehung von Angehörigen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Förderung der Digitalisierung der Pflege mit Schwerpunkt auf telemedizinische Unterstützung, digitale Dokumentation und Assistenzsysteme für häusliche Pflege.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li>Die in MV vorhandenen Ausbildungskapazitäten effektiver als bisher zur Gewinnung von Fachkräften für MV nutzen. Hierzu Steigerung der Attraktivität der Ausbildungsformen und Erhöhung der Anreize, nach der Ausbildung in MV zu bleiben u.a. durch bessere und geschlechtergerechte Löhne.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li>Einrichtung eines Landesnetzwerks für Pflegeforschung und -innovation.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="7"><li>Förderung gemeinschaftlicher Pflegekonzepte in unterversorgten Regionen, nachbarschaftlicher Unterstützungsstrukturen, von Pflege-WGs, intergenerativem, integriertem und betreuten Wohnen sowie Seniorentagesstätten mit Pflegeangebot.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="8"><li>Sicherstellung einer bedarfsgerechten Anzahl an Kurzzeitpflegeplätzen in jedem Landkreis.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="9"><li>Förderung der kultursensiblen Pflege durch spezielle Qualifizierungsangebote und Unterstützung mehrsprachiger Beratungsangebote.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Gesundheitliche Versorgung für alle erreichbar machen - niemand wird abgehängt</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Aufbau eines flächendeckenden Netzes von regionalen Gesundheitszentren mit interdisziplinären Teams aus Ärzt*innen, Pflegekräften und Therapeut*innen in jedem Mittelzentrum.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Etablierung von „Community Health Nurses&quot; in jedem Landkreis zur besseren Versorgung in der Fläche.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Förderung von mobilen Praxen und der Mobilität des ärztlichen und pflegerischen Personals in unterversorgten Gebieten.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Förderung der sektorenübergreifenden Versorgung durch Modellprojekte nach § 64a SGB V mit besonderem Fokus auf chronisch Kranke und multimorbide Patient*innen. Evaluierte und bewährte Modellprojekte werden in die Regelversorgung übernommen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li>Gewährleistung einer flächendeckenden psychotherapeutischen Versorgung mit direktem Zugang zu psychotherapeutischen Hilfsangeboten, sowie ein konsequentes Überwinden der Hürden in der Ausbildung von Psychotherapeut*innen in MV.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li>Eine 1zu1-Betreuungsgarantie durch Hebammen unter der Geburt für alle Frauen, eine umfassende Förderung freiberuflicher Hebammenhilfe sowie der Erhalt aller noch vorhandenen Geburtskliniken in MV.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="7"><li>Umfassende Stärkung der Gesundheitskompetenz „in der Bevölkerung“, „durch effektive, zielgruppengerechte Informationskonzepte“ und durch höhere Kommunikationskompetenz der im Gesundheitswesen Tätigen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="8"><li>Förderung der kommunalen Gesundheitsplanung (ÖGD) durch die Verpflichtung, regionale Gesundheitskonferenzen unter Beteiligung aller relevanten Akteur*innen durchzuführen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Sozial gerecht handeln - den gesellschaftlichen Zusammenhalt sichern</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Einrichtung von Sozialberatungszentren, in denen sich alle Menschen barrierefrei darüber informieren können, welche staatlichen Leistungen sie in Anspruch nehmen können.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Digitale Teilhabe für alle durch Schulungen und Leihgeräte für ältere und einkommensschwache Menschen zur Nutzung telemedizinischer Angebote - flächendeckende Einrichtung von sog. Gesundheitskiosken.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Förderung der Ausbildung von Gesundheitslots*innen in sozialen Brennpunkten und ländlichen Gemeinden zur Unterstützung bei der Navigation durch das Gesundheitssystem.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Einführung eines Landesprogramms zur Barrierefreiheit in allen Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen mit konkreten Zeitvorgaben und finanzieller Unterstützung.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li>Förderung von Selbsthilfegruppen, Patientenorganisationen und Beratungsstrukturen mit besonderem Fokus auf ländliche Regionen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li>Entwicklung eines Konzepts „Gesunde Quartiere&quot; zur Förderung gesundheitsförderlicher Lebenswelten in benachteiligten Stadtteilen und kleinen Gemeinden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="7"><li>Einrichtung eines Landesfonds zur Unterstützung pflegender Angehöriger mit Entlastungsangeboten, Beratung und finanzieller Hilfe.</li></ol></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 26 May 2025 10:32:02 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V11: Für einen Tourismus, der unser Land voranbringt</title>
                        <link>https://mv-ldk2025.antragsgruen.de/mv-ldk2025/fur-einen-tourismus-der-unser-land-voranbringt-16387</link>
                        <author>Landesdelegiertenkonferenz (dort beschlossen am: 24.05.2025)</author>
                        <guid>https://mv-ldk2025.antragsgruen.de/mv-ldk2025/fur-einen-tourismus-der-unser-land-voranbringt-16387</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Mecklenburg-Vorpommern zeichnet sich durch seine lange Ostseeküste, zahlreiche Seen, Nationalparks und weiten Landschaften aus. Die einzigartige Natur macht unser Bundesland zum beliebtesten Urlaubsziel Deutschlands. Zuletzt begrüßten wir über 8 Mio. Gäst*innen im Jahr, die mehr als 33 Mio Übernachtungen generierten und ein Gesamtvolumen von über 7 Mrd. Euro erwirtschafteten. Allein das Gastgewerbe setzte durch sie über 2 Mrd. Euro um und bringt über 50.000 Menschen in Lohn- und Brot. Damit ist der Tourismus einer der wichtigsten Arbeitgeber Mecklenburg-Vorpommerns. Er ist kein „Nice-to-have“, sondern für viele Gemeinden unseres Landes eine tragende Säule der Wirtschaft vor Ort.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Damit der Tourismus im Land zukunftsfähig bleibt und auch Gemeinden außerhalb von großen Tourismusregionen von ihm zukünftig profitieren, muss er regionalspezifisch entwickelt werden - nach klaren Leitlinien und mit klaren Abstimmungswegen zwischen den Gemeinden, Tourismusverbänden und Anwohner*innen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Deswegen unterstützen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mecklenburg-Vorpommern die Entwicklung eines Landestourismusgesetzes, das alle touristischen Gemeinden in Tourismusdestinationen zusammenfasst, eine faire Gäste- und Tourismusabgabe vorschreibt und die Tourismuswirtschaft nach folgenden drei Leitlinien ausrichtet:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><strong>Stärkung des umweltschonenden Tourismus</strong></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir müssen unsere einzigartigen Naturlandschaften erhalten, denn sie sind der Grund dafür, dass so viele Menschen Erholung bei uns suchen. Bei jedem neuen Bauprojekt müssen die ökonomischen, aber auch ökologischen Folgen abgewogen werden. Tourismusprojekte, die massiv in die Umwelt oder heimische Landschaft eingreifen, lehnen wir ab. Es gilt, die historische Kulisse unserer See- und Heilbäder zu erhalten. Neue Großprojekte müssen nicht nur hohen Sozial- und Klimaschutzstandards gerecht werden, sondern auch an den Öffentlichen Personennahverkehr angeschlossen sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Bus und Bahn statt Verkehrslärm</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die touristische An- und Abreise mit dem Privat-Auto darf nicht zu einer Überlastung unseres Straßennetzes führen. Im Schnitt verbringen Gäst*innen rund 4,1 Tage in unserem Bundesland. D.h., die Masse der An- und Abreisen fallen nicht nur mit den Sommerferienzeiten, sondern auch den verlängerten Wochenenden zusammen. Die Folge sind verstopfte Straßen in unseren Tourismusregionen. Wir wollen den heimischen Tourismus unterstützen, indem gerade zu diesen Stoßzeiten mehr und längere Züge fahren und sowohl der ÖPNV als auch das regionale Radwegenetz ausgebaut werden. So können mehr Tourist*innen das eigene Auto stehen lassen und die Verkehrssituation vor Ort wird spürbar entlastet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Nachhaltigen Tourismus sichtbar machen </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Um die Entwicklung der umweltschonenden Tourismuswirtschaft darüber hinaus zu unterstützen, soll ein hauptamtliches Nachhaltigkeitsmanagement in jeder Tourismusdestination abgesichert sein. Hierüber können am besten gezielte Investitionen in nachhaltige Tourismusinfrastruktur wie Wanderwege, Naturerlebnispfade und Radrouten vor Ort koordiniert werden.<br>
Um nachhaltige Destinationen für Tourist*innen klar zu kennzeichnen und auffindbar zu machen, wollen wir nachhaltige Betriebe und Betriebe auf dem Weg dorthin in einer einheitlichen touristischen Landesdatenbank erfassen und dort verschiedene nachhaltige Kriterien, wie alternative Energiequellen, E-Ladestationen, Bioqualität, Regionalität, ÖPNV-Erreichbarkeit usw. sichtbar machen. Für klimaneutrale Tourismusbetriebe sollen außerdem eine Zertifizierung entwickelt und Fördermöglichkeiten für Umstellungsmaßnahmen auf dem Weg dahin bereitgestellt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Regionale Wertschöpfungsketten zwischen Tourismusbetrieben und lokalen Lebensmittelproduzenten wollen wir weiter unterstützen und fördern. Auch Naturerlebnistourismus und Bildungsangebote im Bereich Umwelt und Nachhaltigkeit müssen ihren festen Platz in unserem Bundesland haben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Tourismus gemeinsam entwickeln</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Für uns steht fest, dass in jede Region ein anderer Tourismus passt. Es sind die Gemeinden, die am besten wissen, ob bei ihnen Bade-, Reit- oder Eventtourismus seinen Platz hat. Deswegen wollen wir, dass die Tourismusverbände bei der Vernetzung sowie Entwicklung von regionalpassenden Tourismuskonzepten unterstützen. Die letzte und finale Entscheidung muss aber die Bürger*innen-Vertretung vor Ort haben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><strong>Wiederbelebung der ländlichen Regionen</strong></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zahlreiche Regionen unseres Landes haben nach der Wiedervereinigung eine beispiellose Abwanderung erlebt. Damit einher ging das langsame Verschwinden und der teilweise gezielte Rückbau der öffentlichen Infrastruktur. Zurückgeblieben sind vielerorts vereinsamte Innenstädte und eine zunehmend überalterte Gesellschaft. Durch eine gezielte Tourismusförderung können nicht nur Arbeitsplätze, sondern auch ein gesamtgesellschaftlicher Aufschwung entstehen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Ein starker Tourismus darf Kommunen nicht überfordern</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Mancherorts sind Regionen inzwischen an ihre Kapazitätsgrenzen gekommen. Der Tourismus belastet die dortige Infrastruktur, schränkt zunehmend Naturraum ein und Einheimische fühlen sich als Gäst*innen an ihrem Wohnort. Um eine Überlastung und negative Auswirkungen auf die lokale Bevölkerung und die Umwelt zu verhindern, braucht es Lösungen, die Anzahl der Übernachtungen in entsprechend touristisch geprägten Regionen oder Orten zu begrenzen. Wir setzen uns dafür ein, dass im Tourismusgesetz des Landes eine Öffnungsklausel aufgenommen wird, die den Kommunen die Festlegung einer Bettenobergrenze gestattet und den Rahmen gestaltet, innerhalb dessen sich die Kommunen damit bewegen dürfen.<br>
Dafür braucht es in einem ersten Schritt eine sorgfältige Erfassung <span class="underline">aller</span> touristisch vermieteten Betten, auch privat angebotener und Zustellbetten. Eine flächendeckend digitale Erhebung der Gästeabgabe wäre hierfür ein wichtiger Schritt, da sich darüber alle Betten einfacher erfassen ließen. Ausnahmen für bestehende Betriebe und Sonderregelungen müssen in Bettenobergrenzen ebenfalls aufgeführt werden, denn oft ermöglicht gerade die Privatvermietung Einheimischen noch, in touristischen Ballungszentren mit entsprechend hohen Lebenshaltungskosten und geringem Einkommen wohnen zu können. Diese Wertschöpfung vor Ort unterstützen wir. Die Bettenobergrenze muss einer regelmäßigen Evaluation unterliegen, um ggf. bedarfsgerecht angepasst werden zu können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Tourismus im Einklang mit Mensch und Region</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir fordern zudem eine verpflichtende Wohnraumerhaltungssatzung in touristisch geprägten Kommunen. Wo vorher ein Hauptwohnsitz war, muss damit auch nach einer Immobilienveräußerung ein Hauptwohnsitz erhalten bleiben. Jede Form der Umwandlung und Umnutzung wird damit genehmigungspflichtig. Bereits bestehende Ferienwohnungen sollen dabei unter Bestandsschutz gestellt werden. Über Bebauungsplanungen sollen Gemeinden außerdem Einfluss nehmen, wieviel Bauland wofür ausgeschrieben wird. Baugenehmigungen für weitere Hotels sollen nur noch erteilt werden, wenn ein glaubhaftes Konzept vorgelegt werden kann, wo und wie die zusätzlichen Arbeitskräfte untergebracht werden können und wie die zusätzlichen Gäst*innen und deren An- und Abreisen die örtliche Infrastruktur (z.B. Einkaufsmöglichkeiten, Straßennetz, ÖPNV usw.) voraussichtlich beeinflussen. Um die ortstypischen Bilder der touristischen Orte, die häufig eine einzigartige Architektur aufweisen, dauerhaft zu erhalten, müssen alle Kommunen, die touristische Abgaben erheben, außerdem eine Gestaltungssatzung vorweisen, um über Beteiligungsprozesse Einfluss auf die Gestaltung, Planung und damit auch auf die regionale Identität und Individualität ihres Ortes zu behalten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Tourismusakzeptanz fördern</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Um Einwohner*innen zu entlasten, die sich vor allem in touristisch stark geprägten Gebieten höheren Lebenshaltungskosten ausgesetzt sehen, setzen wir uns dafür ein, zu prüfen, ob es gesetzliche Möglichkeiten gibt, Einwohner*innen Mecklenburg-Vorpommerns landesweit von einer Gästeabgabe zu befreien. Dieser Schritt würde in hohem Maße die Tourismusakzeptanz fördern und die Kommunen durch eine klare Regelung diesbezüglich unbürokratisch entlasten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Daseinsversorgung denkt alle Menschen mit</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bislang orientiert sich die Finanzierung unserer Gesundheitsangebote vor Ort an der Anzahl der Einwohner*innen im Einzugsgebiet. Doch gerade in den Tourismusregionen vervielfachen sich die vor Ort lebenden Menschen, wenn auch nur für wenige Wochen im Jahr. Auch im (Kurz-)Urlaub können Menschen Unfälle erleiden oder medizinische Beratung benötigen. Wir setzen uns dafür ein, dass sich Bund und Land nicht nur an der bloßen Einwohnerzahl orientieren, sondern auch das erwartete touristische Aufkommen der Saison in Betracht ziehen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Um Staus und überfüllte Züge zu vermeiden, braucht es so schnell wie möglich eine Verkehrsplanung, die höhere Zug- und Buskapazitäten zu den Ferienzeiten einkalkuliert und zum Auto alternative An- und Abreisemöglichkeiten schafft. Nur wenn das Bus- und Bahnangebot attraktiver für unsere Urlauber*innen wird, bleiben unsere Straßen frei, wächst der Parkplatzdruck auf unsere Kommunen nicht weiter, wird die Natur entlastet und auch die Akzeptanz von Tourismus unter den Einheimischen steigt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><strong>Ausbau guter Arbeitsplätze</strong></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Rund 27.000 Menschen arbeiten in der Gastronomie, rund 24.500 Menschen halten das Gastgewerbe am Laufen. Dabei konzentriert sich die Hauptlast der Arbeit auf die Sommermonate. Die Tourismusbranche in MV ist geprägt von Saisonarbeit, niedrigen Löhnen und oft prekären Arbeitsbedingungen. Schon jetzt ist der allgemeine Arbeitskräftemangel in der Tourismusbranche zu spüren. Geschäfte und Restaurants öffnen später und schließen früher im Jahr. Für Arbeitnehmer*innen bedeutet dies, dass sie sich für mehrere Monate andere Einkommensmöglichkeiten suchen müssen. Dadurch wird der heimische Tourismus für viele potenzielle Arbeitnehmer*innen unattraktiv. Hier deutet sich ein Teufelskreis an, der durchbrochen werden muss, wenn wir dem Arbeitskräftemangel in der Tourismusbranche etwas entgegensetzen wollen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir wollen den Tourismus zu einer Branche mit guten Arbeitsbedingungen und fairen Löhnen entwickeln. Dafür setzen wir uns für einen Branchenmindestlohn ein, der (deutlich) über dem gesetzlichen Mindestlohn liegt und fördern die Tarifbindung in der Branche. Wir setzen uns darüber hinaus für mehr Inklusion bei gerechter Bezahlung im Hotel- und Gaststättenbereich ein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Um die Saisonalität zu verringern, unterstützen wir die Entwicklung von Ganzjahresangeboten, wie Gesundheits- und Wellnesstourismus, Kulturtourismus und naturverträgliche Winteraktivitäten. Betriebe, die ganzjährig geöffnet haben und unbefristete Arbeitsverträge anbieten, sollen eine besondere Förderung erhalten. Zudem wollen wir in ein Aus- und Weiterbildungsprogramm investieren, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und die Qualität der touristischen Angebote zu steigern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Kulturförderung ist Tourismusförderung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Damit unsere Tourismusregionen auch außerhalb der Hauptsaison lebendige Orte sind, wollen wir gezielt durch die Tourismusabgabe wetterunabhängige Angebote stärken. Seien es Klassikkonzerte, Theateraufführungen oder das kleine Kino im Ort. Kulturförderung ist Wirtschaftsförderung. Nicht nur für die Gastronomie und Hotellerie vor Ort, sondern auch für die ortsansässigen Künstler*innen, von deren Angebot nicht nur Tourist*innen, sondern auch Anwohner*innen profitieren.<br>
Zur Förderung der regionalen Kulturszene sollen bevorzugt Kulturschaffende engagiert werden, die ihren Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben. Die Mittel aus der Gästeabgabe sollen zudem auch dafür eingesetzt werden, um dazu beizutragen den eklatanten Gender Pay Gap in der Kulturbranche zu schließen. Für kulturelle Angebote, die aus der Gästeabgabe finanziert werden, sollen mindestens 50% Frauen, Inter, Trans* oder Agender verpflichtet werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Schwimmunterricht und Badetourismus zusammendenken</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bereits jetzt haben wir im Land nicht genügend Schwimmhallen, damit unsere Kinder das sichere Schwimmen erlernen können.<br>
Wir setzen uns dafür ein, dass Vereine und Initiativen, die zertifizierten Schwimmunterricht anbieten, ausreichend finanzielle Unterstützung erhalten, um die Nutzung von Schwimmbecken in Hotels und anderen touristischen Anlagen finanzieren zu können. Dadurch steigern wir die Akzeptanz des Tourismus vor Ort und ermöglichen den Inhaber*innen zusätzliche Einnahmen außerhalb der Saison.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Gute Arbeit braucht fairen Lohn</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir fordern zudem eine schnellere und unkomplizierte Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse, damit alle Arbeitnehmer*innen gemäß ihrer Qualifikationen arbeiten und verdienen können. Kommunale- oder Landesfördermittel sollen nur noch für Tourismusbetriebe genehmigt werden, deren Arbeitnehmer*innen tariftreu entlohnt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Nur ein klarer gesetzlicher Rahmen bringt unser Land voran!</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das in Arbeit befindliche Landestourismusgesetz ist nicht entlang unserer bündnisgrünen touristischen Leitlinien entstanden. Das Resultat ist ein Gesetzesvorschlag, der weder Nachhaltigkeit im Tourismus fördert noch klare juristische Sicherheit bietet. Die Vorschläge der Städte und Gemeinden, des Tourismusverbandes und der anderen beteiligten Tourismus-Akteure sind nicht genügend aufgegriffen worden. Daher braucht es einen schnellen und entschiedenen Neustart unter enger Beteiligung der Tourismusbranche</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir fordern die Landesregierung auf, einen Neustart entlang unserer Leitlinien zu starten. Nur so können alle Akteure auf Augenhöhe gemeinsam ein Gesetz erarbeiten, das unsere Natur schützt, unsere Wirtschaft stärkt und unsere Regionen entwickelt.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 26 May 2025 10:30:43 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V10: Umbenennung des Landesfrauenrats zum Landes-FINTA*-Rat und Öffnung für alle FINTA*-Personen</title>
                        <link>https://mv-ldk2025.antragsgruen.de/mv-ldk2025/umbenennung-des-landesfrauenrats-zum-landes-finta-rat-und-offnung-fur-59970</link>
                        <author>Landesdelegiertenkonferenz (dort beschlossen am: 24.05.2025)</author>
                        <guid>https://mv-ldk2025.antragsgruen.de/mv-ldk2025/umbenennung-des-landesfrauenrats-zum-landes-finta-rat-und-offnung-fur-59970</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. Der Landesfrauenrat wird in &quot;Landesrat für Frauen, Inter, Trans, Nicht-Binär und Agender (FINTA*)&quot; umbenannt, um die Inklusion und Repräsentation aller Frauen, inter, nicht-binären, transund agender Personen (FINTA*) zu gewährleisten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. Der Zugang zum bisherigen Landesfrauenrat wird für alle FINTA*-Personen geöffnet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>3. Das Amt der Frauenpolitischen Sprecherin wird in &quot;FINTA*-politische Sprecherin&quot; umbenannt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>4. Alle davon betroffenen Gremien werden dazu angehalten, diese Änderungen bis zum 31.12.2025 in allen relevanten Dokumenten, Satzungen und Geschäftsordnungen vorzunehmen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 26 May 2025 10:30:02 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V9: Einsamkeit begegnen – Für ein Mecklenburg-Vorpommern der gelebten Gemeinschaft</title>
                        <link>https://mv-ldk2025.antragsgruen.de/mv-ldk2025/einsamkeit-begegnen-fur-ein-mecklenburg-vorpommern-der-gelebten-geme-16876</link>
                        <author>Landesdelegiertenkonferenz (dort beschlossen am: 24.05.2025)</author>
                        <guid>https://mv-ldk2025.antragsgruen.de/mv-ldk2025/einsamkeit-begegnen-fur-ein-mecklenburg-vorpommern-der-gelebten-geme-16876</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Einsamkeit ist eine der unterschätzten sozialen Herausforderungen unserer Zeit – auch und gerade in Mecklenburg-Vorpommern, wie in ganz Ostdeutschland. Besonders ältere Menschen in ländlichen Räumen sowie Jugendliche und junge Erwachsene sind betroffen.<br>
Einsamkeit ist ein individuelles Schicksal. Darüber hinaus gehend ist sie eine gesellschaftliche Herausforderung! Denn Einsamkeit beeinträchtigt nicht nur das individuelle Wohlbefinden, sondern auch die öffentliche Gesundheit, den sozialen Zusammenhalt und die wirtschaftliche Produktivität. Einsamkeit erhöht nachweislich die Sterblichkeit. Sie ist ein Risikofaktor für psychische Erkrankungen und kann sowohl Symptom als auch Ursache unterschiedlicher Krankheitsbilder sein. Einsamkeit ist ein Türöffner für Radikalisierungsprozesse.<br>
Weil Einsamkeit in viele Lebensbereiche hineinwirkt, finden Maßnahmen gegen Einsamkeit vielfältige Ansatzpunkte.<br>
Als Bündnisgrüne setzen wir uns grundsätzlich für eine Politik ein, die Einsamkeit entschlossen entgegenwirkt – für alle Generationen und alle Menschen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Konkrete Maßnahmen zur Bekämpfung von Einsamkeit bei Jung &amp; Alt</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Begegnungsorte und zielgruppenspezifische Angebote fördern: Begegnungsorte für alle Generationen sind stärker zu fördern. Wir fordern ein Landesprogramm zur Förderung von Orten und Projekten, die Begegnung und Teilhabe vielschichtig ermöglichen. Dazu zählen unter anderem Mehrgenerationenhäuser, Nachbarschaftstreffs, Dorftreffs, Gemeinderäume, kulturelle Projekten, Seniorenbesuchsdienste, altersgerechte Wohnformen und mobile Begegnungsangebote in ländlichen Räumen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Junge Menschen stärken: Jugendzentren, kulturelle Projekte und Jugendbeteiligung sollen finanziell und strukturell ausgebaut werden, wichtig ist ein kostenfreier Zugang, ein hoher Grad an Selbstorganisation sowie Vertrauen in Jugendliche und junge Menschen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Soziale Mobilität sichern: Einführung eines landesweiten Sozialtickets und<br>
eines kostenfreien Jugendtickets bis zum 27 Lebensjahr für den ÖPNV, Angebot von social Car Sharing für ländliche Regionen, sowie die Fortführung des Ausbaus des Rufbus-Systemen gegen soziale Isolation aufgrund von fehlender Mobilität.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Digitale Teilhabe ermöglichen: Förderung von digitalen Kompetenzen durch Nachbartreffs und Bildungsprogramme für ältere Menschen und konsequenter Ausbau der digitalen Infrastruktur.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li>Ausbau und Unterstützung ehrenamtlichen Engagements: Ehrenamtliches Engagement kann individuelle Einsamkeit abbauen, wie auch präventive Strukturen schaffen. Es wirkt demnach wechselseitig. Hierzu sollen die Mitmachzentralen gestärkt und Anreizsysteme ausgebaut werden. Wir setzen uns für die Stärkung von selbstorganisierten Bildungsangeboten ein.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li>Einrichtungen staatlicher Stellen und Strategien - Einsamkeit sichtbar machen: In einigen Ländern hat es sich bewährt, staatliche Stellen einzurichten, die sich mit dem Thema Einsamkeit beschäftigen. Wir fordern, dass auch das Land MV Strategien entwickelt, die sich der Prävention und Bekämpfung von Einsamkeit widmen. Dabei ist die Vernetzung und Zusammenarbeit von beispielsweise Ärzt*innen, Therapeut*innen, medizinischen Versorgungszentren, Vereinen, Kultureinrichtungen etc. anzustreben. Denkbar wäre eine „Soziale Verschreibung“ von kulturellen Aktivitäten und Teilhabe.<br>
Wir setzen uns für eine landesweite Erhebung zur Einsamkeit in MV sowie für einen jährlichen Bericht zur sozialen Teilhabe ein.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Landesdelegiertenkonferenz möge beschließen, Einsamkeit als politisches Thema<br>
im Rahmen der Daseinsvorsorge und Gesundheitsversorgung anzuerkennen und die genannten Maßnahmen in das landespolitisch-oppositionelle Handeln einzubinden und bei zukünftiger politischer Arbeit zu berücksichtigen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 26 May 2025 10:28:26 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V8: Inklusiver Feminismus</title>
                        <link>https://mv-ldk2025.antragsgruen.de/mv-ldk2025/inklusiver-feminismus-50949</link>
                        <author>Landesdelegiertenkonferenz (dort beschlossen am: 24.05.2025)</author>
                        <guid>https://mv-ldk2025.antragsgruen.de/mv-ldk2025/inklusiver-feminismus-50949</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Landesdelegiertenkonferenz möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Der Landesverband Mecklenburg-Vorpommern spricht sich dafür aus, auf Bundesebene eine Änderung der Begriffsverwendung von &quot;Frauen&quot; zu &quot;FINTA*&quot; anzuregen. Dies im Bezug auf Quotierung und Förderung. Die Repräsentant*innen des Landesverbandes werden beauftragt, dies in den Bundesarbeitsgemeinschaften und im Diversitäts- und Frauenrat vorzutragen. Auch die Landesvorsitzenden werden beauftragt, dies dem Bundesvorstand vorzulegen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Bei der nächsten und allen folgenden Landesdelegiertenkonferenzen werden folgende Maßnahmen umgesetzt:</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Auf den Namensschildern aller Teilnehmenden werden auf freiwilliger Basis die bevorzugten Pronomen angegeben.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Das Präsidium wird angewiesen, die angegebenen Pronomen bei der Ansprache zu berücksichtigen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Alle Toiletten werden mit inklusiven Bezeichnungen versehen, die über die binäre Geschlechterzuordnung hinausgehen. Toiletten, in denen Cis-Männer keinen Zutritt haben, bleiben weiterhin Voraussetzung.</li></ul></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 26 May 2025 10:27:33 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V7: Schutz ökologisch wirtschaftender Agrarbetriebe vor Verfrachtung und Abdrift von Pflanzenschutzmitteln</title>
                        <link>https://mv-ldk2025.antragsgruen.de/mv-ldk2025/schutz-okologisch-wirtschaftender-agrarbetriebe-vor-verfrachtung-und-a-38014</link>
                        <author>Landesdelegiertenkonferenz (dort beschlossen am: 24.05.2025)</author>
                        <guid>https://mv-ldk2025.antragsgruen.de/mv-ldk2025/schutz-okologisch-wirtschaftender-agrarbetriebe-vor-verfrachtung-und-a-38014</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Die LDK von Bündnis 90/Die Grünen Mecklenburg-Vorpommern beschließt: </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern wird aufgefordert, Maßnahmen zum Schutz ökologisch wirtschaftender Betriebe vor Verfrachtung und Abdrift von Pflanzenschutzmitteln zu ergreifen. Zu diesem Zweck soll sie ihre landesrechtlichen Spielräume nutzen, um über Erlasse, Förderprogramme und Verwaltungsvorgaben tätig zu werden. Dazu zählen insbesondere:</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>die Förderung freiwilliger Abstandsregelungen durch Agrarumweltprogramme,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>landesweite Aufklärungskampagnen und Schulungsangebote zur Vermeidung von Abdrift und Verfrachtung,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>finanzielle Unterstützungsprogramme für ökologisch wirtschaftende Betriebe, um wirtschaftliche Schäden bis zur Klärung der Verantwortlichkeit abzufedern.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><p>Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern wird aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass rechtliche Regelungen geschaffen werden, die eine konsequente Anwendung des Verursacherprinzips auch im Bereich der Pflanzenschutzmittelverfrachtung und -abdrift ermöglichen. Dazu gehören insbesondere die Einführung einer Beweislastumkehr im Schadensfall sowie klare Haftungsregelungen zugunsten ökologisch wirtschaftender Betriebe.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><p>Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern wird aufgefordert, sich gemeinsam mit anderen Bundesländern und auf Bundesebene für die Einrichtung eines Ausgleichsfonds einzusetzen, aus dem wirtschaftliche Schäden ökologisch wirtschaftender Betriebe durch Abdrift und Verfrachtung von Pflanzenschutzmitteln zeitnah und unbürokratisch kompensiert werden können.</p></li></ol></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 26 May 2025 10:26:55 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V5: Erneuerbare auf Kurs bringen, statt Kehrtwende in die Klimakatastrophe</title>
                        <link>https://mv-ldk2025.antragsgruen.de/mv-ldk2025/erneuerbare-auf-kurs-bringen-statt-kehrtwende-in-die-klimakatastrophe-20040</link>
                        <author>Landesdelegiertenkonferenz (dort beschlossen am: 24.05.2025)</author>
                        <guid>https://mv-ldk2025.antragsgruen.de/mv-ldk2025/erneuerbare-auf-kurs-bringen-statt-kehrtwende-in-die-klimakatastrophe-20040</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>I. Die Landesdelegiertenkonferenz von Bündnis 90/Die Grünen Mecklenburg-Vorpommern stellt fest, dass die Rot-Rote Landesregierung den Ausbau der Erneuerbaren Energien in Mecklenburg-Vorpommern in allen Bereichen sabotiert. Dies betrifft die Windenergie auf Land und auf See, die Photovoltaik auf versiegelten Flächen wie Dächern und Parkplätzen genau wie auf Freiflächen, den Netzausbau, den Ausbau von Batteriespeichern und flexiblen Stromverbrauchern und nicht zuletzt die Akzeptanz der Bürger*innen des Landes:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Nachdem die Landesregierung eine rechtssichere Ausweisung von Windeignungsgebieten an Land jahrelang nicht organisieren konnte und schließlich die Bundesregierung mit dem Wind-an-Land-Gesetz eingriff und für Mecklenburg-Vorpommern das Ziel 1,4 % bis 2027 und 2,1 % bis 2032 festlegte, hat Rot-Rot die vollständige Flächenausweisung in einem Schritt nicht durchgesetzt. Nun folgt die Rolle Rückwärts und der sogenannte Klimaminister Till Backhaus und Ministerpräsidentin Manuela Schwesig brüsten sich damit, durch ihr Engagement bei den Koalitionsverhandlungen im Bund die Umsetzung des 2,1 % Ziels dauerhaft verhindert zu haben und damit den weiteren Windenergieausbau in Mecklenburg-Vorpommern zu verhindern.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Der seit Jahren bekannte Genehmigungsstau bei der Windenergie an Land liegt unverändert bei etwa 1.000 Anlagen und die durchschnittliche Genehmigungsdauer ist mit fast 4 Jahren weiterhin trauriger Spitzenreiter im Bundesvergleich. Die gesetzliche Regelfrist von 7 Monaten wird um ein Vielfaches verfehlt. Ein Ministerialerlass der für Verfahrensklarheit und -vereinfachung sorgen könnte, ist seit Jahren „in Erarbeitung“.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Der Offshore-Windenergie Flächenentwicklungsplan für Deutschland wurde im Januar veröffentlicht. Für Mecklenburg-Vorpommern sind keine neuen Flächen enthalten. Diese hätten durch die Landesregierung angemeldet werden müssen. Mecklenburg-Vorpommern hat jedoch keine einzige neue Fläche gemeldet. Für die Erschließung des Offshore-Testfeld vor Warnemünde gab es ebenfalls eine Frist zum 30.06.2023 die das Land laut Flächenentwicklungsplan untätig hat verstreichen lassen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Das Landesraumentwicklungsprogramm ist inzwischen 9 Jahre alt und die enthaltenen Regelungen beim Thema Solarenergie nicht nur längst in Konflikt mit den Regelungen des Bundes sondern mit Blick auf die Entwicklungen der Solarenergie insgesamt auch völlig überholt. Die turnusgemäße Fortschreibung im Jahr 2026 wird sich zudem verzögern. Dennoch wurde eine geplante teilweise Anpassung (Teilfortschreibung) für die Solarenergie ohne Nennung von Gründen abgesagt und die ersatzweise eingeführten Zielabweichungsverfahren verzögern den Ausbau künstlich, statt ihn zu beschleunigen. Zudem liegen die Flächenkontingente von 5.000 Hektar weit unter dem Antragsvolumen der Kommunen. Etwa 1/3 der Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern haben einen Antrag für eine Freiflächensolaranlage auf ihrem Gemeindegebiet gestellt. Die von den Menschen vor Ort gewollte PV-Fläche liegt damit in Mecklenburg-Vorpommern summiert bei ca. 15.000 Hektar! Würden diese Anlagen gebaut, würde das viele Millionen Einnahmen in die Gemeindekassen spülen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li>Es werden keinerlei Maßnahmen zur Beschleunigung des Photovoltaikausbaus auf versiegelten Flächen wie Gewerbehallen, Parkplätzen oder Hausdächern ergriffen. In der Folge hinkt der Solarausbau in diesem Segment noch deutlicher hinterher. Im EEG wird eine 50/50 Verteilung zwischen PV auf versiegelten und unversiegelten Flächen angestrebt. Davon ist Mecklenburg-Vorpommern weit entfernt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li>Die Zuständigkeit für die naturschutzfachliche Bewertung beim Netzausbau wurde im Zuge der Änderung des Naturschutzausführungsgesetzes und des Aufgabenzuordnungsgesetzes nicht wie bei der Windenergie verlagert. Es wurden auch keine anderen wesentlichen Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus ergriffen. Die Personalausstattung der Genehmigungsbehörden bleibt weiterhin deutlich zu gering.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="7"><li>Der Ausbau von batterieelektrischen Stromspeichern wird in Mecklenburg-Vorpommern anders als in anderen Bundesländern nicht weiter durch das Land gesteuert. Auch ein gezielter Ausbau flexibler Verbraucher, die abgeregelten und sonst ungenutzten Strom verwenden könnten, wird nicht forciert</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="8"><li>Das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz aus dem Jahr 2016 sollte ursprünglich die Akzeptanz für Windenergieanlagen in Mecklenburg-Vorpommern erhöhen und die lokale Bevölkerung an den Erträgen beteiligen. In der Praxis hat sich jedoch gezeigt, dass die bürokratischen Hürden des Gesetzes den Ausbau der Windenergie eher behindern als fördern. Die seit Jahren versprochene Novelle lässt weiter auf sich warten, obwohl es endlich ein Gesetz braucht, durch das die Menschen vor Ort unkompliziert von der Energiewende profitieren und der Ausbau der Windenergie nicht weiter behindert wird.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>II. Die Landesdelegiertenkonferenz von Bündnis 90/Die Grünen Mecklenburg-Vorpommern bekräftigt die Beschlüsse zurückliegender Landesdelegiertenkonferenzen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Länder und Kommunen bei der Umsetzung konkreter Klimaschutzmaßnahmen nicht weiter behindern (26.10.2019)</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Das BÜNDNISGRÜNE 10-Punkte-Energie-Programm für Mecklenburg-Vorpommern (24.09.2022)</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Energiewende vorantreiben - Erneuerbare ausbauen! (22.04.2023)</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>III. Die Landesdelegiertenkonferenz von Bündnis 90/Die Grünen Mecklenburg-Vorpommern beschließt, dass sich alle Strukturen von Bündnis 90/Die Grünen Mecklenburg-Vorpommern dafür einsetzen sollen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>die geplante „Rolle rückwärts“ bei Windenergie an Land zu verhindern und mindestens das 2,1 % Ziel zu halten,</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>die Energiesysteminvestitionen zu optimieren und so die Kosten für den Staat und die Bürger*innen möglichst gering zu halten indem:
<ol class="lowerAlpha"><li>Wind- und Solarenergie in einem systemdienlichen Verhältnis zueinander ausgebaut werden,</li><li>der Netzausbau beschleunigt und mit den Erneuerbaren Energien zeitlich und räumlich synchronisiert wird,</li><li>die Überbauung (Doppelnutzung) von Netzverknüpfungspunkten durch eine Kombination von Wind- und Solarenergie erleichtert wird,</li><li>der Ausbau von Speichern und flexiblen Verbrauchern vereinfacht und unterstützt wird;</li></ol></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li value="3">das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz so zu novellieren, dass die Bürger*innen und Bürger vor Ort von der Energiewende sicher und unbürokratisch von der Energiewende „vor ihrer Haustür“ profitieren können,</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li value="4">Planungssicherheit und wirtschaftliche Perspektive für Unternehmen, Kommunen und Menschen in Mecklenburg-Vorpommern zu schaffen, indem endlich ein Landesklimaschutzgesetz vorgelegt wird, das einen Ausbaupfad für ein echtes klimaneutrales Mecklenburg-Vorpommern enthält und zugleich der Bundes- und geopolitischen Verantwortung unseres Gunststandort gerecht wird.</li></ol></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 26 May 2025 10:24:17 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V4: Demokratie fördern – Zivilgesellschaft stärken</title>
                        <link>https://mv-ldk2025.antragsgruen.de/mv-ldk2025/demokratie-fordern-zivilgesellschaft-starken-49150</link>
                        <author>Landesdelegiertenkonferenz (dort beschlossen am: 24.05.2025)</author>
                        <guid>https://mv-ldk2025.antragsgruen.de/mv-ldk2025/demokratie-fordern-zivilgesellschaft-starken-49150</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Eine lebendige Zivilgesellschaft ist elementar für unsere Demokratie. Engagierte Menschen in Initiativen, Verbänden, Vereinen, Kirchen und NGOs stärken den Zusammenhalt, sorgen für außerschulische Bildungsangebote, tragen dazu bei, wichtige Anliegen, wie beispielsweise den Kampf für eine offene Gesellschaft, gegen Rassismus, Sexismus, Homo- und Transfeindlichkeit, auf die öffentliche Tagesordnung zu setzen, und leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur politischen Willensbildung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Doch ebendiese Zivilgesellschaft steht unter Druck. Die AfD und leider auch die CDU ziehen durch ihre Kleinen Anfragen die Gemeinnützigkeit und damit die steuerliche Begünstigung zahlreicher zivilgesellschaftlicher Initiativen in Zweifel. Hinzu kommt: Viele Verbände, Vereine und NGOs finanzieren sich aus Projektmitteln. Das bedeutet, sie können ihre Gelder nur im Rahmen der bewilligten Projekte und nur innerhalb der dafür vorgesehenen Zeiträume einsetzen. Das erschwert die Arbeit ganz massiv, weil eine langfristige Planung unter diesen Bedingungen nicht möglich ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Koalition von SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundesebene hatte sich darauf verständigt, Abhilfe zu schaffen und ein Bundesdemokratiefördergesetz auf den Weg zu bringen. Die Verabschiedung des von Bundesinnen- und Bundesfamilienministerium vorgelegten Gesetzentwurfs scheiterte jedoch am Widerstand der FDP.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir BÜNDNISGRÜNE treten dafür ein, dass zivilgesellschaftliche Initiativen zur Stärkung der Demokratie nachhaltig finanziert werden. Nicht nur der Bund, auch die Länder können dazu einen Beitrag leisten. Das Land Berlin hat einen ersten Schritt in diese Richtung gemacht. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, dass auch Mecklenburg-Vorpommern aktiv wird. Der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern hat die Landesregierung auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dazu aufgefordert, ein Landesdemokratiefördergesetz zu erarbeiten und in den Landtag einzubringen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Landesdelegiertenkonferenz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mecklenburg-Vorpommern beschließt:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir fordern die Landesregierung dazu auf, den Beschluss des Landtags vom 10. April 2025 zügig umzusetzen und zeitnah den Entwurf für ein Landesdemokratiefördergesetz auf den Weg zu bringen, um, noch vor Ablauf der aktuellen Legislaturperiode, die über lange Jahre gewachsene demokratische Zivilgesellschaft in Mecklenburg-Vorpommern nachhaltig zu fördern und langfristig abzusichern.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 26 May 2025 10:22:54 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V3: Integration statt Repression – Bezahlkarte abschaffen</title>
                        <link>https://mv-ldk2025.antragsgruen.de/mv-ldk2025/integration-statt-repression-bezahlkarte-abschaffen-5611</link>
                        <author>Landesdelegiertenkonferenz (dort beschlossen am: 24.05.2025)</author>
                        <guid>https://mv-ldk2025.antragsgruen.de/mv-ldk2025/integration-statt-repression-bezahlkarte-abschaffen-5611</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Seit Anfang des Jahres wird sie auch in Mecklenburg-Vorpommern eingeführt: die Bezahlkarte für Menschen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten. Auch wenn die konkreten Regelungen in den Kommunen und den beiden Landeseinrichtungen unterschiedlich ausfallen, zeigt sich bereits kurz nach der Einführung: Das System ist repressiv. In vielen Regionen gelten pauschale Bargeldlimits – teilweise gestaffelt nach Aufenthaltsstatus. Das lehnen wir als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mecklenburg-Vorpommern entschieden ab.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die ohnehin eingeschränkte soziale Teilhabe von Asylbewerber*innen und Geduldeten wird durch den begrenzten Bargeldzugang noch weiter eingeschränkt – und damit auch ihre Integrationschancen. Soziale Teilhabe ist jedoch ein zentraler Bestandteil gelingender Integration.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die derzeitige Umsetzung entlastet auch die Kommunen nicht wirklich. Zwar entfallen vielerorts die Bargeldauszahlungen durch Ämter, was grundsätzlich positiv ist – gleichzeitig führt die Notwendigkeit, Überweisungen und Daueraufträge durch Behörden genehmigen zu lassen, zu neuem bürokratischem Aufwand in erheblichem Maße. Besonders kritisch sehen wir, dass hiervon in einigen Kommunen auch Zahlungen an Anwält*innen betroffen sind, wodurch das Recht auf Rechtsbeistand massiv gefährdet wird. Wir fordern die Landesregierung daher auf, umgehend zu handeln: Überweisungen müssen mit der Bezahlkarte uneingeschränkt möglich sein. Auch sollte es keine Einschränkungen bei der Auszahlung des Bargelds mehr geben.<br><br>
Seit 2016 hat in Deutschland jeder – unabhängig von der Herkunft – ein Recht auf ein Konto, sofern eine Meldeadresse vorliegt. Daher setzen wir uns als GRÜNE dafür ein, dass das Land den Kommunen ermöglicht, Leistungen nach dem AsylbLG direkt auf Konten der Leistungsempfängerinnen zu überweisen. Das wäre eine echte Entlastung – für die Verwaltung wie auch für die Betroffenen.<br><br>
Solidarität mit zivilgesellschaftlichen Initiativen zum Gutscheintausch: Wir solidarisieren uns ausdrücklich mit allen Menschen, die sich diesem repressiven System entgegenstellen – etwa durch Gutschein-Tausch, um Geflüchteten mehr Handlungsfreiheit zu ermöglichen. Die von der Union angestrebten Verbote solcher Unterstützungsformen lehnen wir entschieden ab.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 26 May 2025 10:21:01 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V2: Mit gutem Beispiel voran - Für mehr Nachhaltigkeit im Landesverband </title>
                        <link>https://mv-ldk2025.antragsgruen.de/mv-ldk2025/mit-gutem-beispiel-voran-fur-mehr-nachhaltigkeit-im-landesverband-19279</link>
                        <author>Landesdelegiertenkonferenz (dort beschlossen am: 24.05.2025)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Landesdelegiertenkonferenz möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. Auf Veranstaltungen des Landesverbandes wird künftig eine ausschließlich vegane Verpflegung angeboten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. Der Landesvorstand wird beauftragt ein Nachhaltigkeitskonzept zu erarbeiten. In diesem soll aufgezeigt werden, wie der Ressourcenverbrauch innerhalb der Arbeitsstrukturen des Landesverbandes, aber auch im Wahlkampf weiter gesenkt werden kann.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 26 May 2025 10:19:46 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V1: Einführung einer landesweiten Games-Förderung in Mecklenburg-Vorpommern zur Stärkung des digitalen Wirtschafts- und Kulturstandorts</title>
                        <link>https://mv-ldk2025.antragsgruen.de/mv-ldk2025/einfuhrung-einer-landesweiten-games-forderung-in-mecklenburg-vorpommer-55913</link>
                        <author>Landesdelegiertenkonferenz (dort beschlossen am: 24.05.2025)</author>
                        <guid>https://mv-ldk2025.antragsgruen.de/mv-ldk2025/einfuhrung-einer-landesweiten-games-forderung-in-mecklenburg-vorpommer-55913</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Landesdelegiertenkonferenz möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mecklenburg-Vorpommern setzen sich für die Einführung einer landeseigenen Games-Förderung ein, die sowohl die Entwicklung von digitalen Spielen als auch die Ansiedlung von Games-Unternehmen im Land unterstützt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. Die Landesregierung wird aufgefordert, ein Förderprogramm mit einem jährlichen Volumen von mindestens 1 Million Euro zu etablieren, das folgende Komponenten umfasst:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Projektförderung für die Entwicklung von Spielen in verschiedenen Entwicklungsphasen (Konzept, Prototyp, Produktion)</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Qualifizierungsmaßnahmen und Netzwerkförderung für die Branche, auch im Zusammenspiel mit benachbarten Bundesländern</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Die Einrichtung einer Stelle eines/r Games-Beauftragten zur Koordinierung der o.g. Programme und Netzwerkförderung</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>3. Die Förderrichtlinien sollen sich an erfolgreichen Modellen anderer Bundesländer orientieren und gleichzeitig die spezifischen Standortvorteile Mecklenburg-Vorpommerns berücksichtigen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 26 May 2025 09:59:20 +0200</pubDate>
                    </item></channel></rss>