Veranstaltung: | Landesdelegiertenkonferenz MV 24.05.2025 (Güstrow) |
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Tagesordnungspunkt: | 7. Verschiedene Anträge |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | Landesdelegiertenkonferenz |
Beschlossen am: | 24.05.2025 |
Antragshistorie: | Version 2 |
Erneuerbare auf Kurs bringen, statt Kehrtwende in die Klimakatastrophe
Beschlusstext
I. Die Landesdelegiertenkonferenz von Bündnis 90/Die Grünen Mecklenburg-
Vorpommern stellt fest, dass die Rot-Rote Landesregierung den Ausbau der
Erneuerbaren Energien in Mecklenburg-Vorpommern in allen Bereichen sabotiert.
Dies betrifft die Windenergie auf Land und auf See, die Photovoltaik auf
versiegelten Flächen wie Dächern und Parkplätzen genau wie auf Freiflächen, den
Netzausbau, den Ausbau von Batteriespeichern und flexiblen Stromverbrauchern und
nicht zuletzt die Akzeptanz der Bürger*innen des Landes:
- Nachdem die Landesregierung eine rechtssichere Ausweisung von
Windeignungsgebieten an Land jahrelang nicht organisieren konnte und
schließlich die Bundesregierung mit dem Wind-an-Land-Gesetz eingriff und
für Mecklenburg-Vorpommern das Ziel 1,4 % bis 2027 und 2,1 % bis 2032
festlegte, hat Rot-Rot die vollständige Flächenausweisung in einem Schritt
nicht durchgesetzt. Nun folgt die Rolle Rückwärts und der sogenannte
Klimaminister Till Backhaus und Ministerpräsidentin Manuela Schwesig
brüsten sich damit, durch ihr Engagement bei den Koalitionsverhandlungen
im Bund die Umsetzung des 2,1 % Ziels dauerhaft verhindert zu haben und
damit den weiteren Windenergieausbau in Mecklenburg-Vorpommern zu
verhindern.
- Der seit Jahren bekannte Genehmigungsstau bei der Windenergie an Land
liegt unverändert bei etwa 1.000 Anlagen und die durchschnittliche
Genehmigungsdauer ist mit fast 4 Jahren weiterhin trauriger Spitzenreiter
im Bundesvergleich. Die gesetzliche Regelfrist von 7 Monaten wird um ein
Vielfaches verfehlt. Ein Ministerialerlass der für Verfahrensklarheit und
-vereinfachung sorgen könnte, ist seit Jahren „in Erarbeitung“.
- Der Offshore-Windenergie Flächenentwicklungsplan für Deutschland wurde im
Januar veröffentlicht. Für Mecklenburg-Vorpommern sind keine neuen Flächen
enthalten. Diese hätten durch die Landesregierung angemeldet werden
müssen. Mecklenburg-Vorpommern hat jedoch keine einzige neue Fläche
gemeldet. Für die Erschließung des Offshore-Testfeld vor Warnemünde gab es
ebenfalls eine Frist zum 30.06.2023 die das Land laut
Flächenentwicklungsplan untätig hat verstreichen lassen.
- Das Landesraumentwicklungsprogramm ist inzwischen 9 Jahre alt und die
enthaltenen Regelungen beim Thema Solarenergie nicht nur längst in
Konflikt mit den Regelungen des Bundes sondern mit Blick auf die
Entwicklungen der Solarenergie insgesamt auch völlig überholt. Die
turnusgemäße Fortschreibung im Jahr 2026 wird sich zudem verzögern.
Dennoch wurde eine geplante teilweise Anpassung (Teilfortschreibung) für
die Solarenergie ohne Nennung von Gründen abgesagt und die ersatzweise
eingeführten Zielabweichungsverfahren verzögern den Ausbau künstlich,
statt ihn zu beschleunigen. Zudem liegen die Flächenkontingente von 5.000
Hektar weit unter dem Antragsvolumen der Kommunen. Etwa 1/3 der Gemeinden
in Mecklenburg-Vorpommern haben einen Antrag für eine
Freiflächensolaranlage auf ihrem Gemeindegebiet gestellt. Die von den
Menschen vor Ort gewollte PV-Fläche liegt damit in Mecklenburg-Vorpommern
summiert bei ca. 15.000 Hektar! Würden diese Anlagen gebaut, würde das
viele Millionen Einnahmen in die Gemeindekassen spülen.
- Es werden keinerlei Maßnahmen zur Beschleunigung des Photovoltaikausbaus
auf versiegelten Flächen wie Gewerbehallen, Parkplätzen oder Hausdächern
ergriffen. In der Folge hinkt der Solarausbau in diesem Segment noch
deutlicher hinterher. Im EEG wird eine 50/50 Verteilung zwischen PV auf
versiegelten und unversiegelten Flächen angestrebt. Davon ist Mecklenburg-
Vorpommern weit entfernt.
- Die Zuständigkeit für die naturschutzfachliche Bewertung beim Netzausbau
wurde im Zuge der Änderung des Naturschutzausführungsgesetzes und des
Aufgabenzuordnungsgesetzes nicht wie bei der Windenergie verlagert. Es
wurden auch keine anderen wesentlichen Maßnahmen zur Beschleunigung des
Netzausbaus ergriffen. Die Personalausstattung der Genehmigungsbehörden
bleibt weiterhin deutlich zu gering.
- Der Ausbau von batterieelektrischen Stromspeichern wird in Mecklenburg-
Vorpommern anders als in anderen Bundesländern nicht weiter durch das Land
gesteuert. Auch ein gezielter Ausbau flexibler Verbraucher, die
abgeregelten und sonst ungenutzten Strom verwenden könnten, wird nicht
forciert
- Das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz aus dem Jahr 2016 sollte
ursprünglich die Akzeptanz für Windenergieanlagen in Mecklenburg-
Vorpommern erhöhen und die lokale Bevölkerung an den Erträgen beteiligen.
In der Praxis hat sich jedoch gezeigt, dass die bürokratischen Hürden des
Gesetzes den Ausbau der Windenergie eher behindern als fördern. Die seit
Jahren versprochene Novelle lässt weiter auf sich warten, obwohl es
endlich ein Gesetz braucht, durch das die Menschen vor Ort unkompliziert
von der Energiewende profitieren und der Ausbau der Windenergie nicht
weiter behindert wird.
II. Die Landesdelegiertenkonferenz von Bündnis 90/Die Grünen Mecklenburg-
Vorpommern bekräftigt die Beschlüsse zurückliegender
Landesdelegiertenkonferenzen:
Länder und Kommunen bei der Umsetzung konkreter Klimaschutzmaßnahmen nicht
weiter behindern (26.10.2019)
Das BÜNDNISGRÜNE 10-Punkte-Energie-Programm für Mecklenburg-Vorpommern
(24.09.2022)
Energiewende vorantreiben - Erneuerbare ausbauen! (22.04.2023)
III. Die Landesdelegiertenkonferenz von Bündnis 90/Die Grünen Mecklenburg-
Vorpommern beschließt, dass sich alle Strukturen von Bündnis 90/Die Grünen
Mecklenburg-Vorpommern dafür einsetzen sollen:
- die geplante „Rolle rückwärts“ bei Windenergie an Land zu verhindern und
mindestens das 2,1 % Ziel zu halten,
- die Energiesysteminvestitionen zu optimieren und so die Kosten für den
Staat und die Bürger*innen möglichst gering zu halten indem:- Wind- und Solarenergie in einem systemdienlichen Verhältnis
zueinander ausgebaut werden, - der Netzausbau beschleunigt und mit den Erneuerbaren Energien
zeitlich und räumlich synchronisiert wird, - die Überbauung (Doppelnutzung) von Netzverknüpfungspunkten durch
eine Kombination von Wind- und Solarenergie erleichtert wird, - der Ausbau von Speichern und flexiblen Verbrauchern vereinfacht und
unterstützt wird;
- Wind- und Solarenergie in einem systemdienlichen Verhältnis
- das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz so zu novellieren, dass die
Bürger*innen und Bürger vor Ort von der Energiewende sicher und
unbürokratisch von der Energiewende „vor ihrer Haustür“ profitieren
können,
- Planungssicherheit und wirtschaftliche Perspektive für Unternehmen,
Kommunen und Menschen in Mecklenburg-Vorpommern zu schaffen, indem endlich
ein Landesklimaschutzgesetz vorgelegt wird, das einen Ausbaupfad für ein
echtes klimaneutrales Mecklenburg-Vorpommern enthält und zugleich der
Bundes- und geopolitischen Verantwortung unseres Gunststandort gerecht
wird.